Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Zuckersteuer darf kein Instrument zur Haushaltssanierung sein

    September 15, 2026

    Abgezockt von LemonSwan? Dann bitte melden

    September 15, 2026

    Beitrag steigt, Kasse schweigt: Mehrheit kennt Wegfall der Informationspflicht nicht

    September 11, 2026

    DAZN-Geschädigte müssen jetzt schnell sein

    September 4, 2026

    Tausende Euro für Lootboxen: Das manipulative Geschäftsmodell der Gaming-Industrie

    August 26, 2026
  • Nachrichten

    Verschärft Teheran Bedingungen?: USA und Iran sprechen in New York drei Stunden miteinander

    September 22, 2026

    Kanzler demütig in der Fraktion: Merz übersteht auch Tag zwei nach Wahldebakel

    September 22, 2026

    „Völlige Unwahrheiten“: Kuba schlägt nach Trumps Sturz-Drohung vor der UNO zurück

    September 22, 2026

    Alte, neue Nummer 1 packt aus: In seiner Leidenszeit fing ter Stegen „an zu zweifeln“

    September 22, 2026

    Wollte als Märtyrer sterben: Schüler nach islamistischem Messerangriff verurteilt

    September 22, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Freiburg: Jugendliche als Paketkuriere angeworben

    September 22, 2026

    Zyxel-Lücke: 996 Switches angegriffen

    September 22, 2026

    Ceuta: Nicht fremdgesteuert, aber von vielen Seiten ausgeschlachtet

    September 22, 2026

    Chosen Brick tarnt sich als MRT-Befund

    September 22, 2026

    Fake-Jobinterviews infizieren 30.000 Geräte

    September 22, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Was bedeutet Neutralität in der Schule – und was nicht? | Bildung

    Juli 14, 2026

    Wodurch fühlen sich Jugendliche in ihrem Alltag besonders belastet? | Bildung

    Juli 3, 2026

    Kontra: Social Media und Jugendliche – warum ein Verbot zu kurz greift | Bildung

    Juni 17, 2026

    Pro: Warum wir ein Social Media Verbot für Kinder brauchen | Bildung

    Juni 17, 2026

    Social Media bis 16 Jahre verbieten? So sehen das Erwachsene | Bildung

    Juni 11, 2026
  • Politik

    Merz und die Krankenkassen – was meinte der Kanzler?

    September 22, 2026

    Kommentar zum Grönland-Abkommen: Ein alter Deal in neuer Verpackung

    September 22, 2026

    EU streicht zwei russische Oligarchen von Sanktionsliste

    September 22, 2026

    Union und SPD wollen noch mal über Reformen verhandeln

    September 22, 2026

    Frauengesundheit: Wenn der Herzinfarkt übersehen wird

    September 22, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Nachrichten»Internetführerschein notwendig: Experte: Social-Media-Verbot sollte nur der Grundstein sein
Nachrichten

Internetführerschein notwendig: Experte: Social-Media-Verbot sollte nur der Grundstein sein

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 17, 2026Keine Kommentare6 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Internetführerschein notwendigExperte: Social-Media-Verbot sollte nur der Grundstein sein

17.09.2026, 19:51 Uhr Von Max Patzig
imago0867039790h
Die süchtig machenden Algorithmen der Plattformen sollen für Kinder aufgeweicht werden. (Foto: IMAGO/Avalon.red)

Die EU will ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche auf den Weg bringen. Das ist sinnvoll, sagt ein Experte. Er ist aber der Meinung, dass es nicht dabei bleiben sollte: Jugendliche müssen fähig sein, die Plattformen korrekt zu nutzen.

Die Europäische Union will Kindern und Jugendlichen den Zugang zu sozialen Netzwerken einschränken. Wer jünger als 13 Jahre ist, soll nach Vorstellung der EU-Kommission kein Social Media nutzen dürfen. Ab diesem Alter geht das dann in limitierter Form: Die Eltern können reglementieren, welche Apps wie lange genutzt werden dürfen. Sie verwalten auch die Accounts der Teenager. Die Plattformen müssen zudem ihren Algorithmus anpassen und süchtig machende Faktoren entfernen. Erst ab einem Alter von 15 Jahren sollen Jugendliche ein eigenes Nutzerkonto erstellen können. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen stellte die Pläne am Mittag vor. Experten sehen gleichermaßen Chancen und Risiken.

