Stand der Recherche: 30. August 2026
Am Anfang stand eine bezahlte Anzeige in einem österreichischen Facebook-Feed. Das Motiv zeigt eine sexualisiert dargestellte junge Frau, daneben steht: „Upload Your Photo. Instantly Create the Scene You’ve Always Imagined.“ Im Bild selbst: „UPLOAD PHOTO“ und „REMOVE WITH ONE CLICK“.
Was da entfernt werden soll, bleibt zunächst offen. Ein Hintergrund vielleicht, ein störendes Bildelement, Kleidung. Ein Klick auf die beworbene Seite beendet diese Unklarheit ziemlich schnell.
Hinter dem Klick wird aus der Andeutung ein Geschäftsmodell
Der beworbene Dienst nennt sich „Make Unreal“ und präsentiert sich zunächst wie ein gewöhnlicher KI-Bildgenerator: Kategorien für Produktmarketing, Porträts, Fantasiebilder, Mode, Bildbearbeitung. Direkt daneben steht allerdings ebenso prominent ein Bereich „AI NSFW“ mit 18+-Kennzeichnung, und unter den Videofunktionen finden sich „Spicy-Effekte“ mit dem Label HOT sowie „Bild zu Video“ mit dem Label SEX.
Dass das kein zufällig entstandener Missbrauch eines neutralen Werkzeugs ist, sagt der Anbieter selbst. Sowohl bei „Text zu Bild“ als auch bei „Bild zu Bild“ erscheint der Hinweis: „Diese Funktion ist nur für SFW-Inhalte. Für nicht jugendfreie Inhalte zu AI NSFW wechseln.“ Der Dienst trennt seine normalen und seine pornografischen Werkzeuge also in der eigenen Benutzeroberfläche.
Im NSFW-Bereich stehen zahlreiche Vorlagen für Nacktheit und explizite sexuelle Handlungen, sortiert nach Kategorien. Viele Kacheln zeigen unten ein kleineres Ausgangsbild und daneben das sexualisierte Ergebnis, darunter steht: „Mit 1 Klick erstellen“. Für diese Recherche musste deshalb kein Foto einer realen unbeteiligten Person hochgeladen werden – die vom Dienst selbst präsentierten Vorher-Nachher-Beispiele dokumentieren die angebotene Funktion bereits.
Am deutlichsten wird es bei „Bild zu Video“. Dort gibt es ein Uploadfeld („Bild hochladen – Foto auswählen“), und direkt darunter steht im Beispielprompt: „Gesichtszüge der Person aus dem Foto beibehalten, nackt am Strand spazieren, HD“. Wählbar sind unter anderem Videolängen von 5, 10, 15 oder 30 Sekunden sowie HD und FHD.
Das ist für die Einordnung entscheidend. Es geht hier nicht darum, irgendeine nackte KI-Person zu erzeugen. Der Dienst beschreibt selbst die Möglichkeit, erkennbare Gesichtszüge aus einem hochgeladenen Foto beizubehalten und die Person anschließend in einer künstlich erzeugten Nacktszene darzustellen. Genau darin liegt das Risiko solcher Werkzeuge: Es braucht kein echtes Nacktfoto des Opfers. Ein gewöhnliches Bild kann als Ausgangsmaterial genügen.
Und dafür wird bezahlt
Der klarste Beleg steht nicht in einer pornografischen Galerie, sondern auf der Preisseite. „Make Unreal“ verkauft vier Credit-Pakete: 13,99 US-Dollar für 100 Credits und rund 25 Bilder, 19,99 Dollar für 300 Credits und rund 75 Bilder, 59,99 Dollar für 1.000 Credits und laut Anbieter etwa 250 Bilder oder 40 Videos, sowie 249,99 Dollar für 5.000 Credits mit rund 1.250 Bildern oder 200 Videos.
