Dem Konzern hinter WhatsApp, Instagram und Facebook wird vorgeworfen, Nutzerinnen und Nutzer auch auf fremden Internetseiten zu verfolgen. Betroffen sind 50 Millionen Nutzer in Deutschland.
Die Vorwürfe sind hart. Der US-Tech-Konzern Meta soll Daten der Nutzer auch über Plattformen sammeln, die nicht direkt von der Facebook- und Instagram-Konzernmutter betrieben werden: Über sogenannte Business- und Tracking-Tools verfolgt Meta das Internet- und Surfverhalten der Nutzer über jede Plattform, die diese verwendet.
Es geht um bis zu 5,8 Millionen aktive Seiten im Netz. Eine Sammelklage des österreichischen Verbraucherschutzvereins (VSV) will das beenden.
Nutzende wehren sich gegen Datensammlung
Jeder Internetnutzer kennt das: Man sucht im Internet nach einem Produkt, klickt dafür durch die Onlineportale verschiedener Anbieter. Anschließend wird man auf seinem Social-Media-Account bei Facebook oder Instagram wie aus dem Nichts mit Werbung für exakt die Produkte, nach denen man zuvor gesucht hatte, geradezu überflutet.
Viele haben sich daran gewöhnt, andere wollen dies aber nicht so hinnehmen: Denn sie haben nirgendwo explizit ihre Zustimmung für dieses Werbeverhalten und die Nutzung ihrer Daten gegeben. So auch der Stuttgarter Social-Media-Experte Julian Bossert.
Dem ARD-Wirtschaftsmagazin Plusminus erzählt er, ihm sei aufgefallen, dass seine Daten immer mehr für Dinge benützt würden, von denen er nichts wisse und mit denen er auch nicht einverstanden sei. Er habe sich deshalb einer Sammelklage angeschlossen, die aktuell vom österreichischen Verbraucherschutzverein betrieben wird. 400.000 deutsche Internetnutzer beteiligen sich daran bereits.
Daten werden im Hintergrund abgeschöpft
Der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) hat den Prozessfinanzierer Padronus hinzugezogen. Dieser geht in Vorleistung für das Verfahren, die Kläger haben damit kein Kostenrisiko. Bei Padronus ist man davon überzeugt, dass der Meta-Konzern sich hier rechtswidrig verhalte. Man habe die Vorwürfe im Detail geprüft, sagt Geschäftsführer Richard Eibl.
Eibl demonstriert, wie die Daten gesammelt werden. An seinem Rechner sucht er nach einem Rasierapparat und findet ein passendes Produkt auf der Onlineseite eines bekannten Drogeriemarktes. Mithilfe einer speziellen Software wird ihm nun angezeigt, dass Informationen über sein Surfverhalten in diesem Moment an Meta übertragen werden. Kurz darauf erhält er Werbung über Rasierapparate auf seinem Social-Media-Feed.
Meta betreibe eine solche Internetüberwachung mithilfe sogenannter Business-Tools, führt Eibl weiter aus. Der Nutzer bemerke dies erst, wenn die entsprechende Werbung bei ihm auftauche. Die meisten Verbraucher hätten einer solchen Überwachung aber zu keinem Zeitpunkt zugestimmt und dafür gebe es auch keine rechtliche Grundlage.
Wie Meta von der Verfolgung profitiert
Die Verfolgung („Tracking“) funktioniert über einen Baustein im Code der Website, der Daten an Meta übermittelt. Dazu können neben dem Besuch einer Webseite und der Interaktion mit bestimmten Inhalten auch Informationen darüber gehören, was der Nutzer dort gekauft hat. Darüber kann Meta den eigenen Werbe-Algorithmus trainieren und für Werbekunden ein noch besser zugeschnittenes Angebot liefern. Meta verdient den überwiegenden Teil seines Geldes mit Werbung. 2025 erzielte der Konzern rund 196 Milliarden US-Dollar Werbeumsatz. Nutzer können dem Einsatz von Tracking-Tools widersprechen, etwa in Cookie-Bannern. Darüber hinaus kann ein Tracking-Schutz im Browser installiert werden, der entsprechende Tools blockiert.
