Mehr als 1.000 Juristen fordern ein AfD-Verbot. In einem offenen Brief appellieren sie an die Politik, ein Verbotsverfahren einzuleiten. Es drohe ein „ernsthafter Schaden“ für die Demokratie.
Mehr als 1.000 Juristen unterstützen einen Aufruf für ein AfD-Verbot, darunter Anwälte, Richter und Staatsanwälte. Dies teilte der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) mit, der schon Mitte Juli einen offenen Brief an die Bundesregierung und den Bundestag gerichtet hatte.
Damals hatten sich den Angaben zufolge gut 500 Juristen hinter den Appell gestellt, inzwischen sei die Zahl auf 1.051 gestiegen. Die Unterstützer sähen es als „Pflicht, uns für die Menschenwürde aller Menschen einzusetzen““, erklärte der RAV. „Dazu gehört, dass wir eine Partei wie die AfD, die zentralen Grundwerten unserer Verfassung widerspricht, entschieden bekämpfen.“
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Rechtsanwälten. Er wurde 1979 gegründet, hat seinen Sitz in Berlin und gehört seit Jahrzehnten zu den bekanntesten Juristenvereinigungen Deutschlands. Der Verein versteht sich als politische Interessensvertretung von Juristen und als Teil der Bürgerrechtsbewegung. Seine Mitglieder setzen sich etwa für gleiche Rechte für alle und gegen Diskriminierung und Polizeigewalt ein.
Gutachten als Grundlage
In ihrem Aufruf nimmt der RAV Bezug auf ein rechtswissenschaftliches Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass die Politik der AfD gegen das Prinzip der Menschenwürde des Grundgesetzes und das Demokratieprinzip verstoße und damit verfassungswidrig sei.
Der Bundestag und die Bundesregierung seien nun „als politisch Verantwortliche aufgefordert, unverzüglich die notwendigen Schritte“ für ein Verbotsverfahren einzuleiten, so der RAV. Die Juristen befürchten anderenfalls „einen ernsthaften Schaden für die Demokratie.“
Bundesverfassungsgericht kann entscheiden
Nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes sind Parteien als verfassungswidrig einzustufen, „die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“. Sie können durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden.
Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Die Politik ist sich bisher nicht einig, ob ein Parteiverbot beantragt werden sollte.
