Schon vor dem Anschlag waren Berliner Sicherheitsbehörden höchst besorgt über die Radikalisierung des mutmaßlichen späteren Attentäters. Sie hofften auf Hilfe des Bundesnachrichtendienstes. Vergebens.
Auch unter Juristen gibt es eine Sorge, die vor allem Laien häufig gegenüber einem Gerichtsverfahren haben: Kann man wirklich kalkulieren, was am Ende herauskommen wird? Mitte April 2026 erhob die Generalstaatsanwaltschaft Berlin beim Amtsgericht Berlin-Tiergarten Anklage gegen den Mann, dem jetzt vorgeworfen wird, am 25. Juli mit einem Fahrzeug und einer Stichwaffe einen Anschlag im Umfeld der Berliner CSD-Parade verübt zu haben. Damals hatten die Ermittler bereits eine große Sorge: Würde das Urteil in diesem Fall angemessen sein? Oder würde es dem Angeklagten gelingen, sein wahres Gesicht zu verbergen?
Am 12. Mai verurteilte ihn das Jugendschöffengericht zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten und hob den bestehenden Haftbefehl gleichzeitig auf. Zwar hatte auch das Gericht erhebliche Sorgen, Abdul B. könnte weiterhin radikal sein. Und die verhängte „Vorbewährung“ war ein klares Misstrauensvotum des Gerichts gegen den jungen Mann. Doch seit dem Urteil war Abdul B. auf freiem Fuß. Genau das aber hatten die Berliner Ermittler vermeiden wollen.
Generalstaatsanwaltschaft wollte mehr Informationen vom BND
Nach Recherchen von ARD-Hauptstadtstudio und ARD-Kontraste hatte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin deshalb im Vorfeld intensiv, aber vergeblich versucht, an zusätzliche Informationen über die Kontakte von Abdul B. zur Terrororganisation IS zu kommen, um das Verfahren gegen ihn auf eine andere Grundlage zu stellen.
Die Überlegung: Könnte man den Vorwurf größer machen und mehr Belege finden, würde wahrscheinlich der Generalbundesanwalt das Verfahren übernehmen. Und dann hätte es ein Terrorverfahren vor dem Berliner Kammergericht gegeben. Aus Sicht der Ermittler war das zwar keine Garantie für einen anderen Ausgang, aber jedenfalls hätte es für eine größere Aufmerksamkeit und Gründlichkeit im Verfahren gesorgt.
Deshalb wandte sich die Generalstaatsanwaltschaft im Januar an den deutschen Auslandsnachrichtendienst BND. Ob der deutsche Auslandsnachrichtendienst sagen könne, mit wem Abdul B. in der Terrororganisation IS in Verbindung stand und wie wichtig diese Personen seien? Das Kalkül der Frage: Würde der BND auf hohe IS-Funktionäre deuten, könnte das Generalbundesanwalt Jens Rommel auf den Plan rufen. Doch der BND deutete nicht. Er schwieg. Ganze vier Monate lang.
Ein anderes Verfahren?
Auch für die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) stellt sich heute die Frage: „Hat er Kontakt gehabt zu irgendwelchen Handlangern in der dritten, vierten, fünften, sechsten Reihe? Oder hat er Kontakt gehabt zu führenden IS-Funktionären?“, sagt sie gegenüber ARD-Kontraste. „Wenn er den Kontakt gehabt hätte zu führenden IS-Funktionären, dann könnte man natürlich auch darüber nachdenken, ob hier nicht die Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation der Strafvorwurf ist. Und das hätte möglicherweise das Verfahren in der Tat geändert.“
Hoffnung hatten die Ermittler vor allem deshalb, weil in einem früheren Stadium des Verfahrens der BND durchaus hilfreich war. Abdul B. war im November 2025 aus dem Libanon nach Deutschland zurückgekehrt und war sofort von der Berliner Polizei festgenommen worden. Abdul B. hatte im Libanon drei Monate im Gefängnis gesessen, weil er sich der Terrororganisation IS anschließen wollte.
Laut Generalstaatsanwaltschaft besorgte der deutsche Auslandsnachrichtendienst den Ermittlern das libanesische Gerichtsurteil, Befragungen durch die dortigen Sicherheitsbehörden sowie „eine Handyauswertung, aus der die Kommunikation zu den mutmaßlichen IS-Mitgliedern hervorging“. Doch die Hoffnung auf weitere Informationen über genau diese IS-Mitglieder wurde enttäuscht.
Vier Monate vergehen
Erst vier Monate nach der Anfrage und wenige Tage vor dem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten meldete sich der BND wieder bei der Generalstaatsanwaltschaft, so Recherchen von ARD-Hauptstadtstudio und ARD-Kontraste. Der BND habe mitgeteilt, „es lägen dort derzeit keine Informationen vor, die in Form einer Behördenerklärung übermittelt werden könnten“, so die Generalstaatsanwaltschaft auf Nachfrage. Der BND wollte zu dem Vorgang keine Stellungnahme abgeben.
Ob der BND überhaupt entsprechende Informationen zu den IS-Kontakten von Abdul B. hatte, sie aber nicht teilen konnte oder wollte, bleibt offen. Offen bleibt auch, ob diese Kontakte überhaupt relevant genug gewesen wären, um den Generalbundesanwalt zur Übernahme des Verfahrens zu veranlassen. Ebenso ist es spekulativ, welches Urteil am Ende eines Terrorprozesses vor dem Berliner Kammergericht gefällt worden wäre. Fest steht jedoch, dass der Zeitpunkt dafür verpasst war, als der BND auf die Anfrage reagierte.
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