Aktuell wird in sozialen Netzwerken ein Posting des FDP-Landtagsabgeordneten Alexander Steffen zitiert und geteilt. Darin heißt es, Schwarz-Grün öffne in NRW die Tür für „Klassenarbeiten auf Arabisch“. Steffen stützt seine Kritik vor allem auf die Passage, wonach fachliche Kompetenzen auch dann angemessen erfasst werden sollen, wenn ein Kind sie wegen unzureichender Deutschkenntnisse nicht vollständig darstellen kann. Aus seiner Sicht bleibt offen, welche Regelungen dafür geändert werden sollen.
Der zentrale Punkt: Der Antrag zur Mehrsprachigkeit an Schulen enthält keine Regelung, nach der reguläre Klassenarbeiten oder Prüfungen künftig auf Arabisch oder in anderen Herkunftssprachen geschrieben werden sollen. Er enthält aber eine allgemein formulierte Passage zur Frage, wie fachliche Kompetenzen von Kindern mit noch unzureichenden Deutschkenntnissen angemessen erfasst werden können.
Die Behauptung, die im Raum steht
Steffen schreibt, im Antrag stecke ein Satz, „der alles ändert“. Fachliche Leistungen sollten künftig auch dann „angemessen erfasst“ werden, wenn ein Kind noch nicht gut genug Deutsch könne. Daraus leitet er ab, der Antrag öffne die Tür für Prüfungen in anderen Sprachen.
Diese politische Bewertung ist vom überprüfbaren Tatsachenkern zu trennen. Prüfbar ist die konkrete Aussage, ob der Antrag Klassenarbeiten auf Arabisch oder reguläre Prüfungen in Herkunftssprachen vorsieht. Dafür findet sich im Beschlusstext kein Beleg.
Im Antrag steht keine Arabisch-Prüfung
Der Antrag trägt den Titel „Mehrsprachigkeit an Schulen stärken – eine Chance für die Gesellschaft und die persönliche Entwicklung“. Eingebracht wurde er von CDU, SPD und Grünen. Ziel ist laut Antrag, Mehrsprachigkeit an Schulen stärker zu berücksichtigen und vorhandene Sprachkenntnisse von Schülerinnen und Schülern besser zu nutzen.
Arabisch wird im Antrag nicht als Beispiel für Klassenarbeiten genannt. Auch eine Forderung, reguläre Klassenarbeiten künftig in Herkunftssprachen schreiben zu lassen, steht dort nicht.
Im Gegenteil betont der Antrag bereits in der Ausgangslage, dass die Förderung der Bildungssprache Deutsch „immer eine zentrale Aufgabe von Schule“ bleibe.
Der strittige Satz ist allgemein formuliert
Die Debatte dreht sich vor allem um den letzten Teil des Beschlusses. Dort wird die Landesregierung aufgefordert, Regelungen anzupassen, „sodass fachliche Kompetenzen auch dann angemessen erfasst werden können, wenn ein Kind aufgrund noch unzureichender Deutschkenntnisse seine Kompetenzen nicht vollständig darstellen kann“.
Diese Formulierung ist tatsächlich offen. Sie sagt aber nicht, dass Klassenarbeiten in Arabisch, Türkisch, Ukrainisch oder anderen Herkunftssprachen eingeführt werden sollen.
Naheliegend ist eine andere Einordnung: Gemeint ist eine bessere Kompetenzfeststellung. Wenn ein Kind etwa neu zugewandert ist und noch wenig Deutsch spricht, soll eine Schule fachlich besser einschätzen können, was es bereits kann. Das kann für Förderung und Einstufung wichtig sein. Eine solche Erfassung fachlicher Kompetenzen ist nicht gleichbedeutend mit regulären Klassenarbeiten außerhalb der Unterrichtssprache Deutsch.
Die FDP kritisiert die fehlende Klarstellung
Die FDP verweist darauf, dass der Beschluss offenlasse, welche Regelungen konkret geändert werden sollen. Aus ihrer Sicht müssten Prüfungen in Herkunftssprachen ausdrücklich ausgeschlossen werden, wenn sie politisch nicht gewollt seien.
