FAQ
Die Bundesregierung bezeichnet den Drohnen-Vorfall als Angriff „fremder Mächte“. Eine Schuldzuweisung an Russland vermeidet sie. Verteidigungsexperten sehen Hinweise auf eine russische Urheberschaft. Was spricht für – was gegen Russland?
Die Ausgangslage
Der Vorfall mit einer Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig/Halle hat massive Lücken in Deutschland bei der Drohnenabwehr offenbart. Von einem „Zuständigkeitswirrwarr“ ist die Rede. Doch auch sicherheitspolitisch stellen sich angesichts dieses „hybriden“ Angriffs „fremder Mächte“ (Innenminister Alexander Dobrindt) drängende Fragen.
Wer steckt dahinter? Viele Experten zeigen auf Russland als Tatverdächtigen, die Bundesregierung hält sich hier bislang zurück. Was für eine Beteiligung Russlands sprechen könnte – und was dagegen: ein Überblick.
Wie ist der Stand der Ermittlungen?
Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr, teilte die Karlsruher Behörde mit.
Am Flughafen Leipzig/Halle war in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge eine mit Sprengstoff und Zünder bestückte Drohne entdeckt und von einem Mitarbeiter zum Absturz gebracht worden. Ein infolge der Sperrung kurz danach durchstartendes Flugzeug kollidierte mit einem unbekannten kleineren Flugobjekt, möglicherweise einer zweiten Drohne.
Könnte Russland dahinter stecken?
Für eine Beteiligung Moskaus spräche, dass Russland eine entwickelte Drohnentechnologie hat und mit einer Reaktion auf die Waffenlieferungen des Westens an die Ukraine gedroht hat.
So veröffentlichte das russische Verteidigungsministerium auch Adressen deutscher und anderer europäischer Rüstungsfirmen. Russlands Ex-Präsident Dmitri Medwedew, der als Vizechef des nationalen Sicherheitsrats weiter Einfluss hat, bezeichnete die aufgeführten Unternehmen als „Liste potenzieller Ziele für die russischen Streitkräfte“.
„Auf den ersten Blick spricht manches dafür, dass möglicherweise russische Geheimdienste verwickelt sind“, sagte der Russland- und Militär-Experte Matthias Uhl im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Der russische Militärgeheimdienst GRU werde für eine Vielzahl an Operationen im Westen verantwortlich gemacht. Allerdings sei es für Russland schwierig, gegenwärtig eine solche Operation durchzuziehen, weil seine Agenten im Westen unter strenger Beobachtung stünden.
„Entweder war das Russland, oder jemand wollte, dass es so aussieht, als wenn das Russland gewesen wäre“, sagte SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler im Morgenmagazin von ARD und ZDF. Sollten sich Hinweise auf eine russische Urheberschaft verdichten, dann sei das ein „kriegerischer Akt“.
Nach Einschätzung von CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter passt das Verhaltensmuster „sehr gut zu Russland“. Im Deutschlandfunk fügte er hinzu: „Nur wir sind ein Rechtsstaat, wir müssen das eindeutig zuordnen.“ Man werde viel Zeit brauchen, bis man den Angriff zweifelsfrei zuordnen könne, „vielleicht aber auch nie“.
Die Grünen erhoben schwere Vorwürfe gegen Russland. „Es liegt nahe, dass es sich bei dem Drohnenangriff um russischen Staatsterrorismus handeln könnte“, sagte Fraktionschefin Katharina Dröge der Zeitung Welt. Sie kritisierte, dass diese naheliegende Vermutung von Bundesinnenminister Dobrindt nicht klar benannt werde. Der CSU-Politiker hatte lediglich von einem „hybriden“ Angriff „fremder Mächte“ gesprochen, hielt sich aber mit konkreten Schuldzuweisungen zurück.
Auch Grünen-Verteidigungsexperte Konstantin von Notz sieht Russland hinter dem jüngsten Drohnen-Vorfall. Er verwies dabei auf die Umstände des Fundes: „Da eben diese ukrainischen Maschinen an dem Flughafen stehen und genau da befindet sich eine Drohne mit Sprengstoff, dann ist es einfach ein sehr naheliegendes Szenario, dass es sich hier um eine Aktion russischer Dienste handelt.“
Welche Vorwürfe wegen hybrider Angriffe gibt es gegen Russland?
