Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Deutschlandticket: Verbraucherzentrale kritisiert erneute Preiserhöhung

    Oktober 8, 2026

    Hersteller, Handel und Verbraucherschützer fordern schärfere EU-Regeln für Produkte aus Drittstaaten

    Oktober 8, 2026

    „Tankrabatt darf nicht wieder zum Konzernrabatt werden“

    September 30, 2026

    Volksbank-Phishing: Gefälschte Mail droht mit Kontosperre

    September 29, 2026

    Alkoholfreier Wein: Wirklich ohne Alkohol?

    September 28, 2026
  • Nachrichten

    Fort-Hood-Attentäter: Hegseth will Hinrichtung live übertragen lassen

    Oktober 9, 2026

    Zwölf Jahre Haft für Arzt?: Staatsanwaltschaft fordert lange Strafen wegen Maradonas Tod

    Oktober 9, 2026

    Rausch bald ohne Auto?: BMW zieht offenbar Dienstwagen für AfD-Landtagspräsidenten zurück

    Oktober 9, 2026

    Union gibt Widerstand auf: Bericht: Koalition einigt sich auf Erhöhung der Tabaksteuer

    Oktober 9, 2026

    Zoff um Interview auf Englisch: Cem Özdemirs Frau hat Verständnis für Sprach-Anfeindungen

    Oktober 9, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Beicha: KI-Bild dramatisiert reale Schlägerei bei Oktoberparty

    Oktober 8, 2026

    Facebook-Profilbesucher: Phishing-Falle erkennen

    Oktober 8, 2026

    Das Internet ist jetzt auch künstlich deppert

    Oktober 8, 2026

    Antisemitische Kommentare: Mimikamas Stundenrecherche

    Oktober 8, 2026

    Brennender Bus in Frankreich: Video stammt von 2023

    Oktober 8, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    „Andere Familiensprache als Deutsch“: Was bedeutet mehrsprachig aufzuwachsen? | Bildung

    Oktober 8, 2026

    Wie können Lehrkräfte und Schulen mit Mehrsprachigkeit umgehen? | Bildung

    Oktober 8, 2026

    Welche Rolle spielt Mehrsprachigkeit in der Bildungspolitik? | Bildung

    Oktober 8, 2026

    Was bedeutet Neutralität in der Schule – und was nicht? | Bildung

    Juli 14, 2026

    Wodurch fühlen sich Jugendliche in ihrem Alltag besonders belastet? | Bildung

    Juli 3, 2026
  • Politik

    Mann durch Schüsse während ICE-Einsatz in New York verletzt

    Oktober 9, 2026

    Startchancengesetz: Bildungschancen für Kinder sollen verbessert werden

    Oktober 9, 2026

    11KM: der tagesschau-Podcast · Kämpfe in Äthiopien: Droht ein neuer Flächenbrand? · Podcast in ARD Sounds

    Oktober 9, 2026

    Protest und Andenken: Zehntausende in Spanien auf der Straße für Maricarmen

    Oktober 9, 2026

    USA wollen Hinrichtung von Attentäter per Livestream übertragen

    Oktober 9, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Nachrichten»Klarstellung durch BGH-Urteil: Online-Kündigung beim Fitnessstudio muss ohne Ablenkung möglich sein
Nachrichten

Klarstellung durch BGH-Urteil: Online-Kündigung beim Fitnessstudio muss ohne Ablenkung möglich sein

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 16, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Klarstellung durch BGH-UrteilOnline-Kündigung beim Fitnessstudio muss ohne Ablenkung möglich sein

Viele Karteileichen in Fitnessstudios: Verträge laufen weiter, obwohl die Motivation schon längst verflogen ist. (Foto: picture alliance/dpa)

Man kennt das: Mit guten Vorsätzen wird ein Vertrag in der Mucki-Bude abgeschlossen. Doch irgendwann verliert die Sache seinen Reiz. Wer dann – meist nach längerer Untätigkeit – aus seinem Vertrag aussteigen möchte, dem darf es nicht zu schwer gemacht werden.

Bei der Online-Kündigung eines Fitnessstudiovertrags darf die Bestätigungsseite keine Informationen zu Kündigungsalternativen wie etwa dem Pausieren des Vertrags enthalten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az.: I ZR 200/25). In dem Verfahren hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) gegen die Fitnesskette FitX aus Essen geklagt, nach eigenen Angaben der zweitgrößte Fitnessanbieter in Deutschland.

Nach dem Anklicken der Schaltfläche „Vertrag kündigen“ wurden FitX-Kunden auf eine Bestätigungsseite weitergeleitet, auf der prominent auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, den Vertrag beitragsfrei pausieren zu lassen, statt ihn zu kündigen. Der VZBV meint, das entspreche nicht den gesetzlichen Vorschriften. Laut Gesetz müssen Schaltflächen und Bestätigungsseite etwa „ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein“.

OLG: Hinweis auf Pause lenkt nicht von Kündigung ab

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Klage im September 2025 mit Blick auf den Pausen-Hinweis abgewiesen. Zwar müsse die Bestätigungsseite unkompliziert und ohne besonderen Aufwand auffindbar und bedienbar sein, so die Richter. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass auch Wege zur Vermeidung einer Kündigung aufgezeigt werden könnten. Da der Hinweis aufs Pausieren nicht aufdringlich sei und Verbraucher nicht wesentlich vom Kündigungsprozess ablenke, entspreche die Seite den gesetzlichen Anforderungen.

Der klagende Verbraucherverband wandte sich gegen das Urteil nach Karlsruhe – mit Erfolg. Der erste Senat hob das Urteil aus Düsseldorf auf und verurteilte FitX zur Unterlassung. „Die Bestätigungsseite dient allein der Erfassung der für die Kündigung erforderlichen Angaben und der Abgabe der Kündigungserklärung“, so der Senat. Damit werde auch dem Sinn und Zweck der Vorschrift – eine einfache und unkomplizierte Kündigungsmöglichkeit für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr zu schaffen – Rechnung getragen.

Eine FitX-Sprecherin hatte vor der mündlichen Verhandlung am BGH im Mai erklärt, die Vertragspause sei keine beliebige Werbealternative, sondern in den Geschäftsbedingungen von FitX klar geregelt. „Für Mitglieder, die ihren Vertrag nicht beenden, sondern nur vorübergehend pausieren möchten, ist dieser Hinweis daher eine sachliche Information über eine bestehende Vertragsoption. Die Kündigungsmöglichkeit wird dadurch weder ersetzt noch ausgeschlossen.“

Quelle: ntv.de, awi/dpa

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Fort-Hood-Attentäter: Hegseth will Hinrichtung live übertragen lassen

Oktober 9, 2026

Zwölf Jahre Haft für Arzt?: Staatsanwaltschaft fordert lange Strafen wegen Maradonas Tod

Oktober 9, 2026

Rausch bald ohne Auto?: BMW zieht offenbar Dienstwagen für AfD-Landtagspräsidenten zurück

Oktober 9, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

Gefälschter Tagesschau-Artikel über Eklat bei Maischberger

Juli 13, 2026145 Aufrufe

Gefälschte Doctolib-Mails fluten Postfächer: Erste-Hilfe-Set ist Fake

August 13, 202613 Aufrufe

Bücherexperiment in sozialen Medien und Messengern

September 9, 202610 Aufrufe

Fehlinvestitionen auch bei Kirchenbezirken, Pensionskassen und TÜV

August 19, 202610 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.