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Startseite»Politik»EU verbietet Vernichtung unverkaufter Kleidung – wie wirksam ist das?
Politik

EU verbietet Vernichtung unverkaufter Kleidung – wie wirksam ist das?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 19, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 19.07.2026 • 10:20 Uhr

Ab heute dürfen große Unternehmen unverkaufte Kleidung und Schuhe nicht mehr einfach so vernichten. Die EU will dadurch Ressourcen schonen und Textilmüll reduzieren. Doch es gibt Zweifel, ob das gelingt.

Online bestellen, zu Hause anprobieren, zurückschicken – für viele Menschen ist das Alltag. Was danach mit den Kleidungsstücken passiert, bleibt dabei jedoch oft unsichtbar: Ein Teil der unverkauften Waren wird nicht weiterverkauft, sondern vernichtet. Die Europäische Umweltagentur (EEA) schätzt, dass in Europa vier bis neun Prozent aller Textilprodukte, die auf den Markt kommen, zerstört werden, ohne jemals getragen worden zu sein.

Jetzt zieht die EU die Reißleine. Mit der Ökodesignverordnung (ESPR) dürfen große Unternehmen ab dem 19. Juli 2026 unverkaufte oder retournierte Kleidung und Schuhe nicht mehr vernichten. Stattdessen sollen die Produkte wiederverwendet, gespendet oder recycelt werden. Ziel ist, dass Waren länger im Kreislauf bleiben und nicht vorschnell im Müll landen.

Große Belastung durch Textilmüll

Allein in Deutschland wurden zum Beispiel im Jahr 2021 rund 17 Millionen retournierte Kleidungsstücke entsorgt. Laut EEA landen in Europa pro Jahr bis zu 600.000 Tonnen ungetragener Textilien auf dem Müll. Das verschwendet Ressourcen und belastet Umwelt und Klima.

Die jetzt in Kraft tretenden Regeln sind Teil einer breiteren Strategie, um viele Produkte in der EU langlebiger, reparierbarer und wiederverwendbarer zu machen und damit den CO2- und Umweltfußabdruck über den gesamten Lebenszyklus zu senken. Die EU-Ökodesignverordnung ist bereits seit Sommer 2024 in Kraft, jetzt greift das Textil-Vernichtungsverbot für große Firmen. Für mittelgroße Unternehmen gelten längere Übergangsfristen bis 2030.

Kritik an Ausnahmen

Ganz eindeutig ist das Verbot allerdings nicht. Die Verordnung sieht Ausnahmen vor, etwa wenn Produkte aus Sicherheitsgründen nicht weiterverwendet werden können oder wenn eine Wiederverwendung technisch nicht sinnvoll ist. Dies wird von Umweltverbänden kritisiert.

Michael Cieslik von Zero Waste Germany sieht das Verbot zum einen skeptisch, weil es in der Praxis an Aufwand und Kosten scheitern könne. Seiner Einschätzung nach koste es viel Arbeitszeit, retournierte Kleidung zu prüfen, zu sortieren, neu zu verpacken und wieder verkaufsfähig zu machen, deshalb werde wohl ein Teil der Ware auch künftig eher aussortiert anstatt weiterverwendet.

Es sei auch fraglich, ob unverkaufte Kleidung sinnvoll gespendet werden kann, denn hier sei oft keine Mode gefragt, sondern eher Gebrauchskleidung wie Unterwäsche: „Es ist nicht unbedingt so, dass jedes Kleidungsstück einen Abnehmer findet, und dann hängen die karitativen Vereine an den Alttextilien, die sie zu Entsorgungsgebühren loswerden müssen“, sagt er. „Ich hoffe also, dass die großen Unternehmen jetzt nicht einfach die Last auf andere verschieben.“

Neue Regelung beinhalte Unklarheiten

Viola Wohlgemuth von der Deutschen Umwelthilfe warnt, dass zu viele Ausnahmen die Verordnung aushöhlen könnten. Hinzu kommt ein weiteres Problem: Es sei unklar, wie das Verbot kontrolliert werden soll. „Wenn ich herausfinde, dass Textilien weiter vernichtet werden, weiß ich erstens noch gar nicht, wer die zuständige Behörde ist, bei der ich diese Informationen droppen kann. Und zweitens haben wir keinen Bußgeldkatalog. Das heißt, selbst wenn wir diese Behörde hätten, weiß sie nicht, mit welcher Strafe sie dieses Vergehen ahnden kann.“

Der Verband Südwesttextil e.V. und der Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e.V. kritisieren außerdem, dass belastbare Daten und realistische Kosten-Nutzen-Analysen fehlten. Sie fordern, die Industrie bei der Gestaltung der Verordnung eng einzubeziehen.

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