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Politik

Berliner Justiz wehrt sich gegen Kritik nach CSD-Anschlag

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 29, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Stand: 29.07.2026 • 13:26 Uhr

Den mutmaßlichen Attentäter vom CSD in Berlin hatten die Behörden im Blick – dennoch kam es zum Anschlag. Nach lauter Kritik weist die Berliner Justiz Vorwürfe zurück. Die öffentliche Auseinandersetzung sei zu „undifferenziert“.

Der mutmaßliche Täter des Anschlags am Rande des Christopher Street Day – Abdul B. – war polizeibekannt, Islamist und bereits verurteilt. Wie konnte es dennoch zu der Tat kommen? Seit vergangenem Sonntag wächst die Kritik, unter anderem am Vorgehen der Berliner Gerichte.

Denn der 21-Jährige war im Mai von einem Jugendgericht zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Gleichzeitig wurde ein bestehender Haftbefehl aufgehoben. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft forderte eine höhere Strafe und legte Berufung ein. Abdul B. musste zunächst nicht in Haft, wurde zeitweise überwacht und konnte sich frei bewegen.

Nun meldet sich die Berliner Justiz zu Wort und verteidigt sich gegen Kritik. Die öffentliche Auseinandersetzung sei vielfach pauschal und von wenig Faktenkenntnis geprägt. Sie erschöpfe sich darin, „nahezu reflexhaft nach vermeintlich Verantwortlichen zu suchen“, erklärten die Präsidentin des Kammergerichts, Andrea Diekmann, und Generalstaatsanwältin Margarete Koppers in einer gemeinsamen Mitteilung.

Kritik an Berichterstattung

Das Urteil sei „auf der Grundlage und im Rahmen der geltenden Rechtslage ergangen“. Gleichzeitig räumten sie ein, dass der Fall juristisch unterschiedlich bewertet werden könne. „Wie die Einlegung des Rechtsmittels durch die Generalstaatsanwaltschaft belegt, kann der Lebenssachverhalt aber juristisch durchaus unterschiedlich eingeordnet werden.“

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft kritisierte auch die Berichterstattung in den Medien. Die Hintergründe des Anschlags seien „nicht ansatzweise“ aufgeklärt worden. So sei der mutmaßliche Täter beispielsweise nicht wegen schwerer Gewaltdelikte vorbestraft.

„Eine solch undifferenzierte und nicht die Aufklärung in den Mittelpunkt rückende Bewertung stellt die Unabhängigkeit der Justiz und damit eine Säule des Rechtsstaats infrage“, heißt es in der Mitteilung.

Für vorbeugende Gefahrenabwehr seien die Sicherheitsbehörden, also Polizei und Staatsanwaltschaft, zuständig, nicht die Strafgerichte, wie eine Gerichtssprecherin gestern mitteilte. Berliner Ermittlungsrichter hätten in den vergangenen Wochen und Monaten dem LKA die Überwachung von Abdul B. durch Telefonabhören und Observationen bewilligt.

Berlin Senat sichert Aufklärung zu

Die Hintergründe der Tat waren heute auch Thema im Berliner Senat. Es gehe darum, ob der Anschlag hätte verhindert werden können, ob es Schwachstellen gegeben habe oder ob Fehler gemacht worden seien, sagte die Berliner Innensenatorin Iris Spranger im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. „Das werden wir gründlich aufarbeiten und vollständige Transparenz herstellen.“

Spranger sagte, der Tatverdächtige Abdul B. sei der salafistischen Szene Berlins zuzurechnen gewesen. Das sogenannte Personenpotenzial dieser Szene habe sich in der Bundeshauptstadt zuletzt um 13 Prozent auf 1.250 erhöht, 350 Menschen davon seien gewaltbereit.

Innensenatorin verteidigt Sicherheitskonzept

Spranger forderte eine Debatte darüber, ob sogenannte Gefährder grundsätzlich eine elektronische Fußfessel tragen müssten.

Zugleich verteidigte die SPD-Politikerin das Sicherheitskonzept für den CSD. Die acht Kilometer lange Aufzugsstrecke sei durch den Zufahrtsschutz sicher gewesen. Es seien außerdem 1.400 Polizisten im Einsatz gewesen und damit dreimal mehr als in früheren Jahren.

Opposition kritisiert geringe Informationen

Oppositionsabgeordnete der Linken und der Grünen kritisierten Sprangers Aussagen. Sie habe keine Informationen preisgegeben, die nicht bereits über die Medien bekannt seien. Unter anderem geht es um zeitweilige Überwachungslücken durch die Polizei.

Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Werner Graf warf Spranger im Innenausschuss vor, nur bereits bekannte Informationen vorgelegt zu haben. Es stelle sich die Frage, weshalb der Attentäter nicht vor dem CSD in Präventivhaft genommen worden sei – bei den Demonstrationen zum 1. Mai werde das Mittel der Präventivhaft auch eingesetzt.

Auch sei nicht klar, warum der Mann keine elektronische Fußfessel getragen habe. Graf sagte, wenn Spranger nicht umfassend informieren wolle, müsse es in der kommenden Legislaturperiode zur Aufklärung einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss geben.

Bei dem Anschlag auf den CSD war am Samstagabend eine 65-jährige Polin getötet worden, 31 Menschen wurden verletzt. Zu Beginn der Ausschusssitzung erinnerten die Abgeordneten in einer Gedenkminute an die Opfer.

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Dr. Heinrich Krämer
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