Bei jedem einzelnen dieser Pakete steht als Leistungsmerkmal: „NSFW freischalten · Entkleiden, Gesichts-/Outfit-Tausch, Video“. Der Anbieter verkauft das digitale Entkleiden also nicht als versteckte Nebenfunktion, sondern als beworbenes Produktmerkmal. Bei den größeren Paketen kommen „Erstellung in großen Mengen“, „Sofort aufgeladen · ohne Warten“ und beim teuersten Paket eine „Schnellspur · ~10 Sek. Generierung“ hinzu.
Das ist ein wichtiger Unterschied: Die problematische Funktion wird nicht bloß technisch ermöglicht. Sie wird kommerzialisiert und bei den großen Paketen ausdrücklich für massenhafte Produktion beworben.
Unter der Preistabelle zeigt die Website bekannte Kreditkartenlogos und die Aussage „Payment protected by VISA Secure & Mastercard ID Check“. Daraus lässt sich allerdings nicht schließen, dass die abgebildeten Zahlungsnetzwerke tatsächlich mit dem Betreiber zusammenarbeiten oder die Website geprüft haben. Logos auf einer Website beweisen keine Geschäftsbeziehung.
Meta sagt selbst: Solche Werbung ist verboten
Im Juni 2025 veröffentlichte Meta einen eigenen Beitrag über sogenannte Nudify-Apps – Angebote, die mittels KI gefälschte Nackt- oder sexuell explizite Bilder von Personen herstellen. Der Konzern erklärt darin ausdrücklich, dass seine Regeln gegen nicht einvernehmliche intime Bilder auch KI-generierte Darstellungen und die Bewerbung solcher Apps erfassen. Man entferne Anzeigen, Facebook-Seiten und Instagram-Konten, die derartige Dienste bewerben, und blockiere Links zu entsprechenden Websites.
Bemerkenswert ist, dass Meta genau das Problem beschreibt, das bei dieser Werbung sichtbar wird: Betreiber solcher Dienste verwendeten teilweise vergleichsweise harmlose Bilder in ihren Anzeigen, damit automatische Nacktheitserkennung nicht anschlägt. Deshalb habe man spezielle Technik entwickelt, die Nudify-Werbung auch ohne Nacktheit im Motiv identifizieren soll, und Kopien bereits entdeckter Anzeigen mit Matching-Technologie finden könne. Meta gibt außerdem an, Methoden aus der Bekämpfung koordinierter unechter Aktivitäten zu nutzen, um Netzwerke von Accounts hinter solchen Anzeigen aufzudecken; seit Anfang 2025 seien vier solcher Netzwerke untersucht und gestört worden.
Die Regel und der Fall
Metas eigene Darstellung, daneben das, was Ende August 2026 dokumentiert wurde.
Was Meta erklärt
Werbung für Nudify-Dienste ist nicht erlaubt.
- Anzeigen, Seiten und Konten solcher Anbieter werden entfernt
- Links zu entsprechenden Websites werden blockiert
- Eigene Technik erkennt Nudify-Werbung auch ohne Nacktheit im Motiv
- Kopien bekannter Anzeigen werden per Matching gefunden
- Ganze Account-Netzwerke werden aufgespürt
Was dokumentiert ist
Die Anzeige lief über Metas eigenes Werbesystem.
- Der beworbene Dienst verkauft „Entkleiden“ in jedem Bezahlpaket
- Das Werbemotiv selbst zeigt keine Nacktheit
- Meta weist „mehrere Versionen dieser Werbeanzeige“ aus
- Im Umfeld der Kampagne fanden wir ein Cluster auffällig ähnlicher Seiten
- Als Werbetreibender und Zahlender steht dort: „hhh“
Es fehlt keine Regel. Die offene Frage ist die Durchsetzung.
Das war keine einzelne österreichische Anzeige
Der Ausgangspunkt lag in Österreich, die Werbung war aber keineswegs nur dafür bestimmt. Metas Transparenzangaben nennen ausdrücklich vierzehn eingeschlossene Staaten und ein sehr klares Zielprofil.
