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Politik

SPD kritisiert Härtefallregel bei Familiennachzug als viel zu streng

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 9, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 09.08.2026 • 18:34 Uhr

Seit einem Jahr ist der Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten ausgesetzt. Nur in Härtefällen dürfen Angehörige noch nach Deutschland kommen – doch kaum ein Härtefallantrag wird bewilligt. Nun kommt Kritik von der SPD.

Gut ein Jahr nach dem vorläufigen Stopp des Familiennachzugs für Geflüchtete mit eingeschränktem Status hat die SPD-Fraktion die Regelung als zu streng kritisiert. Bislang seien kaum Härtefall-Visa erteilt worden, sagte die migrationspolitische Sprecherin Rasha Nasr dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Dass nur so wenige Anträge erfolgreich waren, bedeute aber nicht, dass diese grundlos gestellt worden seien. „Es liegt an den restriktiven Regelungen: Die zulässigen Trennungszeiten für Kinder und Eltern sind nicht familienfreundlich, sondern unzumutbar“, so Nasr.

Wenn ein Kleinkind fünf Jahre von seinen Eltern getrennt sein dürfe, ein größeres Kind zehn Jahre, dann blieben nicht viele Härtefälle übrig. Indem für Härtefälle ein unzumutbares Einzelschicksal zur Bedingung gemacht worden sei, würden zudem Krisen wie im Gazastreifen ausgeblendet, die gleichzeitig viele Menschen beträfen, sagte Nasr.

Vor allem Syrer betroffen

Der Bundestag hatte im Juni 2025 beschlossen, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre auszusetzen. Das sind Menschen, die keinen Anspruch auf Asyl oder Flüchtlingsschutz haben, aber dennoch wegen Bedrohung in ihrer Heimat vorerst in Deutschland bleiben dürfen.

Bei vielen subsidiär Schutzberechtigten handelt es sich um syrische Kriegsflüchtlinge. Sie hatten schon zuvor keinen regulären Rechtsanspruch auf das Nachholen der engsten Familienangehörigen.

Allerdings gab es ein Kontingent von bis zu 1.000 Personen pro Monat. Seit der Aussetzung gibt es weiterhin die Möglichkeit eines Nachzugs in besonderen Härtefällen.

Tausende Anträge abgelehnt – sieben bewilligt

Nach Angaben des Sozialverbandes Caritas wurden seit Aussetzung des Familiennachzugs am 24. Juli 2025 bis Mitte Mai diesen Jahres von subsidiär Schutzberechtigten 4.727 Härtefallanträge gestellt, 1.022 davon seien geprüft worden. Sieben Härtefall-Visa seien erteilt worden.

„Klar ist: Die Regelung kann nicht über zwei Jahre hinaus verlängert werden. Schon jetzt muss damit begonnen werden, die liegen gebliebenen Anträge so vorzubereiten, dass nach Auslaufen der Regelung im Sommer 2027 keine weiteren Wartezeiten entstehen“, forderte Nasr. Es sei belegt, dass Geflüchtete sich besser integrierten, wenn sie ihre Familien bei sich und in Sicherheit wüssten.

„Der besondere Schutz der Familie steht im Grundgesetz“

Der Kinderbeauftragte der SPD-Fraktion, Truels Reichardt, forderte ebenfalls im RND, dass der Familiennachzug umfassend wiederhergestellt wird. Es sei fraglich, ob die Regelung verfassungsrechtlich haltbar ist. „Denn der besondere Schutz der Familie steht im Grundgesetz“, sagte er.

Anders als oft behauptet, gehe es nicht darum, ganzen Clans die Einreise zu ermöglichen, sondern darum, die Kernfamilie zusammenzuführen, also Eltern und ihre minderjährigen Kinder, so Reichardt.

Die Aussetzung des Familiennachzugs war im Koalitionsvertrag von Union und SPD auf Druck der Unionsparteien verabredet worden. Begründet wurde dies mit Gefahren für die Funktionsfähigkeit gesellschaftlicher Strukturen sowie einer begrenzten Integrationsfähigkeit des Landes

Das Härtefall-Verfahren läuft nach Angaben der Bundesregierung so: Härtefälle werden bei der Internationalen Organisation für Migration angezeigt, mit deren Hilfe dann der Sachverhalt geprüft wird. Im Anschluss geht das Dossier ans Auswärtige Amt.

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