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Startseite»Nachrichten»Affäre um Missbrauchsvorwürfe: Chefankläger Khan muss seinen Posten räumen
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Affäre um Missbrauchsvorwürfe: Chefankläger Khan muss seinen Posten räumen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 24, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Affäre um MissbrauchsvorwürfeChefankläger Khan muss seinen Posten räumen

Der britische Jurist weist alle Anschuldigungen entschieden zurück. Bekannt geworden waren die Vorwürfe bereits 2024. (Foto: REUTERS)

Der wegen Missbrauchsvorwürfen unter Druck geratene Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof Karim Khan muss gehen. Wie Diplomaten mitteilen, stimmt eine deutliche Mehrheit der Vertragsstaaten dafür, den britischen Juristen seines Postens zu entheben.

In der Affäre um Missbrauchsvorwürfe ist der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes, Karim Khan, laut Diplomatenkreisen in New York entlassen worden. Die Vertragsstaaten des Weltstrafgerichts haben demnach mehrheitlich für die Amtsenthebung gestimmt. Offiziell soll der Ausgang der Abstimmung nach 23.30 Uhr (MESZ) mitgeteilt werden. Die seit zwei Jahren schwelende Affäre hat das Gericht mit Sitz in Den Haag schwer belastet und dessen internationalem Ansehen geschadet. 

Khan waren von einer früheren Mitarbeiterin sexuelle Übergriffe vorgeworfen worden. Der britische Jurist weist alle Anschuldigungen entschieden zurück. Bekannt geworden waren die Vorwürfe bereits 2024. Im Juni dieses Jahres war Khan dann wegen des Verdachts suspendiert worden. In einem Interview des Senders CNN wiederholte die Frau zuletzt die Anschuldigungen.

Khan war seit 2021 Chefankläger und hatte unter anderem einen Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu wegen mutmaßlicher Verbrechen im Gaza-Krieg beantragt. Das Ausscheiden Khans dürfte keine Auswirkungen auf diesen Haftbefehl haben.

Eine Kommission der UN hatte die Vorwürfe gegen Khan untersucht und Ende 2025 dem Gericht ihren Bericht übergeben. Laut Medienberichten sah die Kommission es als erwiesen an, dass Khan „nicht einvernehmlichen sexuellen Kontakt“ mit einer Mitarbeiterin hatte. 

Doch ein Gutachten von drei Richtern stellte Mängel bei der UN-Untersuchung fest. Sie habe etwa die Glaubwürdigkeit der Zeugen nicht ausreichend untersucht. Nach Angaben von Khans Anwälten kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass „kein Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung“ nachgewiesen worden sei. Doch die Vertreter von 21 Staaten im Präsidium der Vertragsstaatenkonferenz entschieden anders. Die Suspendierung folgte.

Quelle: ntv.de, jki/dpa

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