Die Kampagne laut Metas Werbebibliothek
Zielländer
14 EU-Staaten
Zielgruppe
Männer, 18 bis 65+
Ausspielungsumfelder
5 Ausspielungsumfelder
Werbetreibender und Zahlender
hhh
Wie groß die Reichweite war, lässt sich aus den öffentlichen Angaben nur grob ablesen. Für den dokumentierten Eintrag weist Meta Impressionen von unter 100 aus. Daraus sollte keine große Theorie entstehen: Das ist nicht die Reichweite des gesamten Clusters, denn es existieren mehrere Seiten, mehrere Anzeigen und laut Meta teilweise mehrere Varianten derselben Werbeanzeige.
Weil die Werbung nicht nur für Facebook eingerichtet war, ist „Facebook-Anzeige“ übrigens nur für den konkreten ersten Fund korrekt. Sobald von der Kampagne insgesamt die Rede ist, ist Meta-Werbung die präzisere Bezeichnung.
Werbetreibender? „hhh“
In der EU muss Meta für Werbung zusätzliche Transparenzinformationen anzeigen. Bei den untersuchten „AI Makeunreal“-Anzeigen erscheint dabei nach unserer Dokumentation durchgehend dieselbe Angabe: Werbetreibender „hhh“, Zahlender „hhh“. Bei mindestens einer der Facebook-Seiten taucht „hhh“ außerdem bereits in der öffentlichen Intro-Zeile auf. Damit steht zwar Text in den vorgesehenen Feldern – wer als natürliche oder juristische Person dahintersteckt, lässt sich daraus nicht nachvollziehen.
Genau dieses Problem ist in Österreich bereits wissenschaftlich dokumentiert. Eine 2026 veröffentlichte Studie der KommAustria beziehungsweise des Österreichischen Instituts für angewandte Telekommunikation untersuchte das Betrugsökosystem von Werbung auf Meta-Plattformen und identifizierte innerhalb von drei Monaten 634.041 betrügerische oder problematische Anzeigen mit zusammen mehr als einer Milliarde Impressionen in der EU, rund 123 Millionen davon in Österreich. Im Kapitel über die Intransparenz bei zahlenden Personen stellten die Forscher fest, dass das Feld „Begünstigter und Zahlender“ als Freifeld genutzt werden kann: Sie fanden Zahlenfolgen wie „369″, „1″ oder „222″ ebenso wie willkürliche Buchstabenfolgen wie „SMB“ oder „wsdggggg“. Bei Jobbetrug war ein angeblicher Zahlender mit der Bezeichnung „1″ sogar für 11.712 Anzeigen mit fast 600.000 EU-Reichweite eingetragen. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass solche Angaben die vom Digital Services Act gewünschte Nachvollziehbarkeit strukturell untergraben.
Denn Artikel 26 des DSA verlangt, dass Nutzer bei einer konkreten Onlinewerbung erkennen können, dass es sich um Werbung handelt, in wessen Namen sie gezeigt wird und wer dafür bezahlt hat. Für sehr große Plattformen fordert Artikel 39 zusätzlich ein öffentliches Werbearchiv, das unter anderem die verantwortliche Person, die Laufzeit, die Targetingparameter und die Reichweite enthält – und die Plattform soll sich angemessen darum bemühen, dass diese Angaben korrekt und vollständig sind. Ob der Eintrag „hhh“ im konkreten Fall einen Rechtsverstoß darstellt, sollte ein Artikel nicht abschließend entscheiden. Festhalten lässt sich aber: Für einen Nutzer erfüllt „hhh“ den praktischen Zweck der Vorschrift kaum.
