Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Alkoholfreier Wein: Wirklich ohne Alkohol?

    September 28, 2026

    Digitale Brieftasche „d-you“: Bundestag muss beim Schutz sensibler Daten nachbessern

    September 23, 2026

    Zuckersteuer darf kein Instrument zur Haushaltssanierung sein

    September 15, 2026

    Abgezockt von LemonSwan? Dann bitte melden

    September 15, 2026

    Beitrag steigt, Kasse schweigt: Mehrheit kennt Wegfall der Informationspflicht nicht

    September 11, 2026
  • Nachrichten

    Weniger Filialen als gehofft: Kartellamt gibt Edeka grünes Licht für Tegut-Übernahme

    September 28, 2026

    Reisners Blick auf die Front: „Das Patt in der Todeszone ist überwindbar“

    September 28, 2026

    Ernährung, Medizin, Verteidigung: So gefährdet die Chemie-Krise unsere Versorgungssicherheit 

    September 28, 2026

    Millioneninvest in zwei Werke: VW schmiedet Batterie-Allianz mit China

    September 28, 2026

    Elf Männer in Haft: Polizist bei Einsatz überfahren – mögliche Diebesbande geschnappt

    September 28, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Remigrationsplan: Auch bestimmte Deutsche sind Zielgruppe

    September 28, 2026

    Betrug in der Familie: So gelingt das Gespräch

    September 28, 2026

    McDonald’s Nuggets-Video: Der Fleischklumpen ist Gummi

    September 27, 2026

    Bank stoppt 60.000 Euro nach Investmentbetrug

    September 27, 2026

    Betrugsanruf: Vorbereitete Überweisung verhindert

    September 27, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Was bedeutet Neutralität in der Schule – und was nicht? | Bildung

    Juli 14, 2026

    Wodurch fühlen sich Jugendliche in ihrem Alltag besonders belastet? | Bildung

    Juli 3, 2026

    Kontra: Social Media und Jugendliche – warum ein Verbot zu kurz greift | Bildung

    Juni 17, 2026

    Pro: Warum wir ein Social Media Verbot für Kinder brauchen | Bildung

    Juni 17, 2026

    Social Media bis 16 Jahre verbieten? So sehen das Erwachsene | Bildung

    Juni 11, 2026
  • Politik

    Regierungsbildung in Schweden: Andersson gibt auf – kommt jetzt Kristersson?

    September 28, 2026

    Europäische Verbraucherschützer mahnen Airlines ab

    September 28, 2026

    Drei deutsche BioNTech-Werke müssen schließen

    September 28, 2026

    Polen investiert massiv in die Drohnenabwehr an der Ostgrenze

    September 28, 2026

    Luftwaffenstützpunkt in Großbritannien: Festgenommene sind Briten

    September 28, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Politik»Verfassungsklage wegen Beratungszeit für „Heizungsgesetz“ gescheitert
Politik

Verfassungsklage wegen Beratungszeit für „Heizungsgesetz“ gescheitert

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 23, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Stand: 23.07.2026 • 10:41 Uhr

Der Zeitplan der damaligen Ampel-Koalition für das Gebäudeenergiegesetz im Sommer 2023 war nicht zu knapp. Das hat das Verfassungsgericht entschieden. Ein CDU-Abgeordneter hatte geklagt – und war im Eilverfahren erfolgreich.

Die Beratungszeit im Bundestag zur Reform des Gebäudeenergiegesetz im Sommer 2023 war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausreichend. Das Gericht wies im Hauptsacheverfahren die Klage von Parlamentariern um den früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann ab.

Im Eilverfahren im Juli 2023 hatte das Gericht den Klagenden noch Recht gegeben. Wenige Tage vor seiner geplanten Verabschiedung war das Gesetz, das umgangssprachlich meist als „Heizungsgesetz“ bezeichnet wurde, dadurch gestoppt worden.

Kein „Tempolimit“ bei Gesetzgebung

Allgemeine Aussagen zur Geschwindigkeit von Gesetzgebungsverfahren im Bundestag lasse das Grundgesetz nicht zu, urteilte das Gericht. „Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits“, sagte die Vorsitzende Richterin, Ann-Katrin Kaufhold.

Der Antragsteller habe nicht ausreichend dargelegt, dass er durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens in seinen Abgeordnetenrechten verletzt sein könnte. Nach dem Grundgesetz werde er in seinen Rechten verletzt, wenn ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument gar nicht ermöglicht werde und Mitwirkungsrechte der Abgeordneten leerliefen. Dies habe Heilmann jedoch nicht aufgezeigt.

Kurzfristige Änderungen sorgten für Klage

Weil es noch kurz vor der geplanten Abstimmung im Juli 2023 zu umfangreichen Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP gekommen war, hatte Heilmann das Gericht in Karlsruhe angerufen. Die Beratungszeit sei zu kurz gewesen und sein Mitwirkungsrecht als Parlamentarier verletzt worden. Sein Eilantrag hatte damals mit fünf gegen zwei Stimmen Erfolg.

Die Abgeordneten müssten bei ihren Beratungen über Gesetze Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können, hieß es in der damaligen Begründung. Das Gebäudeenergiegesetz der Ampel-Koalition wurde dann erst im September 2023 verabschiedet. Änderungen gab es trotz der zusätzlichen Beratungszeit von zwei Monaten nicht mehr. Mittlerweile wurde es durch das Gebäudemodernisierungsgesetz der schwarz-roten Koalition abgelöst.

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Regierungsbildung in Schweden: Andersson gibt auf – kommt jetzt Kristersson?

September 28, 2026

Europäische Verbraucherschützer mahnen Airlines ab

September 28, 2026

Drei deutsche BioNTech-Werke müssen schließen

September 28, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

Gefälschter Tagesschau-Artikel über Eklat bei Maischberger

Juli 13, 202619 Aufrufe

Fehlinvestitionen auch bei Kirchenbezirken, Pensionskassen und TÜV

August 19, 202610 Aufrufe

Settelmayer und Kollegen: Angebote und Ablauf im Überblick

September 15, 20268 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20265 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.