Das ist eine politische Kritik an der Formulierung des Antrags. Sie ändert aber nichts am Befund: Die weitergehende Behauptung, NRW öffne konkret die Tür für Klassenarbeiten auf Arabisch, ist durch den Beschlusstext nicht belegt. Weder „Arabisch“ noch reguläre Klassenarbeiten in Herkunftssprachen werden dort gefordert.
Die CDU widerspricht öffentlich
Auch die CDU-Landtagsfraktion NRW weist die Darstellung zurück. In einem Facebook-Post vom 16. Juli 2026 erklärt sie, im Antrag stehe „nichts von Klassenarbeiten auf Arabisch“. Es gehe vielmehr um die Stärkung und Weiterentwicklung des herkunftssprachlichen Unterrichts. Die CDU betont außerdem, Deutsch bleibe die zentrale Bildungssprache an Schulen.
Als antragstellende Fraktion ist die CDU dabei keine unabhängige Prüfinstanz. Ihre Einordnung ist aber relevant, weil sie die politische Deutung der FDP ausdrücklich zurückweist und erklärt, wie sie den Antrag verstanden wissen will.
Was tatsächlich geplant ist
Der Antrag fordert mehrere Maßnahmen zur Stärkung von Mehrsprachigkeit an Schulen. Dazu gehört, Mehrsprachigkeit stärker in Schulkultur, Unterrichtsgestaltung und Schulentwicklung zu verankern. Lehrkräfte sollen für sprachliche Vielfalt fortgebildet werden. Auch Teamteaching und bilingualer Unterricht werden erwähnt.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der herkunftssprachliche Unterricht, kurz HSU. NRW verfügt laut Antrag über ein HSU-Angebot in 30 Sprachen. Der Antrag spricht davon, dieses Angebot weiterzuentwickeln, Zugänge sichtbarer zu machen, digitale Formate in ländlichen Regionen zu prüfen und HSU-Lehrkräfte besser einzubinden.
HSU ist ein zusätzliches Angebot für Kinder und Jugendliche, die mehrsprachig aufwachsen. Er ist nicht dasselbe wie regulärer Fachunterricht in Mathematik, Deutsch oder Biologie.
Projektkurse sind nicht reguläre Klassenarbeiten
Der Antrag erwähnt auch die Oberstufe. Dort heißt es, die Oberstufenreform könne eine Gelegenheit bieten, Projektkurse auch in der Erstsprache durchzuführen und anzuerkennen. Voraussetzung sei, dass diese Erstsprache von der Kultusministerkonferenz als Oberstufenfach anerkannt ist und Lehrkräfte mit entsprechender Fakultas an der Schule tätig sind.
Auch dieser Punkt belegt keine allgemeinen Klassenarbeiten auf Arabisch. Es geht um mögliche Projektkurse unter bestimmten Voraussetzungen, nicht um die Umstellung regulärer Prüfungen in den Schulfächern.
Deutsch bleibt im Antrag zentral
Die Darstellung, Deutsch werde durch den Antrag zur „Fremdsprache im eigenen Klassenzimmer“, geht über den Text hinaus. Der Antrag stellt ausdrücklich fest, gelebte Mehrsprachigkeit könne dazu beitragen, „ein hohes bildungssprachliches Niveau in der Sprache Deutsch zu erreichen“.

Der Antrag setzt also auf die Kombination: Deutschförderung bleibt zentral, Mehrsprachigkeit soll zusätzlich als Ressource genutzt werden. Ob man diese bildungspolitische Linie unterstützt oder ablehnt, ist eine politische Frage. Für die konkrete Social-Media-Behauptung ist entscheidend: Klassenarbeiten auf Arabisch werden im Antrag nicht beschlossen.
Warum die Behauptung plausibel wirkt
Die Behauptung wirkt glaubwürdig, weil sie sich auf einen echten Antrag und einen echten Satz stützt. Dieser Satz ist allgemein formuliert und lässt offen, welche konkreten Regelungen später geprüft oder angepasst werden sollen.
Irreführend wird daraus die Zuspitzung auf „Klassenarbeiten auf Arabisch“. Aus einer offenen Formulierung zur Erfassung fachlicher Kompetenzen wird eine konkrete Prüfungsregelung gemacht, die im Antrag nicht steht.
