Eine vom Innenministerium initiierte Studie zeigte im Februar: Rassismus ist in Behörden ein strukturelles Problem. Nur war die Veröffentlichung auffällig zurückhaltend. Was folgt jetzt auf die Ergebnisse?
Als Maria vor vielen Jahren aus Mexiko nach Deutschland kam, hatte sie eine Vision: Sie wollte die Sprache lernen, nochmal studieren und sich beruflich verwirklichen. Wie schwer das alles werden würde, hat sie damals nicht geahnt. Maria heißt eigentlich anders und möchte über ihre Erfahrungen nicht öffentlich sprechen.
Zum Beispiel darüber, dass ihre Ausbildung in Deutschland nie von einer Behörde anerkannt wurde. Oder dass ihr einmal, als sie nach einem Job suchte, gesagt wurde: Ja, da gebe es was – „genau für Leute wie Dich“. Gemeint war: für Ungelernte.
Immer wieder hatte sie das Gefühl, dass das, was sie in ihrer Heimat gelernt hatte, nicht gut genug war. Und dass das mit ihrer Herkunft zu tun haben könnte – obwohl sie inzwischen deutsche Staatsbürgerin ist. „Egal, wie viel ich weiß, wie viel ich kann, hier wird es nicht anerkannt“, sagt sie.
Studie: Rassismus in Behörden strukturell angelegt
Dass sie mit diesen Erfahrungen nicht allein ist, zeigt die im Februar veröffentlichte Studie „Institutionen und Rassismus“ (InRa): In Behörden dominiere die Gewohnheit, bestimmte „Migrant:innen zunächst als ungebildet, unmotiviert […] und als ‚anders‘ wahrzunehmen“, heißt es dort. Entsprechend herablassend würden Betroffene auf ihre Bildungsbiografien angesprochen.
Ein zentrales Ergebnis der Studie lautet: Rassismus ist in deutschen Institutionen strukturell angelegt. Er kommt in allen untersuchten Behörden vor – in Jobcentern, Ausländerbehörden, Polizei, Zoll, Justiz, Gesundheits- und Jugendämtern. Einer Beschäftigtenbefragung zufolge weisen Behörden im Vergleich mit der Bevölkerung kein einheitlich erhöhtes Ausmaß ethnisch diskriminierender Einstellungen auf.
Der Rassismus zeigt sich oft nicht offensichtlich, sondern versteckt: durch Stereotype, Mikroaggression, respektlose Sprache oder ungleiche Behandlungen bei Entscheidungen und Leistungen. Um dem entgegenzuwirken, erarbeiteten die Autorinnen konkrete Handlungsvorschläge.
Handlungsvorschläge der Studie
Die Autorinnen und Autoren empfehlen unter anderem, verbindliche Antirassismus- und Diversitätskonzepte in Behörden zu etablieren, Beschäftigte regelmäßig zu schulen und unabhängige, niedrigschwellige Beschwerdestellen auszubauen. Entscheidungen, bei denen Behörden Ermessensspielräume haben, sollen transparenter und nachvollziehbarer werden.
Zudem plädiert die Studie für mehr Diversität in der Verwaltung, diskriminierungssensible Einstellungs- und Beförderungsverfahren sowie eine stärkere wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Maßnahmen.
Veröffentlichung ausgesprochen zurückhaltend
Beim Hessischen Landkreistag zum Beispiel kannte man die Studie bis zur Anfrage durch den HR jedoch gar nicht. Ganz überraschend ist das nicht. Denn das zuständige Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) präsentierte die Ergebnisse ausgesprochen zurückhaltend. Statt einer Pressekonferenz oder einer Mitteilung an die Medien gab es nur eine Nachricht auf der Internetseite – in der Rubrik „Kurzmeldungen“.
Projektleiter Gert Pickel zeigt sich enttäuscht: Nach der guten Zusammenarbeit mit der Fachebene habe sich so der Eindruck aufgedrängt, „dass die Spitze des Ministeriums nicht hinter den Ergebnissen der wissenschaftlichen Studie steht“.
Die InRa-Studie
Die Studie „Institutionen und Rassismus“ ist die bislang umfangreichste Studie zu institutionellem Rassismus in Deutschland. Den Auftrag dazu hatte die die damalige Bundesregierung unter Kanzlerin Merkel bereits Ende 2020 nach den rassistischen Anschlägen in Halle und Hanau erteilt. Mit sechs Millionen Euro förderte das BMI die Forschenden über mehrere Jahre. Der Abschlussbericht umfasst knapp 250 Seiten.
Für die Untersuchung arbeiteten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus zehn Forschungseinrichtungen in 23 Teilprojekten zusammen. Je nach Teilprojekt kamen quantitative und qualitative Methoden zum Einsatz, darunter Beschäftigtenbefragungen, Interviews, ethnografische Beobachtungen sowie Dokumenten- und Diskursanalysen. Untersucht wurden Behörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene.
