Das Aus der abschlagsfreien Frührente ist ein zentraler Punkt der schwarz-roten Rentenreform. Doch seit Tagen machen Teile der Koalition dagegen mobil. Der Arbeitgeberverband zeigt sich darüber „fassungslos“.
In der neu entbrannten Debatte über die abschlagsfreie Frührente haben die Arbeitgeber den Widerstand gegen deren geplante Abschaffung scharf kritisiert. „Dass zentrale Elemente des Rentenpakets schon wieder infrage gestellt werden, bevor sie überhaupt umgesetzt sind, macht mich fassungslos“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, der Bild-Zeitung. „So verspielt man die vielleicht letzte Chance, die Rente demografiefest zu machen.“
Die Abschaffung der Frührente ohne Abschläge nach 45 Beitragsjahren – aktuell mit 64,5 Jahren möglich, oft aber weiterhin als „Rente mit 63“ bezeichnet – ist einer der Kernpunkte der schwarz-roten Rentenreform. Vor allem die fünf ostdeutschen Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten von CDU und SPD, die teilweise vor Landtagswahlen stehen, machen dagegen mobil, in abgeschwächter Form auch die SPD-Regierungschefs des Saarlands und des Landes Bremen sowie weitere SPD-Politiker. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund spricht sich gegen diesen Teil der Reform aus.
Unionsspitzen halten an Reform fest
BDA-Chef Kampeter erklärte dazu: Wer Arbeitsplätze in Deutschland halten und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sichern wolle, müsse den Sozialstaat reformieren. „Wer gleichzeitig an der ‚Rente ab 63‘ festhält, ignoriert den Fachkräftemangel, den demografischen Wandel und die wirtschaftliche Lage.“ Eine zukunftsfeste Rente brauche „mehr Beschäftigung, mehr Beitragszahler und eine solide Finanzierung – nicht immer neue Versprechen auf Kosten der jüngeren Generation“, so Kampeter.
Die Unionsspitzen halten daran fest, dass die von der Rentenkommission vorgeschlagenen Maßnahmen als Gesamtpaket umgesetzt werden sollen. Auch der stellvertretende Vorsitzende der Kommission, Pascal Reddig (CDU), warnte: Wenn man jetzt die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente aus dem Gesamtpaket herauslöse, „kann das ganze Haus der Rentenreform zusammenstürzen“.
Rente mit 63
Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Beschäftigte grundsätzlich – in der Regel 24 Monate – früher in Rente gehen. Die Altersrente für diese „besonders langjährig Versicherten“ wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.
Das gilt inzwischen nicht mehr für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. Aktuell liegt das Regelrentenalter bei 66 Jahren und vier Monaten.
Die „Rente mit 63“ ist also derzeit eine „Rente mit 64“. Beitragszahler, die 1964 oder später geboren wurden, können theoretisch mit 65 Jahren in Rente gehen. Rund 30 Prozent aller neuen Renten entfallen auf diese Option. Damit macht sie etwa ein Fünftel der Gesamtausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung aus – Tendenz steigend.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Bertelsmann Stiftung, DIW
