Stand: 31. August 2026
Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt gewählt. Und schon Tage davor kursiert im Netz eine fertige Erklärung dafür, woran man einen Wahlbetrug erkennen werde. Doppelt verschickte Briefwahlunterlagen, ein echter Betrugsfall von 2014, KI-generierte Nachrichtenvideos und eine Prozentzahl, die fälschlich mit dem Namen Prognos verbunden wird – all das wird zu einer Geschichte verbunden.
Das Bemerkenswerte daran ist der Zeitpunkt. Die Erklärung steht bereits fest, bevor überhaupt ausgezählt wurde. Wir sehen uns die einzelnen Bausteine an.
Der Ausgangspunkt: Es sind tatsächlich Fehler passiert
Beginnen wir mit dem, was stimmt. In Magdeburg wurden 440 Wahlscheine doppelt gedruckt und verschickt; das Wahlamt bestätigte den Fehler. Kurz darauf wurde ein ähnlicher Fall aus Halle bekannt, wo durch einen technischen Fehler bei einem externen Dienstleister 1.184 Briefwahlunterlagen doppelt versendet wurden. Zusammen sind das 1.624 Fälle.
Das klingt nach einem großen Problem, und es muss selbstverständlich geklärt werden, warum so etwas passiert. Die entscheidende Frage lautet aber: Können deshalb 1.624 Menschen eine zweite gültige Stimme abgeben?
Was mit den doppelten Unterlagen passiert ist
Zwei bestätigte Pannen – und was die Städte danach getan haben.
440
doppelt gedruckte Wahlscheine in Magdeburg
1.184
doppelt versandte Unterlagen in Halle, verursacht durch einen externen Druckdienstleister
0
der fehlerhaft doppelt verschickten Wahlscheine sind noch gültig – sie wurden gesperrt und durch neue Wahlscheine ersetzt
Aus zwei Briefumschlägen werden keine zwei gültigen Stimmen.
Damit erklärt sich auch eine Behauptung, die inzwischen ebenfalls kursiert: Manche hätten sogar drei Sendungen bekommen. Das kann stimmen – wer zuerst zwei fehlerhafte Unterlagen erhielt, bekam danach eine dritte Sendung als Ersatz, während die beiden alten Wahlscheine gesperrt wurden. Drei Umschläge auf dem Küchentisch, aber nur ein gültiger Wahlschein darin.
Dann tauchen plötzlich 44 Prozent auf
Der nächste Baustein ist eine Zahl. In mehreren Beiträgen heißt es, die AfD liege bei 44 Prozent, und diese Zahl stamme von „Prognos“. Der Deutschland-Kurier bezeichnete sie sogar als Ergebnis des „renommierten Basler Prognos-Instituts“.
Der Account „PrognosUmfragen“ gehört allerdings nicht zur bekannten Prognos AG. Das Unternehmen hat sich ausdrücklich davon distanziert und erklärt, mit diesem Account nichts zu tun zu haben – es betreibe nach eigener Aussage auch keine politische Wahlforschung.
Das bedeutet nicht, dass die AfD unmöglich 44 Prozent erreichen könnte. Das ZDF-Politbarometer sah sie zuletzt bei 40 Prozent, eine ARD-Umfrage bei 42 Prozent. Entscheidend ist etwas anderes: Keine Umfrage sagt vorher, welches Ergebnis am Wahlabend herauskommen muss.
Wie aus einer Zahl eine Messlatte wird
Eine Wahlumfrage befragt einen Teil der Bevölkerung und berechnet daraus, wie die Stimmung zu diesem Zeitpunkt aussieht. Am Wahltag stimmen dagegen tatsächlich Hunderttausende ab. Menschen ändern ihre Meinung, manche gehen doch nicht wählen, andere entscheiden sich erst kurz vorher. Deshalb kann das Ergebnis von einer Umfrage abweichen – das allein ist kein Betrug.
Problematisch wird es, wenn vorher festgelegt wird, welches Ergebnis „eigentlich“ herauskommen müsste. Ein Rechenbeispiel: Angenommen, die AfD bekommt am Wahltag 39 Prozent. Wer das ZDF-Politbarometer mit 40 Prozent kennt, findet daran wenig Überraschendes. Wer dagegen wochenlang gelesen hat, die Partei liege „eigentlich“ bei 44 Prozent, sieht plötzlich fünf Prozentpunkte, die angeblich fehlen. Und dann kommen die Fragen: Wo sind die Stimmen hin? War es die Briefwahl? Wurde falsch ausgezählt?
So wird aus einer völlig normalen Abweichung ein Betrugsverdacht – ohne dass es dafür irgendeinen Beleg gäbe.
