Der Präsident des ifo-Instituts, Fuest, schlägt eine Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent vor. Viele Waren würde das verteuern. Doch der Ökonom hat auch eine Idee zur Sozialverträglichkeit.
Teurere Lebensmittel – und dafür eine Gutschrift vom Staat für Menschen mit geringen Einkommen? Das schlägt der Präsident des Münchner ifo-Instituts, Clemens Fuest, vor, um die Staatskasse zu entlasten. Er spricht sich für eine Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent aus. Stattdessen sollten alle Waren einheitlich mit 19 Prozent besteuert werden.
„Alle Güter mit derzeit ermäßigtem Mehrwertsteuersatz, vor allem Lebensmittel, würden sich verteuern“, sagte Fuest der Bild. Nach Rechnung des Ökonomen müsste die Hälfte der Bevölkerung mit geringerem Einkommen im Schnitt 30 Euro im Monat mehr zahlen.
Um das auszugleichen, müsste der Staat lediglich 7,2 Milliarden Euro in die Hand nehmen, um ärmeren Haushalten einen Ausgleich zu zahlen. „Belastet würde vor allem die Hälfte der Bevölkerung mit den höheren Einkommen, also mit Bruttoeinkommen über circa 55.000 Euro“, sagte er der Bild. „Wichtig ist mir, dass der Vorschlag eine Chance bietet, das Chaos bei der Mehrwertsteuer abzuschaffen, ohne die ärmsten Haushalte mehr zu belasten“, so Fuest.
Staatshaushalt entlasten
Ziel seines Vorschlags ist zum einen eine Entlastung der Staatskasse: Nach Abzug der Ausgleichszahlungen blieben dem Staat demnach mehr als 36 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich. „Das sozialpolitische Entlastungsziel könnte mit wesentlich weniger Aufwand erreicht werden“, argumentiert er. „Wenn diese Entlastung das eigentliche Ziel ist, könnte man den Haushalten das Geld auch durch direkte Transfers zukommen lassen.“
Der durch eine Reform entstehende Überschuss von 36,2 Milliarden könnte entweder zur Entlastung des Staatshaushalts genutzt werden – oder zur Senkung des regulären Mehrwertsteuersatzes um zwei Prozentpunkte auf dann nur noch 17 Prozent – ebenfalls auf alle Güter.
Außerdem würde die aktuelle Unklarheit bei der Mehrwertsteuer beseitigt. Denn für die meisten Waren gilt in Deutschland ein Satz von 19 Prozent. Der reduzierte Satz von sieben Prozent gilt für Produkte, die dem Gemeinwohl dienen – darunter etwa Grundnahrungsmittel wie Milch, Fleisch, Obst, Gemüse und Backwaren. Allerdings fallen auch etwa auf Hunde- und Katzenfutter sieben Prozent an, während auf Babynahrung wiederum 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig werden.
Wo der ermäßigte Satz greift – und wo nicht
Der reduzierte Satz von sieben Prozent gilt für Produkte für das Gemeinwohl – etwa Grundnahrungsmittel wie Milch, Fleisch, Gemüse und Backwaren.
Allerdings gibt es einige Besonderheiten: So gilt etwa für Kuhmilch und Mischgetränke mit mindestens 75 Prozent Kuhmilchanteil der ermäßigte Steuersatz, für Alternativen wie Hafer-, Mandel- oder Sojamilch der volle. Auch bei geröstete Kaffeebohnen oder Pulver wird nur der ermäßigte Mehrwertsteuersatz fällig, für löslichen Kaffee fällt der volle an. Bei Wasser hängt der Steuersatz davon ab, ob man es daheim aus dem Hahn (sieben Prozent) oder aus der Flasche (19 Prozent) trinkt. Flaschenwasser gilt nicht als lebensnotwendig.
Trüffel gehört zu den eher teureren Lebensmitten – und wird dennoch mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert. Für andere Luxusgüter wie Kaviar, Hummer, Langusten oder Austern gilt dagegen der 19-Prozent-Satz.
Häufige Anpassungen
Immer wieder gibt es Anpassungen, die letzte gab es infolge der Corona-Pandemie. Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie wurde auf sieben Prozent gesenkt. Die Änderung des Mehrwertsteuersatzes ist ein beliebtes Instrument in der Politik – eingesetzt entweder zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern in Krisenzeiten oder zum Stopfen von Haushaltslöchern.
Aktuell stehen die deutschen Staatsfinanzen unter Druck: Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) muss in der Haushaltsplanung für die kommenden Jahre Milliardenlücken schließen. Außerdem plant die Koalition eine Reform der Einkommensteuer.
Betrachtet man nur den regulären Satz von 19 Prozent, gehört Deutschland zu den fünf EU-Ländern mit der geringsten Mehrwertsteuer. Die meisten Länder haben jedoch auch reduzierte Sätze – mit Ausnahme von Dänemark, das auf alle Waren einheitlich 25 Prozent erhebt. Die Mehrwertsteuer-Bandbreite reicht von 2,1 Prozent (niedrigster Satz in Frankreich) bis zu 27 Prozent (regulärer Satz in Ungarn).
SPD weist Vorschlag zurück
„Alle Ausgaben und Steuervergünstigungen müssen auf den Prüfstand“, argumentiert Fuest deshalb. Hilfen dürften nur denjenigen zugutekommen, die sie auch wirklich brauchten. Und das sei bei der ermäßigten Mehrwertsteuer eben nicht der Fall. Aktuell „profitieren Haushalte umso mehr, je höher ihr Konsum ist“, argumentiert der Ökonom.
SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf wies die Forderung umgehend zurück. „Wir haben eine ganze Reihe von Menschen, Rentnerinnen und Rentner, aber auch Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, die dann alle mehr zahlen müssten“, sagte er den Sendern RTL/ntv. Für die meisten Menschen bedeute das eine deutliche Preiserhöhung in einer Zeit, in der Bezahlbarkeit ohnehin schon ein Problem sei.
