Drei Unternehmen sollen den Verkauf von Reifen mit unzulässigen Preisvorgaben beeinflusst haben. Deshalb hat das Bundeskartellamt Bußgelder von fast zwölf Millionen Euro verhängt.
Das Bundeskartellamt hat gegen drei Unternehmen und einen Verantwortlichen Geldbußen von insgesamt 11,9 Millionen Euro verhängt. Das teilte die Behörde mit. Der Vorwurf: Die drei Unternehmen sollen die Preisbildung beim Vertrieb von Reifen der Marken Maxxis und CST auf dem deutschen Reifengroßhandelsmarkt eingeschränkt haben.
Betroffen sind die Maxxis International GmbH mit Sitz im schleswig-holsteinischen Dägeling, die Best4Tires Berlin GmbH sowie die Reifen Müller GmbH & Co. KG aus Hammelburg in Bayern.
Margenvereinbarungen mit Großhändlern
Maxxis ist Alleinimporteurin der Reifen des taiwanesischen Herstellers Cheng Shin Rubber in Deutschland. Dazu gehören unter anderem Reifen der Marken Maxxis und CST. Sie stellen Reifen etwa für Autos, Motorräder, Fahrräder, Lkw und Quads her. B4T Berlin und Reifen Müller sind Reifengroßhändler.
Nach den Ermittlungen schloss Maxxis ab Ende 2015 zunächst mit den beiden Reifengroßhändlern sogenannte Margengarantievereinbarungen. Diese sicherten den Händlern eine bestimmte Gewinnspanne pro verkauftem Reifen zu.
Kartellamt: Händler sollten keine niedrigen Preise setzen
Nach Auffassung des Bundeskartellamts enthielten die Vereinbarungen zugleich Vorgaben für Verkaufspreise und schränkten damit die Freiheit der Händler bei der Preisgestaltung ein. In den Folgejahren seien entsprechende Vereinbarungen mit weiteren Großhändlern geschlossen worden.
Zusätzlich habe Maxxis ein System zur „Preismoderation“ aufgebaut. Demnach überwachte das Unternehmen unter anderem die Verkaufspreise auf der Onlineplattform Tyre24 und griff nach Angaben der Behörde ein, wenn Preise aus seiner Sicht zu niedrig waren.
Verfahren durch Hinweis ausgelöst
Ausgelöst wurde das Verfahren den Angaben zufolge durch den Kooperationsantrag eines weiteren Reifengroßhändlers. Nach Einleitung des Verfahrens stellte Maxxis die beanstandete Preismoderation ein und kündigte die noch bestehenden Margengarantievereinbarungen im Juli 2024.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte, „vertikale Preisbindungen gehen regelmäßig zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher“ und könnten zu überhöhten Preisen führen. Solche Praktiken seien seit Anfang der 1970er-Jahre verboten und würden von der Behörde konsequent verfolgt.
Bußgeld noch nicht rechtskräftig
Bei der Höhe der Geldbußen berücksichtigte das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben, dass Maxxis und Best4Tires Berlin bei der Aufklärung des Sachverhalts kooperierten. Maxxis und Reifen Müller stimmten zudem einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zu.
Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Gegen sie kann Einspruch eingelegt werden. Über einen möglichen Rechtsstreit würde das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden.