„Gerade dieses zweistufige System ergibt Sinn“, beurteilt Medienpädagoge Björn Friedrich vom SIN – Studio im Netz e.V. im Gespräch mit ntv.de den EU-Entwurf. „Das ist ein ganz guter Kompromiss, um diesem Dilemma zu entkommen, in das man sich in Australien hineinmanövriert hat.“ Dort dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren soziale Netzwerke nicht nutzen. Seit der Einführung umgehen viele Betroffene die Altersüberprüfung auf einfachem Weg. Das Social-Media-Verbot in Down Under ist quasi gescheitert.

Den Plänen zufolge sollen die Altersgrenzen europaweit gelten. Einzelne Mitgliedsstaaten könnten also nicht vom EU-Kurs abweichen. „Überraschend“ findet Medienrechtler Stephan Dreyer vom Leibniz-Institut für Medienforschung, dass die Altersgrenze neben sozialen Netzwerken auch Online-Spiele, KI-Chatbots und App-Stores betreffen soll. Bei Games sollen Eltern zudem keine Möglichkeit haben, ihren Kindern schon vorzeitig Zugang zu erlauben.

Noch ist unklar, welche Apps genau als soziale Netzwerke betrachtet werden. Außer Frage stehen etwa Tiktok, Instagram, Snapchat und Facebook. Pädagoge Friedrich würde auch Whatsapp inkludieren. „Wie bei Instagram und Facebook kann ich jetzt auch dort einen Kanal abonnieren und einer Influencerin oder einem Influencer oder Einrichtungen und Popstars folgen und erhalte da die Informationen.“ Es sei fraglich, ob das „alles jugendfrei oder auch kindgerecht ist“. Und für eine weitere Anwendung, die in Australien ausgenommen war, spricht sich Friedrich aus: „Youtube hat insgesamt schon viele Funktionen, die auch Social-Media-ähnlich sind. ‚Youtube Shorts‘ beispielsweise funktionieren wie Tiktok“, erklärt der Experte.

Verbot allein nicht zielführend

Der Medienpädagoge findet die Diskussion um ein Verbot zu einseitig und gibt zu bedenken, dass es weitere Maßnahmen brauche, um Jugendliche auf das Internet vorzubereiten. „Es hilft nichts, ab einem gewissen Alter zu sagen: Jetzt darfst du rein“, sagt Friedrich. „Im Vorfeld muss Bildung stattfinden.“ Der Münchner zieht Vergleiche zum Führerschein und zum Seepferdchen, das einen zum Fahren eines Autos oder aber zum Schwimmen berechtigt. „Wenn ich die Prüfung bestanden habe, dann darf ich das. Also das ist nicht nur vom Alter abhängig, sondern eben auch von der Fähigkeit.“ Man müsse darüber sprechen, ob es ein Fach „Medienbildung“ in der Schule geben soll, fordert der Experte.

Er erinnert an die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung, die Unicef auch im digitalen Raum betont. „Das Recht auf Schutz wäre mit diesen Maßnahmen gut erfüllt“, konstatiert Friedrich. „Aber bei Förderung und Beteiligung stellen sich Fragen. Zum einen, inwiefern werden die Kinder und Jugendlichen einbezogen in solche Prozesse? Also wie sind sie hier miteinbezogen und gehört worden. Zum anderen betrifft es die Medienkompetenzförderung und Medienpädagogik. Und da ist es leider so, dass im deutschen Bildungssystem das allermeiste Geld in die Schulen fließt und nur ein bisschen in außerschulische Angebote.“ Gerade Medienbildung und Medienpädagogik werde „leider nur zu sehr geringen Anteilen“ gefördert. Dies müsse angepasst werden.