Gerade bei Themen wie Schule, Sprache und Integration verbreiten sich solche Zuspitzungen schnell. Sie verbinden eine reale politische Debatte mit einer sehr konkreten Warnung. Der Beschlusstext trägt diese konkrete Warnung aber nicht.
Was Nutzer beachten sollten
Bei solchen Postings lohnt sich die Trennung zwischen drei Ebenen: Was steht im Antrag? Was kritisiert eine Partei daran? Und was wird daraus in sozialen Netzwerken zugespitzt?
Belegt ist: Der Landtag will Mehrsprachigkeit, herkunftssprachlichen Unterricht und Kompetenzfeststellung stärker berücksichtigen. Belegt ist auch: Die FDP kritisiert die offene Formulierung und hätte offenbar eine klarere Festlegung auf Deutsch als Unterrichts- und Prüfungssprache außerhalb des Fremdsprachenunterrichts gewollt. Nicht belegt ist: NRW führt reguläre Klassenarbeiten auf Arabisch ein.
Bewertung: Falsch. Der Antrag enthält keine Regelung zu Klassenarbeiten auf Arabisch. Die FDP kritisiert eine offene Formulierung zur Kompetenzfeststellung, die konkrete Zuspitzung auf reguläre Prüfungen in Herkunftssprachen ist durch den Beschlusstext aber nicht belegt.
FAQ zum Thema Klassenarbeiten auf Arabisch in NRW
Wird es in NRW bald Klassenarbeiten auf Arabisch geben?
Nein. Der Antrag enthält keine Regelung, nach der reguläre Klassenarbeiten künftig auf Arabisch geschrieben werden sollen. Die Behauptung stützt sich auf eine offene Formulierung zur Erfassung fachlicher Kompetenzen, geht aber deutlich darüber hinaus.
Was ist im NRW-Antrag tatsächlich geplant?
Geplant sind Maßnahmen zur Stärkung von Mehrsprachigkeit, zur Weiterentwicklung des herkunftssprachlichen Unterrichts und zur besseren Einschätzung fachlicher Kompetenzen bei Kindern mit noch unzureichenden Deutschkenntnissen. Außerdem sollen Fortbildungen, digitale Angebote, Projektkurse und Curricula geprüft oder weiterentwickelt werden.
Warum kritisiert die FDP den Antrag trotzdem?
Die FDP kritisiert, dass der Beschluss offenlasse, welche Regelungen konkret geändert werden sollen. Aus ihrer Sicht müsste ausdrücklich festgeschrieben werden, dass Deutsch außerhalb des Fremdsprachenunterrichts Unterrichts- und Prüfungssprache bleibt. Diese Kritik betrifft die Formulierung, belegt aber keine beschlossenen Klassenarbeiten auf Arabisch.
Was sagt die CDU dazu?
Die CDU-Landtagsfraktion NRW widerspricht der FDP-Darstellung öffentlich. Sie schreibt, im Antrag stehe nichts von Klassenarbeiten auf Arabisch, und verweist auf den herkunftssprachlichen Unterricht als freiwilliges Zusatzangebot. Als antragstellende Fraktion ist sie Teil der politischen Debatte, ihr Statement erklärt aber die Gegenposition zur FDP-Deutung.
Wird Deutsch als Unterrichtssprache geschwächt?
Dafür liefert der Antrag keinen Beleg. Im Text heißt es ausdrücklich, die Förderung der Bildungssprache Deutsch bleibe eine zentrale Aufgabe von Schule. Der Antrag verbindet Deutschförderung mit der Idee, Mehrsprachigkeit zusätzlich zu nutzen.
Was bedeutet HSU?
HSU steht für herkunftssprachlichen Unterricht. Gemeint sind zusätzliche Angebote für Schülerinnen und Schüler, die mehrsprachig aufwachsen und eine Herkunfts- oder Familiensprache schulisch weiterentwickeln möchten. NRW verweist im Antrag auf ein Angebot in 30 Sprachen.
Landtag Nordrhein-Westfalen
01. Juli 2025/ Ausgegeben: 05. Mai 2026
ARD-Faktenfinder
21. Juli 2026
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