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Startseite»Nachrichten»„Gipfel des Unfugs“: Bund irritiert mit Einordnung in Windkraft-Gesetzentwurf
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„Gipfel des Unfugs“: Bund irritiert mit Einordnung in Windkraft-Gesetzentwurf

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 24, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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„Gipfel des Unfugs“ Bund irritiert mit Einordnung in Windkraft-Gesetzentwurf

Ist weit von der Nordsee und der Ostsee entfernt: der Landkreis Borken. (Foto: picture alliance / imageBROKER)

Im Bundestag wird über Reformen bei der Windkraftförderung verhandelt. Der Gesetzentwurf sorgt für Kopfschütteln: Darin wird der Landkreis Borken im Münsterland als „Küstenregion“ bezeichnet.

Der Kreis Borken im Münsterland ist bekannt für Pferde, Burgen und Schlösser – aber nicht für das Meer. Die Nordsee ist sogar mehr als 150 Kilometer entfernt. Trotzdem listet eine Gesetzesnovelle des Bundes die Heimat von Ministerpräsident Hendrik Wüst als „Küstenregion“ auf. Nordrhein-Westfalen will den Gesetzentwurf für Reformen bei der Windkraftförderung ändern lassen.

Der Bundestag behandelt heute in erster Lesung die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Darin soll unter anderem festgelegt werden, dass Windkraft in Küstenregionen nicht mehr so stark gefördert wird wie in windärmeren Gegenden. In einer Anlage listet die aktuelle Gesetzesvorlage zahlreiche Städte aus Schleswig-Holstein oder Niedersachsen auf, die zur „Küstenregion“ gehören sollen. Aus Nordrhein-Westfalen taucht nur der Kreis Borken auf.

Abgeordnete fordern Einsicht in Datengrundlage

Das Bundeswirtschaftsministerium begründete die Zuordnung mit dem Windpotenzial und nicht mit der geografischen Lage. Eine Ministeriumssprecherin sagte, dass die Regionen aufgrund von Zahlen des Umweltbundesamts zugeordnet worden seien. Dafür sei aus einem Windatlas die „Windhöffigkeit“ der Gebiete herangezogen worden, also das durchschnittliche Windaufkommen. Außerdem habe man die Erträge bereits vorhandener Anlagen analysiert.

Warum es ausgerechnet rund um Borken mehr Wind geben soll als zum Beispiel im nördlichen Nachbarkreis Steinfurt, bleibt für die CDU-Bundestagsabgeordnete Anne König schleierhaft. Sie hat beim Wirtschaftsministerium sämtliche Daten und Berechnungsgrundlagen erbeten.

Auch hat sich König am Mittwoch nach eigenen Angaben zum wiederholten Mal an die Bundesregierung gewandt und Staatssekretär Frank Wetzel direkt angeschrieben („höchste Priorität“). Es sei unverständlich, dass sämtliche Nachbarkreise der Region „Mitte Nord“ zugeordnet würden – und nur Borken der „Küstenregion“, so König. „Gerade in den gegenwärtigen Zeiten dürfen wir uns solche Fehlentscheidungen nicht erlauben.“

Auch Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsministerin Mona Neubaur schaltete sich ein. Sie kritisierte zunächst, dass der Bund bei der EEG-Novelle „seit Wochen das Feedback aus Ländern und Branchen praktisch ignoriert. So passieren vermeidbare Fehler.“ Die Causa Borken nannte Neubaur den „Gipfel des Unfugs“. Wer den Kreis „absurderweise zur ‚Wind-Küstenregion‘ erklärt, verfehlt das Ziel eines wirtschaftlichen und kontinuierlichen Ausbaus der Erneuerbaren“, sagte Neubaur.

Landesregierung will Einteilung in Zonen komplett streichen

Inzwischen reichte die Landesregierung sogar einen Entschließungsantrag für den Bundesrat ein, mit dem die Einteilung in „Küstenregion“ und drei weitere Zonen komplett aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden sollen. Begründung: Das könnte „zu bürokratisch und fehleranfällig“ werden. Als konkretes Beispiel heißt es in dem Antrag, „dass Teile des Westmünsterlandes im Rahmen des neu aufgesetzten Referenzertragsmodells der Küstenregion zugeordnet werden, obwohl sie rund 150 Kilometer von der Nordseeküste entfernt liegen.“

Auch Borkens Landrat Kai Zwicker bezeichnete die Küsten-Einordnung in den „Westfälischen Nachrichten“ als „völlig absurd“. Laut Zwicker könnten mindestens 15 geplante Windenergieprojekte von der Neueinstufung betroffen sein.

Quelle: ntv.de, lar/dpa

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