Jobcenter zieht Konsequenzen
Im Jobcenter des hessischen Main-Kinzig-Kreises nehme man die Ergebnisse der Studie ernst, sagt Vorstandsmitglied Corinna Geßinger. „Es beschäftigt uns natürlich sehr stark und wir schauen da sehr genau hin auf dieses Thema.“ Bereits seit der Fluchtbewegung 2015/16 setzt das Jobcenter auf interkulturelle Schulungen für alle Mitarbeitenden und beschäftigt Menschen mit Fluchterfahrung, die bei Übersetzungen, Anträgen und der Beratung unterstützen.
Als Konsequenz aus der InRa-Studie wolle man nun insbesondere die Kommunikation weiter verbessern – etwa durch eine Homepage in Einfacher Sprache, verständlichere Bescheide und digitale Anträge, die in der jeweiligen Muttersprache ausgefüllt werden können.
Geßinger betont aber auch: Die eigene Beratungspraxis spiegele die Befunde der Studie nicht in gleichem Maße wider. Beschwerden mit rassistischem Hintergrund seien die Ausnahme. Der einzige Fall, den sie aus ihrer Amtszeit kenne, habe sich als Kommunikationsproblem herausgestellt. Oft entstehe der Eindruck rassistischer Benachteiligung, wenn Ermessensentscheidungen getroffen werden. Zwar gelte der Grundsatz, gleiche Sachverhalte gleich zu behandeln – „aber die Sachverhalte sind nicht immer eins zu eins gleich“, sagt die Vorständin.
Innenministerium spricht von „absoluten Ausnahmen“
Das Bundesinnenministerium (BMI) erklärt auf Anfrage des HR, dass die Ergebnisse der InRa-Studie bei der Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus eingebracht und erörtert würden. Ergebnisse stehen allerdings noch aus.
Zudem verweist das Ministerium auf bereits bestehende Initiativen: Maßnahmen gegen diskriminierendes Verhalten seien „im BMI und seinem Geschäftsbereich fest verankert. Sie beginnen schon in der Ausbildung und werden laufend weiterentwickelt“, so ein Sprecher. Dazu zählten unter anderem interne Beschwerdestellen sowie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollen künftig etwa Meldewege klarer kommuniziert und externe Expertise stärker eingebunden werden.
Zugleich betont das BMI, die Studie bestätige, dass die „weit überwiegende Mehrheit“ der Beschäftigten ihre Aufgaben professionell erfülle und Diskriminierung „die absolute Ausnahme“ bleibe.
Expertin sieht Beschwerden als Chance
Christa Kaletsch von der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik berät und schult Behörden im Umgang mit Rassismus. Sie betont, dass viele Menschen sich aufgrund ihrer Erfahrungen – „Abwehr, Bagatellisierung oder im schlimmsten Fall Anfeindungen oder eine Täter-Opfer-Umkehr“ – nicht trauen oder keinen Sinn mehr darin sehen würden, ihre Geschichten öffentlich zu machen. Manche wüssten auch gar nicht, dass es die Möglichkeit gebe, sich zu beschweren.
Sie ist überzeugt: Die InRa-Studie sei eine „epochemachende“ Untersuchung, mit der man sich unbedingt auseinandersetzen müsse. Diese Haltung sehe sie derzeit jedoch nicht. „Für unsere Arbeit wäre es schon toller gewesen, wir hätten so eine Haltung wie 2020 gehabt, als es darum ging zu sagen, wir müssen uns mit institutionellem Rassismus auseinandersetzen.“
Es wäre ein guter Anfang, sagt die freie Beraterin, wenn Beschwerden nicht als Angriff, sondern als Chance verstanden würden, die eigene Arbeit zu verbessern. Es gehe nicht darum, Beschäftigte pauschal als Rassisten zu bezeichnen, sondern um das Hinterfragen von Routinen, Gesetzen und Verwaltungsabläufen, die Menschen benachteiligen.
„Einfach noch besser werden“
In den letzten Jahren habe es in der Auseinandersetzung mit institutionellem Rassismus Fortschritte gegeben, sagt Kaletsch. So könne sie etwa den Begriff Rassismus heute bei Fortbildungen offen verwenden. Früher sei dann sofort die „Tür zu“ gewesen.
Auch die Handlungsempfehlungen der InRa-Studie werden an verschiedenen Stellen berücksichtigt, betont Studienleiter Pickel: bei der Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus zum Beispiel oder bei Prozessen auf Landes- und kommunaler Ebene. Dennoch müsse man insgesamt „einfach noch besser werden“, meint Beraterin Kaletsch. Alles andere sei einer demokratischen Gesellschaft unwürdig.
