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Startseite»Politik»Innenministerium will wohl härtere Einschnitte am Informationsfreiheitsgesetz
Politik

Innenministerium will wohl härtere Einschnitte am Informationsfreiheitsgesetz

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 23, 2026Keine Kommentare6 Minuten Lesezeit
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Exklusiv

Stand: 23.07.2026 • 10:15 Uhr

Aus MDR-Recherchen geht hervor, dass das Bundesinnenministerium unter anderem den Bundesbeauftragten für das Informationsfreiheitsgesetz abschaffen will. Die SPD kritisiert die Pläne.

Die von Union und SPD geplanten Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz haben enorme Proteste ausgelöst. Nun zeigen MDR-Recherchen: Im Bundesinnenministerium (BMI) wünscht man sich noch tiefgreifendere Einschnitte als bislang bekannt.

Das belegt ein bislang unbekannter Vermerk aus dem Innenministerium, von Anfang Februar 2026, der MDR Investigativ vorliegt.

Innenministerium will Bundesbeauftragten abschaffen

Darin schlagen die Beamten aus dem BMI vor, die Aufgabe des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit abzuschaffen. Der heutige Paragraph 12 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) könne gestrichen, das entsprechende Referat bei dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit aufgelöst werden.

Damit würde die zentrale Kontrollinstanz für das IFG wegfallen: Paragraph 12 regelt, dass jeder den Bundesbeauftragten anrufen kann, der seine Rechte nach dem IFG verletzt sieht. Der Bundesbeauftragte kontrolliert auch andere Behörden in der Frage der rechtmäßigen Anwendung des IFG.

Journalisten und Abgeordnete im Visier

Zudem will das BMI dem nicht öffentlichen Dokument zufolge offenbar auch die bisher geltenden Rechte von Abgeordneten und Journalisten beschneiden. Bislang heißt es dazu im Reform-Programm des Koalitionsausschusses: „Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können.“

Wer damit gemeint ist, zeigt der BMI-interne Vermerk: Journalisten, die auch das Presserecht nutzen können und Abgeordnete, die das parlamentarische Fragerecht haben. Dass diese Personen aktuell neben ihren jeweiligen Fragerechten auch IFG-Anträge stellen können: In den Augen der Beamten im BMI eine „Umgehung von inhaltlichen Einschränkungen“, für die es eine „Klärung“ brauche.

Sollte es dazu kommen, dass Journalisten und Abgeordnete sich künftig mit Verweis auf das Presserecht oder das parlamentarische Fragerecht nicht mehr mit einem IFG-Antrag an Behörden wenden können, hätte das erhebliche Folgen: Beide begründen zwar einen Anspruch auf die Beantwortung von Fragen, anders als das IFG jedoch keinen Anspruch auf Akteneinsicht oder die Herausgabe behördlicher Unterlagen. Dokumente, Akten und Unterlagen darf man damit nicht einsehen, Journalisten und Abgeordneten bliebe der Zugang zu amtlichen Dokumenten und Unterlagen dann verwehrt.

Erst identifizieren, dann Auskunft?

Die Vorschläge aus dem Haus von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) gehen hingegen noch weiter. So will das BMI eine Pflicht zur Identifizierung antragstellender Personen – eine Änderung, die einen der zentralen Akteure im Bereich Informationsfreiheit in Deutschland unmittelbar angreifen würde: „Frageportale wie ‚Frag den Staat‘ könnten demnach nicht weiterhin als ‚Strohmann‘ eingesetzt werden“, heißt es in dem Papier. „Frag den Staat“ hat seit 2011 nach eigenen Angaben bereits mehr als 130.000 Menschen geholfen, Zugang zu offiziellen Informationen zu erhalten.

Die Sorge, dass automatisierte oder KI-generierte Anträge in großer Menge gestellt werden könnten, möglicherweise auch von feindlichen ausländischen Staaten, nennt das Papier erst an zweiter Stelle.

Informationsfreiheitsgesetz

Laut offizieller Statistik der Bundesregierung gingen 2025 ca. 19.000 IFG-Anträge bei obersten Bundesbehörden und deren Einrichtungen ein. Rund 8.000 davon wurden abgelehnt oder haben sich auf andere Weise erledigt, zum Beispiel, weil sie zurückgenommen wurden. Von 9.327 Anträgen, bei denen der Informationszugang gewährt wurde, wurden nur in 344 Fällen Gebühren von mehr als 100 Euro berechnet. In rund zwei Prozent der Anträge handelt es sich demnach um umfangreichere Vorgänge.

Zudem sollen nach dem Willen des BMI auch jene Bereiche ausgeweitet werden, die generell nicht unter das IFG fallen: So solle künftig nicht nur der große Bereich von Forschung und Lehre pauschal ausgenommen sein, sondern auch laufende Gesetzgebungsverfahren – mögliche Einflussnahmen auf ein neues Gesetz anhand von staatlichen Dokumenten und Unterlagen selbst zu prüfen, wäre damit erst dann möglich, wenn das Gesetz schon verabschiedet wurde.

