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Überwacht bis überschätzt: Kameras und Videoklingeln: Wie viel Sicherheit bringen sie als Einbruchschutz

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 22, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Überwacht bis überschätzt Kameras und Videoklingeln: Wie viel Sicherheit bringen sie als Einbruchschutz

Kamera-„Begrüßung“ im Flur: Für viele Täter wirkt eine Videoüberwachung abschreckend, insbesondere in Verbindung mit einer Alarmmeldung. (Foto: dpa)

Viele setzen zum Schutz ihrer Häuser und Wohnungen auf Kameras oder Videotürklingeln. Doch wie wirksam sind die Systeme gegen Einbrecher? Worauf sollten Käufer achten – und was ist rechtlich erlaubt?

Das Smartphone gibt einen Signalton von sich, gleich darauf ist das Livebild der eigenen Haustür zu sehen: Jemand bewegt sich im Eingangsbereich. Für viele Menschen gehört diese Form der Videoüberwachung inzwischen zum persönlichen Sicherheitskonzept daheim.

Kameras oder Videotürklingeln versprechen schnelle Warnungen, im Ernstfall wichtige Aufnahmen – und nicht zuletzt ein Gefühl von Kontrolle über das eigene Zuhause. Ganz so einfach ist es allerdings nicht, denn Videokameras zur Absicherung von Haus und Hof sind Experten zufolge kein Allheilmittel.

Videoüberwachung hat ihre Grenzen – und Vorteile

„Die polizeiliche Erfahrung zeigt: Videoüberwachung allein verhindert keinen Einbruch“, sagt Julia Christiani von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Sie könne jedoch den mechanischen Grundschutz sinnvoll ergänzen. „Für viele Täter wirkt eine Videoüberwachung abschreckend, da sie – in Verbindung mit einer Alarmmeldung – das Risiko erhöht, entdeckt zu werden“, erklärt Christiani. Zudem könnten Aufnahmen im Schadensfall wichtige Hinweise für die Ermittlungen liefern.

Auch Verbraucherschützer warnen vor falschen oder zu hoch gesteckten Erwartungen. „Kameraüberwachung kann Einbrecher abschrecken und bei der Aufklärung beziehungsweise Identifikation der Täter helfen. Physischen Schutz bietet sie selbstverständlich nicht“, sagt Maximilian Heitkämper von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Keine lückenlose Kontrolle, sondern Sicherheitsbaustein

Wirksame Videosicherheit sollte als Teil eines Gesamtkonzepts aus mechanischer Sicherung, Beleuchtung und gegebenenfalls einer Alarmanlage betrachtet werden, erklärt Michael Janßen vom BHE Bundesverband Sicherheitstechnik.

Der BHE spricht inzwischen bewusst nicht mehr von Videoüberwachung, sondern von Videosicherheit. Der Begriff Videoüberwachung sei überholt, meint Janßen. Videosicherheit solle auch deutlich machen, dass es nicht um lückenlose Kontrolle, sondern um einen Baustein im Sicherheitskonzept geht.

Allein auf weiter Flur – oder für wen Kameras besonders lohnen

Profitieren können von einem Sicherheitssystem mit Videokameras laut Janßen vor allem Eigentümer frei stehender Häuser „mit sichtbarer Angriffsfläche“ – etwa in ruhigen Wohnlagen mit wenig sozialer Kontrolle oder mit einer leicht zugänglichen Rückseite und einem Garten.

Wer sein Zuhause besser schützen möchte, sollte aber zunächst auch Fenster und Türen richtig absichern. „Einen guten Einbruchschutz bieten einbruchhemmende Türen und Fenster nach DIN EN 1627, diese werden auch einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen“, sagt Julia Christiani von der Polizeilichen Kriminalprävention. Elektronische Systeme könnten diesen Schutz ergänzen, aber nicht ersetzen.

Teurer heißt nicht automatisch besser, zeigen Tests

Wer nach einer passenden Kamera für Haus, Räume, Hof oder Garten sucht, findet heute eine große Auswahl – vom günstigen WLAN-Modell aus dem Elektronikmarkt bis zum professionell installierten Videosicherheitssystem. Im Handel dominieren Marken wie Eufy, Ring, Bosch, TP-Link, Arlo oder Reolink. Einfache Kameras sind bereits ab etwa 40 Euro erhältlich, umfangreichere Systeme mit mehreren Kameras und Basisstation kosten dagegen mehrere Hundert Euro.

Dass teuer nicht automatisch besser sein muss, zeigt ein Vergleich der Stiftung Warentest. Dort überzeugten zahlreiche Kameras diverser Hersteller und Preisklassen mit guten Ergebnissen. Größere Unterschiede gab es bei Nachtsicht, Bewegungserkennung, App-Bedienung und beim Datenschutz.