Ein zweites Muster fiel bei den Laufzeiten auf. Ein dokumentierter Eintrag mit der Bibliotheks-ID 1586670489583435 begann am 25. August 2026 und endete noch am selben Tag; Meta nennt eine „Aktive Zeit insgesamt: 2 Std.“ und weist die Anzeige für fünf Ausspielungsumfelder sowie Impressionen von unter 100 aus. Gleichzeitig steht dort der Hinweis, es gebe mehrere Versionen dieser Werbeanzeige. Dasselbe Kurzzeitmuster tauchte bei mehreren Einträgen auf.
Daraus lässt sich nicht schließen, dass Meta die Werbung nach zwei Stunden gesperrt hat. „Inaktiv“ sagt nichts darüber aus, ob der Werbetreibende selbst stoppte, ein Zeitraum endete, das Budget auslief oder Meta eingriff. Bemerkenswert ist die Wiederholung trotzdem – auch die KommAustria-Studie fand über mehrere Betrugsschemata hinweg extrem kurzlebige Anzeigen, bei manchen Kategorien zu mehr als zwei Dritteln weniger als einen Tag aktiv. Solche kurzen Laufzeiten erschweren nach Einschätzung der Studie die automatisierte und manuelle Überprüfung.
Und wer steckt nun hinter dieser Werbung?
Die Transparenzseite des Werbetreibenden zeigte einen ungewöhnlichen Lebenslauf. Die Seite wurde am 23. August 2026 als „AI Makeunreal“ erstellt. Noch am selben Tag erfolgte eine Umbenennung in „Grirgrostaldvent Cathilshuckplolt“. Am 28. August wurde wieder „AI Makeunreal“ daraus.
Warum jemand eine neue Seite unter dem später beworbenen Markennamen anlegt, sie unmittelbar darauf kryptisch umbenennt und wenige Tage später zurückstellt, lässt sich mit öffentlichen Daten nicht erklären. Bei einer einzelnen Seite könnte das ein eigenartiger Zufall sein. Also wurde weitergesucht.
Die Facebook-Suche förderte zahlreiche weitere „AI Makeunreal“- und „Makeunreal AI“-Seiten zutage, meist in der Kategorie „Unterhaltungswebsite“ und mit kaum Followern. Insgesamt wurden 18 Seitentransparenzen dokumentiert und ausgewertet. Bei 17 von ihnen läuft die Geschichte im Kern identisch ab.
Der immer gleiche Lebenslauf

Dieses Muster zeigt sich bei 17 der 18 untersuchten Seitentransparenzen.
Erstellt
Die Seite entsteht unter dem Namen „AI Makeunreal“.
Sofort umbenannt
Noch am selben Tag folgt ein völlig anderer, meist kryptischer Name.
Wartezeit
Vier bis 16 Tage bleibt der Zwischenname stehen. Median: neun Tage.
Zurückbenannt
Die Seite heißt wieder „AI Makeunreal“ – teils mit aktiver Werbung.
Eine bewusste Umgehung von Moderationssystemen lässt sich daraus nicht beweisen. Belegen lässt sich das wiederkehrende Muster.
Unter den Zwischennamen finden sich etwa „Brorabluweng Jimortfru“, „Bluhowu Lidicrerdtha“, „Bultjatrati Protiwetclick“, „Sheretsurdstu Placrefroblart“, „Jiverdspache Crorwalce“, „Trucebilvent Gossecracra“, „Crentstacklogom Chismirtpelo“, „Filaler Frumchaples“, „Thugluswoke Trentblawe“, „Necleldpe Chaspeshaci“, „Cliltshafrucra Drardcrifliltham“ und „Salhanple Speblible“. Die einzige deutliche Ausnahme wurde am 24. Juli als „Secret Illusion“ erstellt und am 5. August in „Makeunreal AI“ umbenannt.
Zum Zeitpunkt der Dokumentation waren mindestens vier der 18 untersuchten Seiten aktiv mit Werbung beschäftigt. Die im Februar erstellte Seite ist der große zeitliche Ausreißer, folgt aber demselben Grundschema.