Der jetzige Fall weckt vor allem Erinnerungen an einen Vorfall 2024: Damals entzündete sich im DHL-Logistikzentrum in Leipzig ein Luftfrachtpaket. Sicherheitskreise gehen davon aus, dass das Paket im Auftrag Russlands platziert war.
In Litauen stehen deshalb derzeit fünf mutmaßliche Täter vor Gericht, denen terroristische Handlungen vorgeworfen werden. Sie sollen Pakete mit selbstgebauten Sprengsätzen versandt haben. Die Aktionen sollen von Personen mit Verbindungen zum GRU organisiert worden sein. Bei den Verdächtigen handelt es sich um Staatsbürger Russlands, der Ukraine und Litauens.
Was ist ein „hybrides Angriffsszenario“?
Von einem hybriden Angriffsszenario sprechen Sicherheitsbehörden, wenn Hinweise darauf hindeuten, dass unterschiedliche Angriffsformen Teil eines gemeinsamen Vorgehens sein könnten – etwa Sabotage, Spionage, Cyberangriffe, Drohnenattacken oder Desinformation. Ziel ist es, einen Staat, seine Einrichtungen oder seine Gesellschaft zu schwächen, ohne die Schwelle eines offenen Krieges zu überschreiten. Die Urheber versuchen dabei häufig, ihre Beteiligung zu verschleiern.
Hybride Angriffe richten sich häufig gegen kritische Infrastruktur, also etwa gegen Flughäfen, Bahnstrecken, Energieversorger, Kommunikationsnetze oder Behörden. Gleichzeitig können sie auf die öffentliche Meinung zielen. Falschmeldungen und Desinformation sollen Verunsicherung auslösen und das Vertrauen in staatliche Institutionen schwächen. Kennzeichnend ist das Zusammenspiel mehrerer Maßnahmen. Einzelne Vorfälle wirken oft unverbunden. Erst das Gesamtbild kann mögliche Zusammenhänge sichtbar machen.
Mit Informationen von Dietrich Karl Mäurer, ARD Hauptstadtstudio
Was spräche gegen eine Beteiligung Russlands?
Kremlchef Wladimir Putin hat immer wieder Vorwürfe kategorisch zurückgewiesen, dass Russland einen NATO-Mitgliedsstaat angreifen wolle. Er sagte auch nach den Drohnensichtungen an Flughäfen voriges Jahr, dass die Anschuldigungen gegen Russland wohl dazu dienen sollen, die Lage weiter anzuheizen und Europa dazu zu bringen, seine Verteidigungsausgaben zu erhöhen und von anderen Problemen abzulenken.
Ex-Kremlchef Medwedew sprach von unterschiedlichen Erklärungen für die Herkunft der Drohnen. Als Beispiele nannte er Provokationen von Ukrainern, die so Europa in einen Krieg hineinziehen wollten. Er räumte aber ein, dass es sich um Aktivitäten einer prorussischen Untergrundbewegung in den Ländern handeln könne mit dem Ziel, das Leben in der EU zu destabilisieren. Möglich seien nicht zuletzt auch Spielchen von Rowdys, die ihre Behörden ärgern wollten.
Anders als im aktuellen Fall hatte Kanzler Friedrich Merz nach den Drohnensichtungen an Flughäfen im vergangenen Jahr Russland als Tatverdächtigen genannt. Putin wolle so Deutschland testen, sagte Merz.
Welche aktuellen Reaktionen gibt es aus Moskau?
Die russische Botschaft in Berlin spricht von einer gegen Moskau gerichteten „Provokation“ der Ukraine, um antirussische Hysterien in Deutschland zu schüren. „Es ist offensichtlich, dass diese hastig zusammengeschusterte Provokation ausschließlich den Zielen Kiews und des militaristischen Flügels der europäischen politischen Klasse dient“, teilte die diplomatische Vertretung Russlands bei Telegram mit.
Welche „fremden Mächte“ kämen denn noch infrage?
