Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Digitale Brieftasche „d-you“: Bundestag muss beim Schutz sensibler Daten nachbessern

    September 23, 2026

    Zuckersteuer darf kein Instrument zur Haushaltssanierung sein

    September 15, 2026

    Abgezockt von LemonSwan? Dann bitte melden

    September 15, 2026

    Beitrag steigt, Kasse schweigt: Mehrheit kennt Wegfall der Informationspflicht nicht

    September 11, 2026

    DAZN-Geschädigte müssen jetzt schnell sein

    September 4, 2026
  • Nachrichten

    SPD droht mit Blockade: Nun streitet die Koalition über die Pflegereform

    September 28, 2026

    Platz eins ganz weit weg: Jetzt droht dem DFB und Klopp sogar der Abstieg

    September 28, 2026

    Trotz Streit über KI-Gefahren: Trump empfängt Anthropic-Chef Amodei im Weißen Haus

    September 28, 2026

    „Drecksding“, Probleme, Pfiffe: Jürgen Klopp sammelt Informationen, die er gar nicht haben will

    September 28, 2026

    „Das ist auch gut so“: CDU-Generalsekretärin erklärt Personaldiskussion für beendet

    September 28, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Betrug in der Familie: So gelingt das Gespräch

    September 28, 2026

    McDonald’s Nuggets-Video: Der Fleischklumpen ist Gummi

    September 27, 2026

    Bank stoppt 60.000 Euro nach Investmentbetrug

    September 27, 2026

    Betrugsanruf: Vorbereitete Überweisung verhindert

    September 27, 2026

    Treffen schließt Love-Scam nicht aus

    September 27, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Was bedeutet Neutralität in der Schule – und was nicht? | Bildung

    Juli 14, 2026

    Wodurch fühlen sich Jugendliche in ihrem Alltag besonders belastet? | Bildung

    Juli 3, 2026

    Kontra: Social Media und Jugendliche – warum ein Verbot zu kurz greift | Bildung

    Juni 17, 2026

    Pro: Warum wir ein Social Media Verbot für Kinder brauchen | Bildung

    Juni 17, 2026

    Social Media bis 16 Jahre verbieten? So sehen das Erwachsene | Bildung

    Juni 11, 2026
  • Politik

    Marktbericht: DAX vor freundlichem Wochenstart

    September 28, 2026

    Lebensmittelpreise: Droht die nächste Inflationswelle?

    September 28, 2026

    Israels Wahlkampf mit harten Bandagen – Ausschluss arabischer Parteien?

    September 28, 2026

    Zeltproteste gegen Wohnungsnot und hohe Mieten in Madrid

    September 28, 2026

    Serbiens Präsident Vucic tritt zurück

    September 27, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Politik»BGH betont strenge Regeln für Ärzte-Siegel
Politik

BGH betont strenge Regeln für Ärzte-Siegel

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 30, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Stand: 30.07.2026 • 14:08 Uhr

Die Zeitschrift Fokus vergibt ein Ärzte-Siegel, mit dem Mediziner gegen Gebühr werben können. Die Wettbewerbszentrale hält das für unzulässig und hat vor dem Bundesgerichtshof nun einen Erfolg errungen.

Max Bauer

Die Zeitschrift Focus Gesundheit verspricht Orientierung bei der Ärztesuche und gibt jährlich Ärztelisten heraus. Zusätzlich können Ärztinnen und Ärzte das Siegel „Top Mediziner“ beziehungsweise „Focus Empfehlung“ bekommen. Wenn Mediziner circa 2.000 Euro an Focus zahlen, können sie mit einem Empfehlungs-Siegel für sich werben.

Die Wettbewerbszentrale, ein Verein der deutschen Wirtschaft, der sich für fairen Wettbewerb einsetzt, hält die Siegelvergabe für unzulässig und hat gegen die 2020 und 2021 vergebenen Siegel geklagt.