Auch Tichys Einblick macht eine Abweichung von Umfragewerten bereits vor der Wahl zum Verdachtsmoment. Dort wird auf Werte von 42 bis 43 Prozent für die AfD verwiesen, anschließend heißt es: „Abrupt andere Zählergebnisse am Wahlabend wären automatisch Manipulations-Indizien.“ Eine deutliche Abweichung von einer Umfrage kann Fragen aufwerfen – ein Beleg für Manipulation ist sie für sich allein nicht. Umfragen bilden die Stimmung vor einer Wahl ab, nicht das verbindliche Ergebnis am Wahltag.
„48 Prozent sind sich sicher“ – aber 48 Prozent wovon?
AUF1 titelt, 48 Prozent seien sich sicher, eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt werde durch die Briefwahl verhindert. Im Artikel wird allerdings deutlich, worauf diese Zahl beruht: Befragt wurden die eigenen Zuschauer von AUF1.
Die 48 Prozent sind damit kein Wert für die Bevölkerung Sachsen-Anhalts. Aus einer Abstimmung unter AUF1-Zuschauern lässt sich nicht ableiten, wie verbreitet diese Ansicht unter allen Wahlberechtigten ist. AUF1 bezeichnet die Sorge vor Manipulation zudem als „nicht unbegründet“ und verweist auf die steigende Zahl der Briefwahlanträge in Magdeburg und Halle. Eine hohe oder steigende Zahl von Briefwahlanträgen ist für sich genommen aber kein Hinweis darauf, dass bei der Briefwahl manipuliert wird.
Ein echter Fall von 2014 wird wieder hervorgeholt
Dann gibt es einen Fall, der wirklich passiert ist. Bei der Kommunalwahl 2014 in Stendal wurde bei der Briefwahl betrogen, Unterlagen wurden missbraucht und Stimmen gefälscht. Der Fall wurde strafrechtlich verfolgt und später im Landtag in einem Untersuchungsausschuss aufgearbeitet.
Aktuell wird er wieder stark verbreitet; das Netzwerk „Ein Prozent“ spricht dabei vom „Briefwahl-Betrugssystem der CDU in Sachsen-Anhalt“. Was der Fall beweist: Wahlbetrug ist möglich. Was er nicht beweist: dass 2026 wieder betrogen wird. Zwischen beidem liegen zwölf Jahre – und vor allem fehlen Belege für einen aktuellen Betrug.
Neu ist, wie die Geschichte erzählt wird
Das RedaktionsNetzwerk Deutschland hat Videos dokumentiert, in denen künstlich erzeugte Nachrichtensprecher über einen angeblichen Briefwahlbetrug in Sachsen-Anhalt berichten. Auf den ersten Blick sehen sie aus wie Nachrichten. Der Sprecher ist künstlich, und die Geschichte über den geplanten Wahlbetrug ist nicht belegt.

Solche Videos lassen sich heute ohne Studio und ohne Moderator herstellen. Ein künstlicher Sprecher trägt eine erfundene Meldung genauso souverän vor wie eine echte. Ein Nachrichtensprecher im Video ist deshalb kein Beleg dafür, dass eine Nachricht stimmt.
Besonders heikel: gefälschte Aufrufe zum Unterschreiben
Diese Fälschung kursiert tatsächlich. Auf Facebook und anderen Plattformen werden Grafiken verbreitet, die wie AfD-Wahlwerbung aussehen. Darin werden AfD-Wähler aufgefordert, ihren Stimmzettel zu unterschreiben – angeblich, damit die Stimme später nicht ausgetauscht werden könne. In einer Variante sollen sogar Name und Adresse auf die Rückseite des Stimmzettels geschrieben werden.
Eine weitere Variante zeigt Ulrich Siegmund mit einem Schild „Wahlbetrug verhindern! Stimmzettel unterschreiben!“. Auch dieses Motiv wird in sozialen Netzwerken verbreitet und erweckt den Eindruck eines offiziellen AfD-Aufrufs. Ein AFP-Faktencheck bei GADMO fand dafür keine entsprechenden Veröffentlichungen auf den offiziellen AfD-Kanälen.
Anders als die übrigen Behauptungen kann diese hier realen Schaden anrichten.
Wichtig für alle, die wählen gehen
Schreiben Sie nichts auf den Stimmzettel – weder Ihren Namen noch eine Unterschrift.
Bei der Briefwahl gehört die Unterschrift auf den Wahlschein, dort zur Versicherung an Eides statt. Der Stimmzettel selbst bleibt anonym. Wer seinen Namen, eine Unterschrift oder eine Adresse darauf schreibt, riskiert, dass die eigene Stimme ungültig wird.
Hier wird also nicht nur behauptet, eine Wahl werde manipuliert. Menschen bekommen eine falsche Anleitung, mit der sie ihre eigene Stimme gefährden.
Unterschiedliche Ergebnisse bei Briefwahl und Wahllokal?