Moskaus Auslandsgeheimdienst SWR warnte schon mehrfach davor, dass ukrainische Geheimdienste antirussische Provokationen planten, um das dem Kreml in die Schuhe zu schieben. Saboteure wollten mit Anschlägen auf Infrastruktureinrichtungen in Europa und so bezeichneten False-Flag-Aktionen, also Operationen unter falscher Flagge, Russland in Verruf bringen.
Auch Militärhistoriker Uhl hält einen Anschlagsversuch unter „falscher Flagge“, der vielleicht die Aufmerksamkeit in Richtung Russland lenken soll, für möglich. „Für eine solche These spricht, dass sich die offiziellen deutschen Stellen bislang ausdrücklich mit Schuldzuweisungen an Moskau zurückhalten“, sagte er im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.
Wie geht es jetzt weiter?
Der Nationale Sicherheitsrat hat unter Leitung von Kanzler Merz getagt, aufgrund der Sommerpause telefonisch. Der vor einem Jahr gegründete Nationale Sicherheitsrat ist laut seiner Geschäftsordnung „das zentrale Gremium der Willensbildung der Bundesregierung zu übergreifenden Angelegenheiten der nationalen Sicherheit“. Er soll die weltweite Sicherheitslage beobachten und analysieren, die deutsche Sicherheitspolitik koordinieren und längerfristige Strategien dafür entwickeln.
Mit dabei sind die wichtigsten Minister und Ministerinnen und je nach Thema Vertreter von Bundeswehr und Polizei sowie die Geheimdienstchefs. Ergebnisse wurden nicht bekannt. Die Debatte über eine bessere Drohnenabwehr zum Schutz kritischer Infrastruktur dürfte weitergehen. Zudem ermittelt die Bundesanwaltschaft.
Vereinzelt gibt es Stimmen, die Konsultationen der NATO fordern. So sagte CDU-Verteidigungspolitiker Bastian Ernst: „Für mich ist klar, dass wir mittlerweile in einer Situation sind, wo wir den Artikel 4 der NATO aktivieren sollten – ähnlich wie unsere Partnerländer es schon getan haben“, sagte Ernst dem Handelsblatt. Es gehe darum, ein Zeichen zu setzen, dass Deutschland sich nicht einschüchtern lasse und gemeinsam mit seinen Verbündeten handele. Auch CDU-Politiker Kiesewetter und Grünen-Fraktionschefin Dröge sprachen sich für NATO-Konsultationen aus.
Nach schweren Luftraumverletzungen in Estland und Polen hatten beide Länder im vergangenen Jahr Konsultationen nach Artikel 4 beantragt. Es gilt als Vorstufe zum Bündnisfall nach Artikel 5. Jedes Bündnisland kann das einfordern, wenn es seine territoriale Unversehrtheit, Sicherheit oder politische Unabhängigkeit von außen bedroht sieht. Allerdings war im Falle Estlands und Polens als Urheber Russland ganz offen ersichtlich.
Artikel 4 des NATO-Vertrags
In Artikel 4 des Nordatlantikvertrages heißt es: „Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebietes, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht sind.“ Auf der Sitzung des NATO-Rats muss das Thema besprochen werden – das kann zu gemeinsamen Beschlüssen oder Maßnahmen führen, muss aber nicht.
Der Artikel wurde seit Gründung des Bündnisses 1949 achtmal in Anspruch genommen – zuletzt Mitte September von Polen nach dem Eindringen russischer Drohnen in den Luftraum. Zuvor hatte der NATO-Rat am 24. Februar 2022 beraten, dem Tag der russischen Invasion in der Ukraine.
Der mögliche Anwendungsbereich von Artikel 4 ist weniger klar als das in Artikel 5 des Bündnisvertrags fixierte Beistandsversprechen für den Fall eines „bewaffneten Angriffs“ auf ein oder mehrere NATO-Länder. Nach Artikel 5 des NATO-Vertrages wird ein Angriff auf einen Verbündeten als Angriff auf alle Bündnispartner betrachtet. Das Beistandsversprechen sieht vor, dass alle NATO-Staaten zur Verteidigung des angegriffenen Landes beitragen. Dieser Fall trat bisher erst einmal ein: nach den Anschlägen am 11. September 2001 in den USA.