Gute Nachtsicht ist wichtiger als 4K-Auflösung

Michael Janßen vom BHE Bundesverband Sicherheitstechnik rät Verbrauchern daher, genau hinzuschauen und auf die richtigen Details zu achten. „Eine Auflösung von 4K klingt erst einmal beeindruckend, sie sagt aber wenig darüber aus, wie gut eine Kamera tatsächlich arbeitet“, so der Experte.

Entscheidend sei vielmehr, wie gut die Kamera bei schwierigen Lichtverhältnissen funktioniert, erklärt Janßen. Denn gerade Einbrüche finden häufig nachts statt. Wichtig seien daher eine hohe Lichtempfindlichkeit, gute Nachtsichtfunktionen und eine gleichmäßige Ausleuchtung. Moderne Modelle liefern teils sogar nachts Farbbilder, was spätere Ermittlungen erleichtern kann.

Wer ist das hier – Mensch oder Tier?

Ebenso wichtig sei eine zuverlässige Bewegungserkennung. „Einfache Systeme reagieren oft auf Lichtwechsel, Regen oder vorbeilaufende Tiere. Die Folge sind zahlreiche Fehlalarme“, weiß Janßen. Hochwertigere Kameras hingegen könnten Personen oder Fahrzeuge erkennen und etwa von Tieren unterscheiden.

Geht es um die Speicherung der Bilder oder Videos, werben viele Hersteller mit Cloud-Diensten, die Aufnahmen automatisch im Internet sichern. Das hat Vorteile: Selbst, wenn eine Kamera gestohlen oder beschädigt wird, bleiben die Daten erhalten. Allerdings entstehen dadurch oft auch zusätzliche Kosten durch Cloud-Abos. Zudem werden Aufnahmen auf externe Server übertragen.

Cloud ist gut, lokale Speicherung im Zweifel noch besser

Alternativ können Videos auch auf Speicherkarten oder lokalen Aufzeichnungsgeräten gespeichert werden. Nach Einschätzung des BHE sind Netzwerkrekorder die zuverlässigste Lösung für eine dauerhafte Aufzeichnung.

Viele Kameras lassen sich schnell per WLAN einrichten. Ist die Kamera ins heimische Netz integriert, können die Bilder bequem via App abgerufen werden. Für den gelegentlichen Einsatz einer Kamera ist das eine unkomplizierte Lösung.

WLAN ist bequem, LAN-Kabel im Zweifel noch besser

Geht es jedoch um Geräte als Teil eines dauerhaft installierten Sicherheitssystems, rät Sicherheitsexperte Michael Janßen zu einer kabelgebundenen Lösung.

„Funkverbindungen können gestört werden oder abbrechen“, argumentiert Janßen. Eine feste Netzwerkverbindung per LAN-Kabel arbeite in der Regel zuverlässiger und biete mehr Sicherheit bei der Übertragung der Daten.

Achten Sie auf die Ausrichtung – was rechtlich erlaubt ist

Wer auf seinem Grundstück Kameras installieren will, muss auch darauf achten, wie sie ausgerichtet werden. Grundsätzlich dürfen Hausbesitzer ihr eigenes Grundstück schützen, problematisch wird es aber, wenn öffentliche Bereiche oder Nachbargrundstücke erfasst werden.

Maßgeblich sei hier ein Grundsatz aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): „Es darf nur gefilmt werden, was wirklich notwendig ist“, fasst Michael Janßen zusammen.

Achten Sie auf Hinweisschilder – die sind vorgeschrieben

Zudem müssen Betroffene bereits vor Betreten eines überwachten Bereichs auf die Videosicherheit hingewiesen werden. Entsprechende Hinweisschilder sollten gut sichtbar angebracht sein.

Bei Videotürklingeln gelten dieselben Grundsätze. Je nach Position der Kamera könnten auch Passanten oder Nachbarn erfasst werden. Die Polizeiliche Kriminalprävention empfiehlt deshalb, sich bei Fragen zur Zulässigkeit an die zuständigen Datenschutzbehörden der Länder zu wenden.

Die Polizei kommt ins Haus – und prüft

Wer Videosicherheit und den Einbruchschutz des Hauses insgesamt ins Auge gefasst hat, kann sich an spezialisierte Beratungsstellen wenden, die viele Polizeibehörden unterhalten.

Polizeibeamte prüfen dann bei Vor-Ort-Terminen, wie es um den Einbruchschutz einer Wohnung oder eines Hauses bestellt ist. Eine Übersicht über die Beratungsstellen gibt es auf der Website „K-Einbruch.de“.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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