Mit denen würde Focus einen falschen Eindruck erwecken. Nämlich, dass hinter der Siegelvergabe eine objektive Prüfung durch eine neutrale Stelle stehe. Das Siegel gleiche einem Prüfzeichen, wie man es beispielsweise von der Stiftung Warentest kennt, beruhe aber vor allem auf subjektiven Bewertungen.

Strenge Regeln bei Gesundheitswerbung

Vor dem obersten deutschen Zivilgericht, dem Bundesgerichtshof (BGH), hatte die Wettbewerbszentrale nun Erfolg.

Thomas Koch, Vorsitzender Richter des Ersten Zivilsenats am BGH, sagte bei der Urteilsverkündung, dass „bei einer entgeltlichen Bereitstellung von Test-Siegeln an Ärztinnen und Ärzte zu Werbezwecken strenge Anforderungen“ zu stellen seien. Das gelte sowohl für das zugrundeliegende Testverfahren, als auch für die Gestaltung der Siegel.

Diese strengen Anforderungen sollten die Verbraucher bei Werbung zum wichtigen Thema Gesundheit schützen. Bei gesundheitsbezogener Werbung komme es auf die „Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit einer Werbeaussage“ an, erklärte Koch.

Focus-Ärzte-Siegel kann irreführend sein

Vor dem Oberlandesgericht München hatte Focus noch Recht bekommen. Aber die Vorinstanz habe einen wichtigen Punkt nicht richtig bewertet, befindet nun der BGH. Nämlich, dass bei den Focus-Ärzte-Siegeln subjektive Einschätzungen eine Rolle spielen.

Senatsvorsitzender Koch betonte, dass das OLG München festgestellt habe, dass die Testurteile von Focus unter anderem auf „Empfehlungen von Kollegen, Selbstauskünften der Ärzte über ihre Behandlungsleistungen sowie Patientenbewertungen“ beruhten. „Die Test-Logos lassen aber nicht erkennen, auf Grundlage welcher Kriterien das Testurteil zustande gekommen ist und auf wessen subjektiven Einschätzungen es beruht“, so Koch.

Es werde also nicht deutlich, auf welche Kriterien es bei dem Testurteil ankomme und wie es genau dazu kommt, dass ein Arzt eine Focus-Empfehlung erhält. Deshalb könnten die Focus-Ärzte-Siegel als irreführend bewertet werden. Focus habe dadurch, dass die Zeitschrift die Siegel zu Verfügung gestellt hat, möglicherweise „die Gefahr der Irreführung von Verbrauchern begründet“. Das sei dann ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Pressefreiheit steht strengen Werberegeln nicht entgegen

Ob Focus tatsächlich dieser Vorwurf gemacht werden kann, muss jetzt die Vorinstanz, das OLG München, noch einmal genau prüfen. Dabei muss es die strengen Vorgaben des Bundesgerichtshofs beachten.

Angesichts dieser Vorgaben kann man wohl sagen: Die Focus-Ärzte-Siegel sind in der bisherigen Form und nach dem bisherigen Verfahren wahrscheinlich nicht mehr zulässig. Entschieden hat der BGH auch, dass es nicht gegen die Pressefreiheit von Medienunternehmen verstößt, wenn bei Gesundheitswerbung strenge Anforderungen gelten.

(Aktenzeichen: I ZR 130/25)

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Marktbericht: DAX vor freundlichem Wochenstart

September 28, 2026

Lebensmittelpreise: Droht die nächste Inflationswelle?

September 28, 2026

Israels Wahlkampf mit harten Bandagen – Ausschluss arabischer Parteien?

September 28, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

Fehlinvestitionen auch bei Kirchenbezirken, Pensionskassen und TÜV

August 19, 202610 Aufrufe

Gefälschter Tagesschau-Artikel über Eklat bei Maischberger

Juli 13, 20268 Aufrufe

Settelmayer & Kollegen: Hilfe bei Online-Betrug und Fake Shops

September 15, 20266 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20265 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.