Medienrechtler Dreyer sieht zudem das Recht auf Teilhabe in Gefahr. „Zur Absicherung der jüngeren Nutzerinnen und Nutzer müssen sämtliche Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Angeboten ihr Alter nachweisen. Das ist eine Maßnahme, die die Informationsfreiheit und die Meinungsfreiheit in ihrem Kern betreffen würde“, erklärt er. „Wenn nur bestimmte Einzelfunktionen der Angebote aus Jugendschutzsicht das Problem sind, dann rechtfertigt das nicht eine Altersgrenze für das Gesamtangebot.“

„Wichtiger Fortschritt“

Die EU habe die Komplexität der Thematik erkannt, sagt Kathrin Karsay, Assistenzprofessorin für Unterhaltungsforschung am Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft der Universität Wien. „Der stufenweise Ansatz mit Fokus auf sicherem Design, elterlicher Einbindung und schrittweise mehr Autonomie stellt einen wichtigen Fortschritt gegenüber einer reinen Verbotsdebatte dar“, sagt Karsay. „Ein vollständiges Verbot für Jugendliche würde das Problem fälschlicherweise als Verhaltensproblem junger Menschen darstellen und damit die Verantwortung der Plattformunternehmen außer Acht lassen.“

Dass Facebook, Tiktok, Instagram und Co. ihre Algorithmen anpassen müssen, um die unfreiwillig exzessive Nutzung der Apps zu verhindern, beschreibt Karsay als „positiv“. Genauso, dass Jugendliche die Empfehlungssysteme selbst beeinflussen können sollen.

„Wenn alle im Konzept vorgeschlagenen Sicherheitsmaßnahmen auch umgesetzt werden, lässt sich die Altersverifikation praktisch nicht umgehen“, ist Marian Margraf, Professor für Informationssicherheit an der Technischen Universität Berlin, überzeugt. „Zu den Sicherheitsmaßnahmen zählen etwa die Nutzung von Hardwaresicherheitsankern auf Smartphones und die Ableitung des Alters aus einer sicheren Identifizierungslösung wie der Online-Ausweisfunktion.“ Er gibt jedoch zu bedenken, dass es weiterhin möglich sei, dass Erwachsene ihre Geräte wie Smartphones, Tablets oder Computer einfach zur Verfügung stellen könnten. Auch sei möglich, dass sie die Altersverifikation der Kinder mit ihrem eigenen Ausweis manipulieren.

Problem mit dem Sorgerecht

Medienrechtler Dreyer sieht ein weiteres, essenzielles Problem: Über die Altersverifikation wird tatsächlich nur das Alter abgefragt. „Es gibt kein elektronisches Verfahren zum Nachweis der Personensorgeberechtigung“, moniert er. „Wenn Eltern für ihre Kinder Accounts einrichten sollen, dann fehlt bislang vollständig eine niedrigschwellige Nachweismöglichkeit, dass man tatsächlich für eine konkrete minderjährige Person das Sorgerecht in Anspruch nehmen darf.“ Quasi jeder Erwachsene mit Ausweis könnte sich somit als Elternteil eines Kindes ausgeben und die Grenzen der Social-Media-Nutzung festlegen.

Der Rechtsexperte kommt weiterhin zu dem Schluss, dass die EU sich ins eigene Fleisch schneiden könnte. Die Union strebt nämlich perspektivisch eigene soziale Netzwerke an. „Wenn bisherige Social-Media- und Videosharing-Anbieter alte Accounts ohne Altersprüfung weiterführen dürfen, ist das ein erheblicher Nachteil für neue Anbieter, die sämtliche Nutzeraccounts altersüberprüfen müssten“, sagt Dreyer. „Das ist eine starke Bevorteilung der jetzigen großen Plattformen und als Markteingriff – insbesondere auch mit Blick auf die von der EU erwünschte digitale Souveränität – nicht zu unterschätzen.“

Quelle: ntv.de

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Verschärft Teheran Bedingungen?: USA und Iran sprechen in New York drei Stunden miteinander

September 22, 2026

Kanzler demütig in der Fraktion: Merz übersteht auch Tag zwei nach Wahldebakel

September 22, 2026

„Völlige Unwahrheiten“: Kuba schlägt nach Trumps Sturz-Drohung vor der UNO zurück

September 22, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

Settelmayer & Kollegen: Hilfe bei Online-Betrug und Fake Shops

September 15, 20266 Aufrufe

Gefälschter Tagesschau-Artikel über Eklat bei Maischberger

Juli 13, 20265 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20265 Aufrufe

„Inflationszahlen sind Warnsignal“ | Verbraucherzentrale Bundesverband

April 29, 20264 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.