Der Baukasten dahinter
Auch die öffentlichen Kontaktdaten wirken auffällig ähnlich aufgebaut. Als Standorte erscheinen New York, Los Angeles, Houston, Chicago, Portland, Newark, Maryland und weitere US-Orte. Unter den angegebenen Adressen finden sich Konstruktionen wie „441296 Griffin Torry“, „27835 Angelina Caryl“, „472907 Nikola Alicia“, „753102 Levi Ben“ oder „381412 Devlen Cedar“ – mehrere Bestandteile wiederholen sich, insbesondere „Torry“, „Alicia“ und „Ben“. Hinzu kommen Telefonnummern, deren US-Vorwahl mehrfach nicht zur angegebenen Stadt passt: Los-Angeles-Seiten verwenden unter anderem Vorwahlen aus Colorado, Louisiana oder Tennessee, New-York-Seiten Nummern aus Virginia oder New Mexico, bei Houston tauchen Louisiana-, Indiana- und Nebraska-Vorwahlen auf.
Für sich allein ist das kein Betrugsbeweis. Mobilnummern, Umzüge und VoIP-Anschlüsse machen geografisch fremde Vorwahlen völlig möglich, und auch die Adressen sollten deshalb nicht pauschal als Fake-Adressen bezeichnet werden. Dokumentierbar ist zunächst, dass sie formal ungewöhnlich und in ihrer Struktur auffällig sind. Im Zusammenspiel mit den übrigen Befunden ist die Häufung trotzdem bemerkenswert.
Dazu kommt das Bildmaterial. Mehrere der Frauenporträts aus den Profilbildern wurden per Rückwärtssuche überprüft; Google findet bei mehreren Fotos zahlreiche genaue Übereinstimmungen auf TikTok, Pinterest, Threads, Instagram, Facebook, LinkedIn, YouTube und weiteren Websites, teils unter völlig anderen Kontonamen und in anderen Zusammenhängen. Wer ursprünglich auf einem Bild zu sehen ist, lässt sich damit nicht herausfinden, und ob ein Ausgangsbild real oder KI-generiert war, ebenso wenig. Der Befund lautet deshalb bescheidener: Mehrere Profilbilder sind keine exklusiven oder erkennbar individuellen Betreiberbilder dieser Seiten.
Noch deutlicher ist das Titelbild. Mehrere „AI Makeunreal“-Seiten verwenden exakt dieselbe Aufnahme: eine jubelnde Menschenmenge, US-Flaggen, ein beleuchtetes Riesenrad. Die Rückwärtssuche führt zu einem Artikel von The Independent vom 2. Juli 2026, in dem dieselbe Aufnahme mit dem Bildnachweis Getty Images erscheint – sie zeigt Fußballfans auf der National Mall in Washington, D.C., die ein WM-Spiel der USA gegen Bosnien und Herzegowina verfolgen. Mit „Make Unreal“ hat das Ereignis nichts zu tun. Ob das Foto ordnungsgemäß lizenziert wurde, lässt sich von außen nicht feststellen; eine Urheberrechtsverletzung darf daraus nicht abgeleitet werden. Interessant ist etwas anderes: Auch das Titelbild funktioniert auf mehreren Seiten als identischer Baustein.
Zweimal China, aus zwei unabhängigen Quellen
Bei vier der untersuchten Facebook-Seiten blendet Meta zusätzlich den Hauptstandort jener Personen ein, die die Seite verwalten. Bei allen vier erscheint China, bei zwei davon zusätzlich Malaysia. Relevant ist das, weil sich dieselben Seiten öffentlich mit verschiedenen vermeintlichen US-Geschäftsadressen präsentieren. Ein Beweis gemeinsamer Betreiberschaft ist es nicht – die Angabe stammt aber aus Metas eigener Transparenzfunktion.
