Der Zeitplan der damaligen Ampel-Koalition für das Gebäudeenergiegesetz im Sommer 2023 war nicht zu knapp. Das hat das Verfassungsgericht entschieden. Ein CDU-Abgeordneter hatte geklagt – und war im Eilverfahren erfolgreich.
Die Beratungszeit im Bundestag zur Reform des Gebäudeenergiegesetz im Sommer 2023 war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausreichend. Das Gericht wies im Hauptsacheverfahren die Klage von Parlamentariern um den früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann ab.
Im Eilverfahren im Juli 2023 hatte das Gericht den Klagenden noch Recht gegeben. Wenige Tage vor seiner geplanten Verabschiedung war das Gesetz, das umgangssprachlich meist als „Heizungsgesetz“ bezeichnet wurde, dadurch gestoppt worden.
Kein „Tempolimit“ bei Gesetzgebung
Allgemeine Aussagen zur Geschwindigkeit von Gesetzgebungsverfahren im Bundestag lasse das Grundgesetz nicht zu, urteilte das Gericht. „Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits“, sagte die Vorsitzende Richterin, Ann-Katrin Kaufhold.
Der Antragsteller habe nicht ausreichend dargelegt, dass er durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens in seinen Abgeordnetenrechten verletzt sein könnte. Nach dem Grundgesetz werde er in seinen Rechten verletzt, wenn ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument gar nicht ermöglicht werde und Mitwirkungsrechte der Abgeordneten leerliefen. Dies habe Heilmann jedoch nicht aufgezeigt.
Kurzfristige Änderungen sorgten für Klage
Weil es noch kurz vor der geplanten Abstimmung im Juli 2023 zu umfangreichen Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP gekommen war, hatte Heilmann das Gericht in Karlsruhe angerufen. Die Beratungszeit sei zu kurz gewesen und sein Mitwirkungsrecht als Parlamentarier verletzt worden. Sein Eilantrag hatte damals mit fünf gegen zwei Stimmen Erfolg.
Die Abgeordneten müssten bei ihren Beratungen über Gesetze Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können, hieß es in der damaligen Begründung. Das Gebäudeenergiegesetz der Ampel-Koalition wurde dann erst im September 2023 verabschiedet. Änderungen gab es trotz der zusätzlichen Beratungszeit von zwei Monaten nicht mehr. Mittlerweile wurde es durch das Gebäudemodernisierungsgesetz der schwarz-roten Koalition abgelöst.
