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Politik

Innenausschuss zum Berliner CSD: Zentrale Fragen bleiben ungeklärt

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 4, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 04.08.2026 • 19:57 Uhr

Wieso war der Islamist auf freiem Fuß, obwohl er als extrem gefährlich galt? Hatten die Sicherheitsbehörden das Berliner Gericht ausreichend informiert? Im Innenausschuss zum CSD-Anschlag gab es darauf keine Antworten.

Dietrich Karl Mäurer

Mitten in der Sommerpause ist der Innenausschuss des Bundestages zusammengekommen zu einer Sondersitzung zum Terroranschlag beim Berliner Christopher Street Day (CSD). Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sowie Vertreter von Bundes- und Berliner Sicherheitsbehörden informierten die Abgeordneten über den Stand der Ermittlungen.

Der Unions-Obmann im Innenausschuss, Detlef Seif, sagte die Sitzung sei Teil einer umfassenden Unterrichtung der Innenpolitiker. „Wir sind bisher auch schon durch drei Obleute-Runden informiert worden. Und ich gehe davon aus, dass noch weitere Sitzungen folgen werden.“ Denn Ziel sei es, die Vorgänge bis ins Detail aufzuklären und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen.

Dobrindt fordert strengere Regelungen

Dobrindt bekräftigte nach der Sitzung seine Forderung nach Konsequenzen. Aus seiner Sicht sei nicht nachvollziehbar, warum der als gefährlich eingestufte Abdul B. trotz einer Verurteilung auf freiem Fuß blieb. Der CSU-Politiker sprach sich erneut für strengere Regelungen aus: bei Bewährung und Jugendstrafrecht, für eine bundesweit einheitliche Präventivhaft für Gefährder und für einen erweiterten Einsatz elektronischer Fußfesseln.

Der Fall beschäftigt die Politik auch deshalb, weil der spätere Attentäter den Sicherheitsbehörden bekannt war. Er galt als Gefährder. Zudem hatte sich das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum (GTAZ) mit ihm befasst. In diesem Zentrum tauschen Polizei und Nachrichtendienste Erkenntnisse über islamistische Gefährder und Terrorverdächtige aus.

Kritik kommt von der Opposition

Genau dort setzt die Kritik der Opposition an – etwa der innenpolitischen Sprecherin der Linken, Clara Bünger. In der Sitzung sei vor allem über die Frage gesprochen worden, ob die relevanten Informationen, die im GTAZ angefallen seien, auch tatsächlich an das Gericht übermittelt wurden. „Diese Frage konnte tatsächlich nicht beantwortet werde“, so Bünger.

Gerade das sei zentral, weil davon abhänge, auf welcher Informationsgrundlage Gerichte über Maßnahmen gegen Gefährder entscheiden würden. Bünger kritisierte zudem die Debatte über neue Sicherheitsgesetze. Hier müsse erst die Aufklärung stattfinden und dann könnte man über Maßnahmen sprechen.

Grüne vermissen vollständige Übersicht

Auch der Obmann der AfD im Innenausschuss, Martin Hess, verwies auf offene Fragen. Die Tatsache, dass niemand im Ausschuss die Frage beantworten könne, welche Informationen vom Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum im Hinblick auf die Gefährlichkeit des Täters an das Berliner Gericht übermittelt wurden, zeige, wie dysfunktional dieser Staat nach etlichen islamistischen Terroranschlägen immer noch agierte, sagte Hess.

Ähnlich äußerte sich auch der innenpolitische Sprecher der Grünen, Marcel Emmerich. Die wesentlichen Fragen seien trotz einer ausgiebigen Sitzung des Innenausschusses leider offen geblieben. „Vor allem die Frage, warum der Täter trotz seiner Gefährlichkeit auf freiem Fuß bleiben konnte.“ Zudem fehle weiterhin eine vollständige Übersicht darüber, welche Behörde wann über welche Informationen verfügte.

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