Die Domain wurde ebenfalls überprüft. makeunreal.com wurde am 11. Juli 2026 registriert, Registrar ist Cloudflare, der aktuelle Registrierungszeitraum läuft laut RDAP bis zum 11. Juli 2027. Name, Straße und Stadt des Inhabers erscheinen als „DATA REDACTED“, zwei Felder bleiben jedoch sichtbar: Registrant Country CN und Registrant State/Province 广东, also Guangdong. Cloudflare erklärt selbst, dass bei seiner WHOIS-Redaktion personenbezogene Angaben entfernt werden, Provinz und Land des Registranten aber weiterhin angezeigt werden.

Damit liegen zwei voneinander getrennte Datenquellen vor, die geografisch in dieselbe Richtung weisen. Ein Beweis, dass sämtliche Facebook-Seiten und die Domain von derselben Person oder Organisation kontrolliert werden, ist das weiterhin nicht. Es verstärkt aber den Zusammenhang.
Bemerkenswert ist auch die Chronologie. Eine der untersuchten Seiten wurde bereits am 28. Februar 2026 als „AI Makeunreal“ erstellt, noch am selben Tag in „Gladys Runolfsdottir“ umbenannt und erst am 1. August zurückgestellt. Die Domain entstand dagegen erst am 11. Juli 2026. Die dokumentierte Facebook-Infrastruktur reicht damit zumindest teilweise mehrere Monate weiter zurück als die heutige Website. Was mit dieser Seite zwischen Februar und August geschah, lässt sich nicht beantworten.
Einige WHOIS-Angaben sollten ausdrücklich nicht als Indiz verwendet werden. Die Nummer +1 415-319-7517, die in manchen Ansichten beim Registranten erscheint, ist zugleich eine Cloudflare-Kontaktnummer und eignet sich daher nicht als Telefonnummer des Betreibers. Die Nameserver elias.ns.cloudflare.com und zariyah.ns.cloudflare.com sagen nichts über den Standort des Webservers aus, ebenso wenig die angezeigte IP-Adresse. Der Status clientTransferProhibited ist ein normaler Schutz gegen unerwünschte Domaintransfers, und ein unsigniertes DNSSEC ist kein Hinweis auf Betrug. Relevant sind hier vor allem Registrierungsdatum, Land und Provinz.
Bemerkenswert ist außerdem, wer bei alldem fehlt. Ein öffentlich eindeutig identifizierbares Betreiberunternehmen konnten wir bislang nicht feststellen. Auch über Suchmaschinen ist das Angebot nur schwach dokumentiert beziehungsweise indexiert. Die heutige Domain makeunreal.com wurde erst am 11. Juli 2026 registriert. Hier verlangt eine kommerzielle Plattform bis zu 249,99 US-Dollar, nimmt hochgeladene Fotos entgegen, bietet sexualisierte KI-Manipulationen an und wirbt europaweit – während die verantwortliche Organisation öffentlich kaum greifbar bleibt.
Ist das ein koordiniertes Netzwerk?
Die Antwort muss trotz der vielen Übereinstimmungen vorsichtig bleiben. Mit öffentlich sichtbaren Facebook-Daten lässt sich nicht technisch beweisen, dass alle 18 Seiten von exakt derselben Person oder Organisation kontrolliert werden. Dafür wären gemeinsame Werbekonten, Zahlungsinformationen, vollständige Administratorendaten oder andere interne Meta-Informationen nötig.
Die Zahl der Übereinstimmungen ist allerdings erheblich: 18 untersuchte Seitentransparenzen, 17 mit demselben ungewöhnlichen Namenszyklus, ähnliches Erscheinungsbild, vielfach wiederverwendete Profilbilder und dasselbe Titelbild, Kontaktinformationen nach ähnlichem Muster, bei mehreren Verwaltungsangaben China beziehungsweise China und Malaysia, eine Domainregistrierung ebenfalls in China, mehrere werbende Seiten, wiederholt „hhh“ als Werbetreibender und Zahlender sowie teils nur wenige Stunden aktive Anzeigen in mehreren Varianten.
