Die Bundespolizei soll künftig für mehr Schutz vor Drohnenangriffen an deutschen Flughäfen sorgen. 300 Spezialkräfte sollen deutschlandweit an acht Standorten im Einsatz sein. Auch mehr Technik zur Abwehr ist geplant.
Die Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei soll deutlich größer werden als bislang geplant. Bundesinnenministerin Alexander Dobrindt (CSU) werde eine Weisung an die Bundespolizei geben, wonach die Zahl der Spezialkräfte für diesen Bereich auf 300 steigen soll, teilte eine Sprecherin des Ministeriums mit. Die Spezialkräfte sollen Drohnen aufspüren, abfangen und bei Bedarf unschädlich machen. Bislang ging der Bund von rund 130 Personen aus.
Statt vier Standorten zur Drohnenabwehr in Deutschland seien nunmehr acht geplant, „um schnell und flexibel bei Bedarf vor Ort zu sein“. Wo sich die künftigen Standorte befinden sollen, nannte die Sprecherin nicht.
Ausbau der Drohnenabwehr an deutschen Flughäfen
An großen Flughäfen laufe zudem der Ausbau von Technik, um Drohnen besser erkennen und abwehren zu können. Das kündigte auch Bundesverkehrsminister Steffen Bilger an. Mobile Kräfte und Geräte könnten bereits kurzfristig verlegt werden. Nach Angaben des Innenministeriums geschah das auch nach dem Vorfall in Leipzig-Halle.
Bestätigt wurden zudem Berichte über ein neues Technologiezentrum für Drohnensicherheit. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt eröffnet die Einrichtung am 18. August im sachsen-anhaltischen Cochstedt bei Magdeburg. Dort sollen Fachleute neue Verfahren entwickeln und erproben.
Forderungen nach Änderung des Grundgesetzes
Mehrere Politiker hatten zuletzt Gesetzesänderungen für eine effektivere Abwehr der Bedrohung durch Drohnen ins Spiel gebracht. Der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille sagte hingegen, bei der Drohnenabwehr sehe sich die Bundesregierung, was die rechtliche Lage angehe, gut aufgestellt.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sprach sich zuvor im Deutschlandfunk dafür aus, dass Bundeswehreinsätze auch im Inneren ermöglicht werden sollten. Bei Drohnen könne kaum unterschieden werde, ob es sich um eine außen- oder innenpolitische Bedrohung handele. Daher müsse über eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes gesprochen werden, so Günther.
Für den Einsatz der Bundeswehr im Inland setzt das Grundgesetz enge Grenzen. Denn nach den historischen Erfahrungen der NS-Zeit sind die Aufgaben von Militär und Polizei in Deutschland strikt getrennt. Die Bundeswehr ist grundsätzlich für die Verteidigung des Landes nach außen da, die Polizei ist fürs Inland zuständig. Unter strengen Voraussetzungen sind Inlandseinsätze des Militärs allerdings möglich – zum Beispiel in Form der „Katastrophenhilfe“.
Vorfall in Leipzig/Halle löst Sicherheits-Debatte aus
Am Flughafen Leipzig/Halle war in der vergangenen Woche in der Nähe von ukrainischen Frachtflugzeugen eine mit Sprengstoff beladene Drohne entdeckt worden. Die Zeitung Zeit berichtete unterdessen unter Berufung auf Überwachungskameras, dass die Drohne gezielt gegen ein ukrainisches Frachtflugzeug geflogen und auf dessen Tragfläche geprallt sei. Spuren des Aufpralls seien an einem Flügel der Antonow-Maschine zu erkennen.
Der mit dem Sprengstoff Semtex bestückte Flugkörper sei aber nicht explodiert. Der Sprengstoff habe sich möglicherweise beim Aufprall abgelöst und sei nicht an der Drohne selbst vorgefunden worden, sondern in einiger Entfernung. Warum der Sprengsatz nicht gezündet habe, sei unklar.
Explosion in Leipzig vor zwei Jahren
Zu Fortschritten bei den Ermittlungen und möglichen Verbindungen zu früheren Operationen mit Bezügen zu Russland äußerte sich die Bundesregierung bisher nicht. In Sicherheitskreisen ist man überzeugt, dass die Drohne von einem Profi mit technischem Sachverstand umgebaut wurde.
Im Juli 2024 entzündet sich im DHL-Logistikzentrum in Leipzig ein Luftfrachtpaket. Sicherheitskreise gehen davon aus, dass das Paket im Auftrag Russlands platziert war. Deutschland entging damals vermutlich nur knapp einem Flugzeugabsturz.
Mit Informationen von Dietrich Karl Mäurer, ARD Berlin
