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Startseite»Nachrichten»Medikamente für friedlichen Tod: Gericht spricht wegen Mordes angeklagten Arzt frei
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Medikamente für friedlichen Tod: Gericht spricht wegen Mordes angeklagten Arzt frei

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 18, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Medikamente für friedlichen TodGericht spricht wegen Mordes angeklagten Arzt frei

„Es hat niemals eine strafbare Handlung gegeben“, urteilte das Gericht. (Foto: picture alliance/dpa)

Ein Arzt aus Hannover wird wegen Mordes angeklagt. Drei seiner Patienten starben kurze Zeit, nachdem er ihnen starke Medikamente verabreicht hatte. Nun wird der Mediziner freigesprochen – und sein Handeln vom Gericht ausdrücklich gelobt.

Als das Urteil fällt, geht ein Aufatmen durchs Publikum: Ein wegen angeblicher Tötungsdelikte beschuldigter Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover wird freigesprochen – nach langer Leidenszeit und monatelanger Untersuchungshaft. Mit Tränen in den Augen hört der 49-Jährige das Urteil.

Und das fällt eindeutig aus: Strafbares Handeln habe „in keiner Weise“ festgestellt werden können, sagt die Vorsitzende Richterin am Landgericht Hannover, Britta Schlingmann, zur Urteilsbegründung. Der 49 Jahre alte Mediziner sei „ein Arzt, der ausschließlich zum Wohl seiner Patienten handelt“. Auch solle er für seine Zeit in Untersuchungshaft entschädigt werden. Zuvor fordern sowohl Anklagevertreter als auch Verteidiger einen Freispruch.

Die Lage sei „sicherlich extrem belastend für Sie und Ihre Familie“ gewesen, sagt die Richterin in Richtung des Freigesprochenen. Sie sagt, sie wolle großen Respekt zum Ausdruck bringen – auch gegenüber den Ärzten und Pflegerinnen auf der Station, einer Intensivstation der MHH. Es gebe keinen Zweifel daran, dass es dem 49-Jährigen darum gegangen sei, Patienten an ihrem Lebensende zu begleiten, damit sie nicht leiden müssten.

Dabei steht der Mediziner wegen Mordes und versuchten Mordes vor Gericht. Er soll laut Anklage im Mai 2019 als Notarzt zu einer 82-Jährigen gerufen worden sein und versucht haben, sie mit Medikamenten zu töten. In den anderen Fällen ging es um Patienten, die auf der Intensivstation behandelt wurden – einen 20-Jährigen, der im Juni 2020 starb, außerdem einen 71-Jährigen, der im März 2025 starb. Der Arzt soll die Therapien der Patienten abgebrochen und sie mit Medikamenten getötet haben.

„Richtige Maßnahme im richtigen Moment“

„Was ist passiert?“, fragt Richterin Schlingmann. Nach Überzeugung des Gerichts geht es bei dem Einsatz als Notarzt bei der 82-Jährigen in einer Demenz-WG nur noch um die Frage, wie ihr Leid gelindert werden kann. Der Seniorin geht es schlecht, sie hat starke Schmerzen und schreit unablässig. Der 49-Jährige spritzt ihr starke Medikamente in hoher Dosis, darunter Fentanyl, schließlich schläft sie ein und stirbt Stunden später – als das Fentanyl nach den Worten der Richterin schon keine Wirkung mehr hat. „Genau die richtige Maßnahme im richtigen Moment“, sagt sie.

Der 20-Jährige, der 2020 starb, sei schwer krank gewesen, er habe Leukämie gehabt und eine Stammzellentransplantation erhalten, sein Körper aber habe die Zellen bekämpft, schildert die Richterin. Lähmungen seien die Folge gewesen, schließlich habe er nicht mehr selbstständig atmen können. Der junge Mann habe gekämpft, schließlich aber seinen Lebensmut verloren – was auch dokumentiert sei.

Der Arzt habe ihm Medikamente geben, damit er nach Abstellen der Beatmungsgeräte friedlich einschlafen konnte. Sie betont: „Es gab nach unserer Überzeugung keine Alternative.“ Ebenso im Fall des 71-Jährigen, dem der Erstickungstod drohte.

„Völlig monströser Vorwurf“

Der 49-Jährige selbst weist im Prozess alle Vorwürfe zurück: Über die Mordanklage sagte er, es sei ein „völlig monströser Vorwurf“. Es sei seine Pflicht, schwerstkranken Patienten ein Sterben ohne Luftnot und Schmerzen zu ermöglichen. Von seiner Einlassung seien alle beeindruckt gewesen, die dabei gewesen seien, sagt die Richterin. Sie sei „in sich schlüssig und für uns komplett nachvollziehbar“ gewesen.

Es sei ein langer Leidensweg für seinen Mandanten gewesen, aber: „Mehr kann man nicht erreichen“, sagt Verteidiger Denis Hübner. Rechtsanwalt Jürgen Hoppe sagt: „Es hat niemals eine strafbare Handlung gegeben.“ Sein Mandant müsse nun „alles für sich ordnen“, der 49-Jährige müsse „erst mal sehen, wie es für ihn weitergeht“: „Es war ein sehr einschneidendes Erlebnis.“ Er spricht sich für ein Sterbehilfegesetz aus – statt diese Fragen in die Hände der Rechtsprechung zu legen. Und ganz zum Schluss, nach dem Urteil, reichen sich der Freigesprochene und der Vater des gestorbenen 20-Jährigen die Hände.

Quelle: ntv.de, uzh/dpa

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