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Startseite»Politik»Angriff auf CSD Berlin: Tatverdächtiger polizeibekannter Islamist
Politik

Angriff auf CSD Berlin: Tatverdächtiger polizeibekannter Islamist

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 26, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Exklusiv

Stand: 26.07.2026 • 17:03 Uhr

Wie konnte ein polizeibekannter Islamist offenbar einen Angriff in Berlin verüben? Nach dem Anschlag auf Teilnehmer des Christopher Street Days in Berlin werden die Fragen an die Behörden lauter.

Von Jörg Diehl, NDR/WDR, Florian Flade, Martin Kaul und Roman Lehberger, WDR

Nach dem Anschlag auf Teilnehmer des Christopher Street Days in Berlin mit einer Toten und 29 Verletzten und Schwerverletzten rückt die Vorgeschichte der Tat in den Fokus der Öffentlichkeit. Denn der Mann, der laut Ermittlern mit einem Lieferwagen in die Menschenmenge gefahren sein soll, ist kein Unbekannter für die deutschen Sicherheitsbehörden.

Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung ergaben, dass der 21-jährige Tatverdächtige Abdul B. bereits vor Jahren als Islamist aufgefallen und demnach bis zuletzt unter Beobachtung der Polizei gestanden haben soll. Abdul B. soll bereits von seinem 16. Lebensjahr an dem Verfassungsschutz bekannt gewesen sein.

Schon als Jugendlicher war der Deutsche mit libanesischen Wurzeln in der islamistischen Szene in Berlin aktiv. Zuletzt soll er zeitweilig observiert und sein Telefon überwacht worden sein, wie es aus Sicherheitskreisen hieß.

Verurteilt und entlassen

Wie WDR, NDR, SZ aus Ermittlerkreisen erfuhren, soll der Tatverdächtige Abdul B., der sich derzeit noch auf der Flucht befindet und nach dem die Polizei seit dem frühen Sonntagmorgen öffentlich fahndet, erst im Mai 2026 wegen der Vorbereitung einer terroristischen Straftat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden sein.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft offenbar eine Freiheitsstrafe von knapp drei Jahren für den Mann gefordert. Abdul B. soll sich nach Informationen von NDR, WDR und SZ in einer „Vorbewährung“ befunden haben. Hierbei handelt es sich um ein besonderes Instrument im Jugendstrafrecht, bei dem Jugendlichen oder Heranwachsenden die Möglichkeit gegeben werden soll, sich zu läutern.

Gerichte entscheiden in solchen Verfahren erst später, ob eine verhängte Strafe schließlich in Gänze zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Abdul B. jedenfalls kam auf freien Fuß und hatte offenbar die Auflage erhalten, an einem Deradikalisierungsprogramm bei einem freien Träger teilzunehmen. Darüber hatte zuerst die Welt berichtet.

Beratungsstelle hatte noch nicht über Abdul B. entschieden

Nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung soll sich der in Berlin geborene 21-Jährige aktuell noch in einem sogenannten Clearingprozess befunden haben. Das bedeutet, dass die Beratungsstelle offenbar noch nicht final entschieden hatte, Abdul B. als Beratungsfall aufzunehmen. Demnach hätten bislang zwei freiwillige Termine stattgefunden, der dritte freiwillige Termin war nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung für die kommende Woche vorgesehen.

In den Beratungsgesprächen soll B. sich als komplexer Fall im Hinblick auf seine ideologische Haltung erwiesen haben – einerseits freundlich und angepasst, doch dem Vernehmen nach soll es auch bei den Beratern Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Gespräche gegeben haben.

Seit November 2025 als „Gefährder“ eingestuft

Eingestuft als islamistischer Gefährder war Abdul B. bereits seit November 2025, als die Polizei ihn nach Recherchen von NDR, WDR und SZ am Berliner Flughafen festgenommen haben soll. Als Gefährder betrachtet die Polizei die Extremisten, denen sie jederzeit Gewaltakte zutraut.

Abdul B. habe bereits drei Monate im Libanon in Haft verbracht und sei schließlich den deutschen Behörden überstellt worden, ist aus Sicherheitskreisen zu erfahren. Er soll zuvor versucht haben, nach Syrien zu reisen, um sich der Terrormiliz „Islamischer Staat“ anzuschließen.

Tatverdächtiger wurde bereits observiert

Wie NDR, WDR und SZ aus Ermittlerkreisen erfuhren, wurde er in den vergangenen Wochen – nach seiner Entlassung aus der Haft – dann auch teilweise observiert, allerdings nicht rund um die Uhr. Auch soll sein Telefon überwacht worden sein.

Er sei zudem offenbar mehrfach Thema im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin gewesen. Das Bundeskriminalamt soll den Islamisten zudem mit dem internen Prognosetool Radar-iTE bewertet haben, das nach dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz vor zehn Jahren eingeführt worden war.

Zuletzt noch durchsucht

Allerdings soll die Polizei noch vor den Ereignissen in der Nacht zu Sonntag erneut bei Abdul B. vorstellig geworden sein: Nachdem er ein Foto von einer Waffe in sozialen Medien gepostet habe, soll es eine Durchsuchung bei ihm gegeben haben, die Waffe habe sich allerdings dann als eine Spielzeugwaffe herausgestellt.

Abdul B. gilt auch deshalb als dringend tatverdächtig, weil der weiße Transporter, der bei dem Anschlag genutzt worden war, nach Informationen von NDR, WDR und SZ von ihm angemietet worden sein soll. Auch fanden Ermittler offenbar ein Handy in dem Fahrzeug, das ihm zugerechnet wird. Derzeit fahndet die Polizei weiter nach dem Mann, der als gefährlich und möglicherweise bewaffnet gilt.

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft und das Berliner Landeskriminalamt führen bislang die Ermittlungen. Doch nun soll der Generalbundesanwalt das Verfahren übernehmen. Die Behörde mit Sitz in Karlsruhe kann Fälle von islamistische motiviertem Terrorismus oder Fälle von besonderer Bedeutung an sich ziehen

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Dr. Heinrich Krämer
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