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Politik

Wie der Generalbundesanwalt zum CSD-Anschlag ermittelt

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 27, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Stand: 27.07.2026 • 09:20 Uhr

Nach dem Anschlag auf den CSD hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernommen – obwohl der mutmaßliche Täter tot ist. Wer ist wofür zuständig? Wie geht es weiter?

Frank Bräutigam

Kolja Schwartz

Wird in Deutschland eine Straftat begangen, sind bei den Ermittlungen drei unterschiedliche Akteure beteiligt. Die Staatsanwaltschaft, die Polizei und die Gerichte.

Die Landesbehörden

Zunächst sind immer die Behörden vor Ort für die Ermittlungen zuständig. Denn Justiz ist grundsätzlich Ländersache. In Berlin waren deshalb zunächst die dortige Generalstaatsanwaltschaft und die Berliner Polizei zuständig. Ein Berliner Polizeisprecher hatte direkt nach dem Anschlag die öffentliche Kommunikation übernommen. Es gab eine gemeinsame Pressemitteilung von Generalstaatsanwaltschaft und Polizei. Inzwischen hat aber der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernommen.

Der Generalbundesanwalt

Der Generalbundesanwalt (GBA) ist die oberste Strafverfolgungsbehörde des Bundes. Er ist nur in bestimmten Fällen für die Ermittlungen zuständig. Bei einem Terrorverdacht trifft das in zwei Situationen zu. Erstens: Wenn der Anfangsverdacht besteht, dass eine terroristische Vereinigung hinter einer Straftat steckt. Zweitens: Bei möglichen Einzeltätern kann er die Ermittlungen wegen der „besonderen Bedeutung“ des Falles an sich ziehen, wenn – vereinfacht gesagt – ein politisches Motiv hinter einem Mord oder anderen sehr schweren Straftaten steckt.

Die Pressesprecherin der Bundesanwaltschaft bestätigte, dass man die Ermittlungen wegen einer „mutmaßlich islamistischen Tatbegehung“ übernommen habe. Weitere Einzelheiten wurden bislang nicht mitgeteilt. Genaueres zu den Hintergründen muss auch erst ermittelt werden.

Ermitteln bedeutet, dass der Generalbundesanwalt zum Beispiel Durchsuchungen in Auftrag gibt oder Haftbefehle beantragt. Bei den Begrifflichkeiten geht oft etwas durcheinander – es gibt zwei richtige Bezeichnungen für die Behörde: „der Generalbundesanwalt“ oder „die Bundesanwaltschaft“. Nicht richtig ist die Mischung „Generalbundesanwaltschaft“. Der Titel „Generalbundesanwalt“ ist zudem auch die Bezeichnung des Behördenleiters. Generalbundesanwalt ist Jens Rommel, seine Behörde sitzt in Karlsruhe.

Ebenfalls bestätigt hat die Bundesanwaltschaft, dass der Hauptverdächtige Abdul B. bei dem Versuch der Festnahme erschossen wurde. Gegen tote Menschen kann man nicht mehr ermitteln. Allerdings habe man das Ermittlungsverfahren trotzdem übernommen, um nach möglichen Hintermännern und Mittätern zu suchen. Direkt nach der Tat in Berlin war wohl eine Person festgenommen worden. Diese soll sich inzwischen aber wieder auf freiem Fuß befinden. Der Verdacht, dass der Festgenommene mit der Tat in Verbindung steht, habe sich entkräftet, teilte die Bundesanwaltschaft am Morgen mit.

Das Bundeskriminalamt

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat in Terrorfällen die Rolle der Polizei inne. Der Generalbundesanwalt kann das BKA mit der Durchführung der Ermittlungen beauftragen. Das ist ein typischer Ablauf, wenn es um die Ermittlungen in Sachen Terrorismus geht. BKA-Präsident ist Holger Münch.

Das BKA wertet zum Beispiel Spuren aus und führt mögliche Durchsuchungen aus. Das BKA arbeitet dabei mit den Landeskriminalämtern zusammen, bei konkreten Maßnahmen auch mit Spezialeinheiten wie der GSG-9. Manchmal werden aber auch bestimmte Landeskriminalämter von der Bundesanwaltschaft direkt beauftragt.

Der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof

Mit der Übernahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt ist der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof zuständig geworden. Der Ermittlungsrichter muss zum Beispiel manche Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen per Beschluss genehmigen. Außerdem müssen ihm festgenommene Tatverdächtige vorgeführt werden, damit er die Beschuldigten anhören und über die Untersuchungshaft entscheiden kann.

Das Amt des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof wird von mehreren BGH-Richterinnen und -Richtern ausgeübt.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Bundesanwaltschaft wird die Ermittlungen zum Berliner Anschlag weiterführen. Nach dem Tod von Abdul B. wird es für das Ermittlungsverfahren darauf ankommen, ob es Mittäter oder Hintermänner gibt.

Falls ein Tatverdächtiger festgenommen wird, muss er bis zum Abschluss des nächsten Tages dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Der muss dann darüber entscheiden, ob der Tatverdächtige in Untersuchungshaft kommt. Für die Untersuchungshaft wird ein Beschuldigter nicht in einem speziellen Gefängnis in Karlsruhe untergebracht, sondern auf Justizvollzugsanstalten im ganzen Bundesgebiet verteilt.

Um nach möglichen weiteren Tätern und Hintermännern zu suchen, wird man jetzt zum Beispiel die Spuren in dem Tatfahrzeug auswerten und nach weiteren Beweismitteln suchen und diese auswerten. Auch die genaue Rolle von Abdul B. wird man dabei noch ermitteln. Bisher ist nur klar, dass er das Tatfahrzeug angemietete.

Nur falls weitere Tatverdächtige ermittelt werden, würde die Bundesanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen Anklage gegen diese erheben. Wenn es sich bei Abdul B. um einen Einzeltäter gehandelt haben sollte, müsste man das Ermittlungsverfahren irgendwann einstellen.

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Dr. Heinrich Krämer
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