Eilmeldung
Die EU-Kommission verhängt eine Strafe in Höhe von 890 Millionen Euro gegen Google. Die bekannte Suchmaschine bevorzuge die eigenen Angebote und etabliere unfaire Bedingungen im eigenen PlayStore.
Die insgesamt 890 Millionen Euro Strafe werden fällig, weil Google in mehreren Fällen gegen Europäische Digitalregeln verstößt. Zunächst – dafür werden 460 Millionen Euro Strafe verhängt – sei Google als marktbeherrschende Online-Plattform verpflichtet, die eigenen Dienste nicht gegenüber Diensten von Drittanbieter zu bevorzugen. Genau das tut Google aber nach den Analysen der EU-Kommission andauernd.
Ein Beispiel: Bei der Suche nach einem WM-Spiel wurde häufig zuerst eine durch Google lizenzierte Info-Box zu allem rund um das Spiel angezeigt, bevor andere unabhängige Websiten rund um das Sportereignis angeführt wurden. Ein Verstoß gegen die Europäischen Digitalregeln, denn nach dem Digital Markets Act (DMA) müssen transparente, faire und diskriminierungsfreie Kriterien für das Ranking in den Suchergebnisse angewendet werden.
Google aber stellt seine eigenen lizenzierten Inhalte in Bereichen wie Sport, Übersetzungssoftware oder Dienstleistungen zur Hotel-, Restaurant-, Flug oder Bahnverbindungs-Suche in den Ergebnissen prominenter dar als andere. Das geschieht etwa durch verbesserte Darstellungen und Filter oder die Platzierung ganz oben auf der Suchergebnisseite.
Das regelt der „Digital Markets Act“
Beschlossen wurde beispielsweise, dass sich Messengerdienste wie WhatsApp und iMessage dafür öffnen müssen, auch Nachrichten von anderen Anwendungen zu empfangen, die sogenannte Interoperabilität. Ferner müssen geschäftliche Nutzer Zugriff auf ihre Daten auf der Plattform des Gatekeepers haben. Künftig wird es den großen Konzernen auch nicht mehr möglich sein, ihre eigenen Dienste oder Produkte besser zu bewerten als die der Konkurrenten.
Außerdem können Nutzer nicht mehr daran gehindert werden, vorinstallierte Software oder Apps problemlos zu deinstallieren oder Anwendungen und App-Stores Dritter zu nutzen. Schließlich dürfen Gatekeeper personenbezogene Daten von Nutzern nicht mehr für gezielte Werbung zu nutzen, es sei denn, sie stimmen zu. Bei Verstößen gegen den DMA drohen als Sanktion Bußgelder von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes. Beim DSA können bis zu sechs Prozent fällig werden, wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden.
EU sanktioniert Verhalten im Google Playstore
Kritikpunkt zwei der EU-Kommission ist Googles Gebaren im hauseigen App-Store, dem Google Playstore. Hier würden Europäische Verbraucherinnen und Verbraucher im Dunklen gehalten, dass sie etwa Features für beliebte Online-Games über externe Plattformen deutlich günstiger beziehen können als im Google Playstore selbst. Dafür wurden 430-Millionen-Euro-Strafe verhängt.
Laut den Europäischen Digitalgesetzen muss es Entwicklern, die ihre Apps über den Google Playstore vertreiben, möglich sein, Kunden kostenlos über alternative, oft günstigere Angebote zu informieren. Außerdem müssen sie sie zu diesen Angeboten weiterleiten können, um dort Käufe zu tätigen, beispielsweise auf Websites oder in alternativen App-Stores.
Der EU-Kommission zufolge hindert Google App-Entwickler aber daran, frei über Angebote zu kommunizieren und diese zu bewerben sowie Verträge mit Nutzern über Vertriebskanäle ihrer Wahl abzuschließen. Oder aber Google veranschlage für dieses Vorgehen eine Gebühr, die weit über das hinausgehen, was der DMA erlaubt.
Google spricht von unfairem Wettbewerb
Kent Walker, Präsident für globale Angelegenheiten und Chief Legal Officer bei Google und Alphabet, kritisiert die Brüsseler Entscheidung. „Diese Umsetzung des DMA macht zum wiederholten Mal täglich genutzte Dienste kaputt. Um die Vorgaben zu erfüllen, müssen wir Echtzeit-Suchfunktionen entfernen, die die Europäer schätzen, wie sofortige Preisangebote und direkte Verfügbarkeit von Hotels, Flügen und Restaurants.“
Ähnliche Nachbesserungen werden im Google Playstore fällig – zum Unverständnis des Konzerns. Das bedeute, „wir müssen Sicherheitsfunktionen bei Google Play abbauen. Das ist kein fairer Wettbewerb. Regulierung sollte Produkte verbessern und sie nicht schlechter machen.“
Laut EU-Kommission aber, die Transparenz und Wahlfreiheit der Verbraucher priorisiert, muss Google die Bevorzugung der eigene Dienste innerhalb von 60 Tagen abbauen. Andernfalls drohten regelmäßige Strafzahlungen in Höhe von bis zu 5 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes.