Auch dafür wird bereits Misstrauen vorbereitet: Wenn die AfD bei Urnenwählern stärker abschneidet als bei Briefwählern, wird das teilweise als Hinweis auf Manipulation dargestellt. Dafür gibt es allerdings eine naheliegende Erklärung: Briefwähler und Urnenwähler sind nicht dieselbe Gruppe. Ältere Menschen nutzen die Briefwahl anders als jüngere, Anhänger verschiedener Parteien entscheiden sich unterschiedlich häufig dafür, und manche Parteien rufen ihre Anhänger ausdrücklich dazu auf, persönlich ins Wahllokal zu gehen. Unterschiedliche Ergebnisse sind deshalb zu erwarten – ein Unterschied allein beweist keinen Betrug.
Wer die Auszählung überprüfen möchte, darf das übrigens tun. Nach Schließung der Wahllokale ist die Auszählung öffentlich; man muss dafür weder Parteimitglied sein noch sich bei einer privaten Organisation registrieren, und Notizen sind erlaubt. Auszählen dürfen allerdings nur die Mitglieder des Wahlvorstands – Besucher dürfen keine Stimmzettel in die Hand nehmen.
Und ja, die Briefwahl hat eine bekannte Schwäche: Wer zu Hause wählt, tut das ohne die Kontrolle einer Wahlbehörde, und niemand kann prüfen, ob jemand danebensteht oder Druck ausübt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Schwäche ausdrücklich beschrieben und die Briefwahl dennoch für verfassungsgemäß erklärt, weil sie Menschen die Teilnahme ermöglicht, die am Wahltag nicht ins Wahllokal kommen können. Ein Risiko ist aber kein Beweis dafür, dass es ausgenutzt wurde.
Aus vielen Einzelteilen wird eine Geschichte
Damit sind wir beim eigentlichen Punkt. Wir haben echte Pannen bei der Briefwahl, einen echten Betrugsfall von 2014, eine 44-Prozent-Zahl, die fälschlich der bekannten Prognos AG zugeschrieben wird, eine Zuschauerumfrage, KI-Videos und gefälschte Wahlaufrufe. Jeder dieser Punkte ist etwas völlig anderes.
Im Netz werden sie zusammengesetzt, und dann klingt es ungefähr so: Bei der Briefwahl passieren Fehler, also kann man damit betrügen; früher wurde schon einmal betrogen; ein Account nennt 44 Prozent; wenn es später weniger werden, muss etwas passiert sein. Das wirkt auf den ersten Blick schlüssig. Bei genauerem Hinsehen fehlt zwischen jedem dieser Schritte der Beleg.
Was wäre denn ein echter Hinweis auf Wahlbetrug?
Woran man einen Betrugsverdacht prüfen kann
Nicht jede Auffälligkeit ist ein Hinweis – und nicht jeder Hinweis ist ein Beweis.
Reicht nicht
- Ein anderes Ergebnis als erwartet
- Eine Abweichung von einer Umfrage
- Ein Foto von Briefwahlunterlagen
- Unterschiede zwischen Brief- und Urnenwahl
- Sich verändernde Zahlen im Lauf des Wahlabends
Wäre zu prüfen
- Gesperrte Wahlscheine wurden trotzdem gezählt
- Stimmen wurden absichtlich falsch zugeordnet
- Echte Stimmzettel wurden vernichtet
- Es gibt Zeugen, Unterlagen oder Ermittlungen
- Eine Wahlbehörde bestätigt eine Unregelmäßigkeit
Für einen solchen konkreten Manipulationsfall bei der Landtagswahl 2026 liegt bislang kein Beleg vor.
Warum das schon vor dem Wahltag wichtig ist
Am 6. September werden nach 18 Uhr zuerst Prognosen veröffentlicht, danach Hochrechnungen, und im Lauf des Abends fließen immer mehr echte Ergebnisse aus den Wahlbezirken ein. Die Prozentzahlen verändern sich dabei. Eine Partei kann zunächst bei 6 Prozent liegen und später auf 4,9 fallen, eine andere zunächst schwächer und später stärker sein. Auch das ist kein Wahlbetrug – es bedeutet nur, dass mehr Stimmen eingerechnet wurden.
Genau deshalb ist es ein Problem, wenn schon Tage vorher feststeht, welches Ergebnis angeblich „normal“ wäre.
Fazit
Vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sind echte Fehler passiert, und die darf man kritisieren. Man darf auch die Briefwahl kritisch betrachten und auf frühere Wahlfälschungen hinweisen. Was fehlt, ist ein Beleg dafür, dass die Wahl am 6. September gezielt manipuliert wird.
Trotzdem steht im Netz bereits eine fertige Erklärung für ein möglicherweise unerwartetes Ergebnis bereit. Ein Wahlergebnis wird aber nicht dadurch falsch, dass es von einer Umfrage abweicht. Eine Panne wird nicht automatisch zu Betrug. Und ein Verdacht wird nicht wahr, nur weil er vor dem Wahltag oft genug wiederholt wurde.
Erst schauen, was tatsächlich passiert ist. Dann prüfen, welche Belege es gibt. Und erst danach entscheiden, was es bedeutet.