Ein offenbar nach einem gemeinsamen Schema aufgebautes Seiten- und Werbecluster ist deshalb die derzeit belastbarste Beschreibung. Ob dahinter auch technisch ein einziges Netzwerk steht, bleibt offen.
Noch tiefer im Maschinenraum
Ein Blick in den ausgelieferten HTML-Code der Website liefert weitere technische Details. Das Frontend verwendet eine Installationskennung namens adult_installation_id_v1, daneben finden sich interne Variablen wie __ADULT_BOOT__. Die Anwendung speichert eine pseudonyme Installations-ID sowohl im Local Storage als auch in Cookies, mit einer Laufzeit von 31.536.000 Sekunden – also einem Jahr; zusätzlich existieren ältere oder alternative Kennungen wie voxel_device. Noch deutlicher wird es in den sichtbaren internen Dateipfaden der ausgelieferten Nuxt-Konfiguration, wo unter anderem die Struktur adult-html/adult-applet auftaucht.
Das ist kein Beweis für irgendetwas Illegales und auch keiner für einen bestimmten Betreiber. Interessant ist, dass die interne Bezeichnung „adult“ zum offen angebotenen Erwachsenenbereich passt. Sie ist damit auch fest in der ausgelieferten Frontend-Struktur verankert.
Im selben Frontend-Code finden sich Übersetzungsdateien für 24 Sprachen, darunter Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Griechisch und Schwedisch. Das passt zu einer Anwendung, die international vermarktet werden soll, und viele dieser Sprachen kommen in genau jenen Märkten vor, auf die die dokumentierte EU-Werbung ausgerichtet war. Ein Zusammenhang mit der konkreten Kampagne lässt sich allein daraus nicht beweisen.
Schließlich enthält der Quellcode einen Mechanismus für Startfehler: Falls die Anwendung nach 15 Sekunden nicht erfolgreich gestartet ist, soll ein Ereignis namens frontend_boot_failure an den PostHog-Endpunkt gesendet werden. Das Diagnosesignal enthält laut Code unter anderem eine Installationskennung, eine Boot-ID, den Hostnamen, den Pfad der aufgerufenen Seite, den User-Agent und den Sichtbarkeitsstatus des Browsers; als Zweck steht dort crash_diagnostics. Das bedeutet nicht, dass bei jedem Seitenaufruf sämtliche Daten übertragen werden – der sichtbare Code betrifft ausdrücklich den beschriebenen Fehlerfall. Für eine datenschutzrechtliche Bewertung müsste zusätzlich die Datenschutzerklärung geprüft und untersucht werden, welche Requests im normalen Betrieb tatsächlich stattfinden. Das war nicht Gegenstand dieser Recherche.
Die entscheidende Frage richtet sich an Meta
Meta beschreibt öffentlich ziemlich genau, wie Nudify-Anbieter versuchen, seine Werbesysteme zu umgehen: harmlosere Anzeigenbilder, neue Domains, Copycat-Anzeigen, Netze aus verschiedenen Accounts. Meta erklärt ebenso, dafür eigene Erkennungstechnologien entwickelt zu haben und Account-Netzwerke mit Methoden aus der Bekämpfung koordinierter unechter Aktivitäten aufzuspüren.
Ende August 2026 führte dennoch eine über Metas Werbesystem ausgespielte Anzeige zu einem Dienst, der „Entkleiden“ ausdrücklich als bezahltes Feature verkauft, die Übernahme von Gesichtszügen aus hochgeladenen Bildern in künstliche Nacktszenen anbietet, eigene pornografische Bild- und Videoabteilungen besitzt und in den größeren Paketen mit Massenerstellung wirbt. Die Kampagne richtete sich gezielt an Männer in 14 EU-Staaten und konnte über fünf Meta-Werbeumfelder ausgespielt werden. Dahinter findet sich ein Cluster aus zahlreichen nahezu identischen Seiten. Und in der Transparenz heißt der Werbetreibende „hhh“.