Mehrere Klagen bereits erfolgreich
In Deutschland wird die Klage vor dem Oberlandesgericht in Hamburg verhandelt (AZ 11 VKl 1/25). Der Wiener Prozessfinanzierer arbeitet in diesem Fall mit dem Berliner Verbraucherschutzanwalt Max Baumeister zusammen, der in der Vergangenheit bereits in einigen Einzelfällen gegen Meta erfolgreich war. Er hat Meta darauf verklagt, diese umstrittenen Tools nicht mehr zu verwenden und diese Überwachung der Internetnutzer einzustellen.
Mehrere Oberlandesgerichte (OLG) haben die Rechtsauffassung des Anwalts schon bestätigt. Die verhängten Schadensersatzzahlungen variieren. Das OLG Brandenburg entschied zuletzt in einer Höhe von 500 Euro (AZ 11 U 17/26). In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil wurde einem Kläger ein Schadensersatz von 5.000 Euro zugesprochen (AZ 322 O 367/23).
Rechtsgrundlage für diese Entscheidung ist unter anderem die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Darin heißt es: „Die Verarbeitung von Daten (ist) nur rechtmäßig, wenn (…) die betroffene Person (…) ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegeben hat.“
Strafen gegen Meta zu gering?
Diese Einwilligung habe kaum ein Nutzer gegeben. Trotzdem mache Meta immer weiter, kritisiert Rechtsanwalt Max Baumeister. Es werde nichts unternommen, was dieses Geschäftsmodell ernsthaft beeinträchtigen würde.
Die EU habe zwar schon teilweise Strafen gegen Meta verhängt, die höchste davon im Jahr 2023: Damals verurteilte sie den Konzern zu einer Zahlung von 1,2 Milliarden Euro wegen eines ähnlichen Verstoßes. Doch der Konzern macht weiter.
Die Schlussfolgerung von Baumeister: Es bedürfe wesentlich höherer Beträge, um Meta dazu zu bringen, diese Praxis einzustellen. Für Meta sei dies eine Kosten-Nutzen-Rechnung. Es ginge dem Konzern ums Geld.
Meta lässt auf Nachfrage von Plusminus mitteilen, dass die Geschäftspartner selbst entscheiden würden, wie sie Meta-Business-Tools verwenden würden. Man halte sich an geltende Gesetze.
Kritik an Irland
Der US-Tech-Konzern hat seinen europäischen Sitz in Dublin. Zuständig für die Vollstreckung der Bußgelder gegen Meta sind deshalb die irischen Behörden. Doch obwohl es bereits mehrere Urteile mit Geldstrafen gab, ist bislang kaum eine vollstreckt worden.
Verbraucherschützer machen darauf aufmerksam, dass im Bereich Körperschaftsteuer rund die Hälfte des gesamten Steueraufkommens in Irland von drei US-Tech-Konzernen stamme, darunter Meta.
Urteil für 2026 oder 2027 erwartet
Die Sammelklage gegen Meta wird aktuell noch vor dem Oberlandesgericht in Hamburg verhandelt. Die Kläger hoffen, dass dem Konzern bald juristische Grenzen gesetzt werden. Baumeister und der österreichische Verbraucherschutzverein gehen allerdings davon aus, dass die Klage erst durch den Bundesgerichtshof (BGH) entschieden werden wird. Mit einem Urteil rechnen sie 2026 oder 2027.
50 Millionen deutsche Nutzer sind von der Überwachung betroffen. Wer ein Instagram- oder Facebook-Konto besitzt, kann sich auch während des laufenden Verfahrens noch der Sammelklage anschließen.
