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Startseite»Politik»Bundesweites Alkoholverbot in Bahnhöfen: Die wichtigen Kernpunkte
Politik

Bundesweites Alkoholverbot in Bahnhöfen: Die wichtigen Kernpunkte

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 21, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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FAQ

Stand: 21.07.2026 • 17:00 Uhr

Mehr Ordnung und Sicherheit in allen Bahnhöfen und Zügen: Das will die Bahn mit dem geplanten bundesweiten Alkoholverbot erreichen. Welche Regeln künftig wo gelten sollen und wie weit das Verbot überhaupt umsetzbar ist.

Was plant die Bahn konkret?

Der Konzern will ein sogenanntes Alkoholkonsumverbot in allen Bahnhöfen im Rahmen seines Hausrechts einführen. Das Verbot bezieht sich laut DB auf den direkten Konsum auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen.

Bis zum 15. Oktober 2026 soll die Regelung schrittweise an den bundesweit 5.400 Bahnhöfen umgesetzt werden. Schon ab dem 1. September werden laut Konzern der Berliner Hauptbahnhof sowie die Bahnhöfe Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig alkoholfrei sein.

Gibt es bereits Alkoholkonsumverbote an Bahnhöfen?

Ja, in mehr als 30 Bahnhöfen deutschlandweit, darunter in den Hauptbahnhöfen Bonn, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln und München. Die Bahn teilte mit, dass sie bisher sehr positive Erfahrungen mit der Maßnahme gemacht habe.

Der Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn, Evelyn Palla, zufolge soll beispielsweise die Kriminalität gesunken sein. Außerdem sei weniger Müll angefallen.

Wo soll es Ausnahmen geben?

Vom Verbot ausgenommen sei das Trinken von Alkohol innerhalb der Gastro-Angebote an Bahnhöfen, teilte die Bahn mit. Auch das Mitführen von Alkohol in verschlossenen Taschen oder aus Einkäufen soll weiterhin gestattet bleiben.

Was ist für die Züge der Deutschen Bahn angedacht?

In ihren Fernzügen plant die Bahn aktuell kein allgemeines Alkoholverbot, wie ein Konzernsprecher mitteilte. In den Bordbistros verkauft die Bahn selbst alkoholische Getränke. Auch mitgebrachten Alkohol könnten die Fahrgäste an Bord der Züge trinken, wenn dabei Rücksicht auf andere Reisende genommen werde, betonte die Bahn.

Im Regionalverkehr gibt es den Angaben zufolge keine bundeseinheitliche Regelung. Einige Verbünde, etwa in Hamburg, Köln, München oder Nürnberg, untersagen den Alkoholkonsum in den Regionalbahnen generell. Wer eine Gefahr für andere Fahrgäste oder die Sicherheit und Ordnung des Betriebs darstelle, könne des Zugs verwiesen werden.

Gilt das Alkoholkonsumverbot auch auf den Vorplätzen?

Das lässt sich nicht allgemein sagen. „Das Alkoholkonsumverbot gilt im gesamten Bahnhofsbereich. In einigen Kommunen zählen auch die Vorplätze dazu, die der DB gehören“, teilte die Bahn mit. Gleichzeitig könne es aber auch Ausnahmen bei den Bahnhöfen geben, wenn zum Beispiel die Gebäude nicht der Deutschen Bahn gehören.

Welche Strafe droht, wenn man das Verbot missachtet?

Laut DB gibt es einen sofortigen Platzverweis für alle, die beim illegalen Alkoholkonsum erwischt werden. Im Wiederholungsfall will die Bahn ein Hausverbot aussprechen.

Kann solch ein Verbot überhaupt konsequent durchgesetzt werden?

Diese Frage sorgt bereits jetzt für eine Debatte. Die Einhaltung soll von den DB-Sicherheitskräften und der Bundespolizei überwacht werden, sagt die Bahn. Der Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Manuel Ostermann, geht jedoch nicht davon aus, dass die konsequente Durchsetzung des Alkoholverbots möglich ist.

Das bestehende Alkoholverbot an ausgewählten großen Bahnhöfen lasse sich nicht einfach auf die gesamte Fläche übertragen, so Ostermann. An diesen Bahnhöfen wie Köln sei vergleichsweise viel Sicherheitspersonal im Einsatz.

Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bezeichnete die Frage der Durchsetzung als „problematisch“. Welche Instrumente dafür in Betracht kämen, wolle der CSU-Politiker noch mit Bahnchefin Palla besprechen.

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Dr. Heinrich Krämer
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