Darüber hinaus sollen Behörden nach dem Willen des BMI auf einen IFG-Antrag hin künftig keine Dokumente und Unterlagen mehr herausgeben dürfen, die in anderen Behörden entstanden sind. Interessierte Bürger müssten dafür dann mehrere Anträge stellen, mit der Gefahr höherer Kosten.

Innenministerium hält offenbar an Vorschlägen fest

MDR Investigativ hat das Bundesinnenministerium um eine Stellungnahme zu den Vorschlägen gebeten. Weder die Existenz des Papiers noch die aufgelisteten Änderungswünsche bestritt das Ministerium, ging jedoch auf konkrete Fragen dazu nicht ein.

Eine Sprecherin antwortete lediglich zusammenfassend, man wolle das IFG „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ reformieren. Man müsse dabei jedoch auch Sicherheitsanforderungen berücksichtigen, „auf eine wachsende hybride Bedrohungslage“ reagieren und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung im Blick behalten. Die Entwürfe für eine Reform des IFG würden in den nächsten Monaten erarbeitet. Welche der Vorschläge das BMI dort weiter verfolgen wird, beantwortete das Ministerium nicht.

Bei dem Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit zeigte man sich auf MDR-Anfrage hingegen irritiert von den Vorschlägen aus Dobrindts Haus. Diese seien nicht abgestimmt gewesen – auch der Vorschlag, die Aufgabe der Bundesbeauftragten abzuschaffen, nicht. Ein Sprecher erklärte, ein Wegfall würde die Bearbeitungsaufwände vergrößern und dafür sorgen, dass mehr Fälle vor den Verwaltungsgerichten landen. Statt das IFG zu beschneiden sei ein Transparenzgesetz mit Veröffentlichungspflichten und die Verankerung der Informationsfreiheit im Grundgesetz nötig.

Die vom Koalitionsausschuss vorgeschlagenen Änderungen, an deren Erarbeitung man nicht beteiligt worden sei, kämen hingegen einer faktischen Abschaffung der seit 20 Jahren bestehenden Informationsfreiheit auf Bundesebene nahe.

SPD will Vorschlägen aus dem BMI nicht zustimmen

Verwundert über die Vorschläge aus dem Haus von Innenminister Dobrindt zeigte sich auch die SPD-Fraktion. Deren innenpolitischer Sprecher Sebastian Fiedler antwortete auf MDR-Anfrage, die Vorschläge seien bislang mit seiner Fraktion nicht abgestimmt. Die Abschaffung der Aufgabe des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit lehne man ebenso ab wie eine Einschränkung der parallelen Anwendbarkeit von Presserecht und Parlamentarischem Fragerecht und IFG: Dass Medienschaffende und Abgeordnete beides anwenden können sei kein Systemfehler und kein Missbrauch, sondern vom Gesetz so gewollt.

Auch den Vorschlag, laufende Gesetzgebungsverfahren aus dem IFG auszuklammern, lehnt die SPD-Fraktion ab: Gerade während eine Norm noch keine Gesetzeskraft erlangt hat, sei der Raum für gesamtgesellschaftliche Kontrolle besonders wichtig. Ebenfalls ablehnend äußerte sich Fiedler, was den Ausschluss des Bereichs Forschung und Lehre aus dem IFG betrifft. Dieser sei aus Steuermitteln finanziert, eine pauschale Bereichsausnahme daher schwer vermittelbar.

Streitpunkt in der Regierungskoalition

Fiedler erklärte, man stehe einer Reform des IFG offen gegenüber, ergänzte aber: „Wir werden einer Reform nicht zustimmen, die das bestehende Transparenzniveau des IFG zurückdreht.“

Im Koalitionsvertrag hatten sich die Spitzen von Union und SPD auf eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes verständigt. Die vom Koalitionsausschuss am 2. Juli veröffentlichten Vorschläge gingen in den Augen zahlreicher Beobachter jedoch zu weit: Die Verpflichtung, eine Begründung für einen Antrag vorzulegen, die Schwärzung von Namen von Behördenmitarbeitenden, eine Einengung des Kreises der Antragsberechtigten auf in Deutschland lebende EU-Bürger, vor allem aber die Abschaffung des bisherigen Gebührendeckels: Vorschläge, die für Kritiker einer Abschaffung des IFG gleichkommen.

Eine entsprechende Petition erreichte binnen kurzer Zeit knapp 600.000 Unterschriften, mehr als 130 zivilgesellschaftliche Organisationen schlossen sich der Kritik an. Auch die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warnte vor den Folgen der geplanten Reform. Aus der SPD-Fraktion mehrten sich die Stimmen, die einer Änderung nicht zustimmen wollen.

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Dr. Heinrich Krämer
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