Warum Metas Kontrollsysteme diese Werbung zumindest zunächst passieren ließen, ist offen. Die Frage lautet deshalb weniger, ob es an Regeln fehlt. Meta kennt die Technologie, kennt die Werbestrategien, kennt die Möglichkeit kurzlebiger und nachgebauter Anzeigen und erklärt, ganze Netzwerke zu untersuchen. Dieser Fall wirft keine neue Regelfrage auf. Er wirft eine Durchsetzungsfrage auf.
Mimikama hat Meta vor Veröffentlichung um Stellungnahme gebeten. Wir wollten unter anderem wissen, weshalb Werbung für einen Dienst ausgeliefert werden konnte, der „Entkleiden“ ausdrücklich als kostenpflichtige Funktion anbietet, wie Meta die Angabe „hhh“ als Werbetreibenden und Zahlenden bewertet und ob die von uns dokumentierten, auffällig ähnlichen Facebook-Seiten aus Sicht des Unternehmens miteinander in Verbindung stehen. Eine Antwort von Meta lag bis Redaktionsschluss nicht vor.
Fazit
Was mit einer einzelnen sexualisierten Anzeige begann, wurde zu einer Recherche über die Infrastruktur hinter kommerzieller KI-Pornografie und über Metas Werbesystem. Der beworbene Dienst lässt über seinen Zweck wenig Zweifel: ein eigener „AI NSFW 18+“-Bereich, sexualisierte Bild- und Videoeffekte, das Beibehalten von Gesichtszügen aus hochgeladenen Fotos, ausdrücklich angebotene Entkleiden-Funktionen und Bezahlpakete bis hin zur Massenerstellung.
Meta erklärt genau die Bewerbung solcher Dienste für unzulässig. Trotzdem war die Werbung gezielt für Männer in 14 EU-Ländern eingerichtet und konnte über Facebook, Instagram, Messenger, Threads und das Audience Network ausgespielt werden. Dahinter fanden sich 18 untersuchte Seitentransparenzen, 17 nahezu identische Namenszyklen, mehrfach verwendete Frauenporträts, dasselbe fremde Pressefoto als Titelbild, ungewöhnliche US-Kontaktdaten, Seitenverwaltungen in China und Malaysia sowie eine Domainregistrierung in Guangdong. Hinzu kommen extrem kurzlebige Anzeigen, mehrere Anzeigenvarianten und eine Werbetransparenz, die bei der Frage nach Werbetreibendem und Zahlendem mit drei Buchstaben antwortet: hhh.
Eine gemeinsame technische Kontrolle sämtlicher Seiten ist mit den öffentlichen Daten nicht abschließend bewiesen. Der zentrale Widerspruch braucht diesen Beweis aber gar nicht: Meta sagt, Werbung für Nudify-Dienste nicht zu erlauben. Genau eine solche Werbung wurde über Metas eigenes System verbreitet.
Redaktionelle Dokumentation
Die untersuchten Facebook-Profil-IDs
Der gesicherte Suchauszug dokumentiert 17 konkrete Profil-IDs des untersuchten Clusters. Die Recherche umfasst 18 separat dokumentierte Seitentransparenzen; die 18. Transparenzansicht ließ sich keiner zusätzlichen ID eindeutig zuordnen. Beide Zahlen werden deshalb bewusst getrennt genannt. Wir verzichten auf direkte Verlinkungen.
- 61593244494471
- 61592582765752
- 61593223956953
- 61586328082450
- 61592863424289
- 61593196088266
- 61592835133156
- 61592748150123
- 61593619010063
- 61592755906686
- 61592901072532
- 61593440127830
- 61592579542700
- 61593059974757
- 61592173307466
- 61560167799522
- 61593084211481
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The Independent
2. Juli 2026
