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Startseite»Politik»Was wird aus den Eigenanteilen in der Pflege?
Politik

Was wird aus den Eigenanteilen in der Pflege?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 29, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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FAQ

Stand: 29.09.2026 • 16:28 Uhr

Das Ringen um einen Kompromiss bei der Pflegereform dauert an. Die SPD lehnt Leistungskürzungen ab und verlangt einen Deckel für den Eigenanteil. Wie er funktionieren soll – und was eigentlich vorgesehen ist.

Von Ilanit Spinner, ARD-Hauptstadtstudio

Pflegebedürftige zahlen im Schnitt 3.364 Euro im Monat für einen Pflegeheimplatz. Darin enthalten sind unter anderem Kosten für Unterkunft, Essen, Investitionen und die Ausbildung von Pflegekräften. Ein großer Teil entfällt auf die Pflege selbst, nämlich durchschnittlich 1.775 Euro im Monat.

Genau bei diesem Pflegeanteil, dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, kurz EEE, setzt die SPD mit ihrem Vorschlag für einen „Pflegedeckel“ an. Der Eigenanteil soll zunächst auf maximal 1.500 Euro im Monat begrenzt werden. Für das erste Aufenthaltsjahr würde das nach den aktuellen Durchschnittswerten eine Entlastung von rund 275 Euro im Monat bedeuten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten wären von diesem Deckel nicht erfasst.

Wie wird der Eigenanteil bisher begrenzt?

Schon heute beteiligt sich die Pflegeversicherung an dem pflegebedingten Eigenanteil. Der Zuschuss steigt mit der Dauer des Aufenthalts im Pflegeheim.

Im ersten Jahr übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent. Dadurch sinkt der von den Pflegebedürftigen selbst zu tragende Anteil an den Pflegekosten mit zunehmender Aufenthaltsdauer. Die aktuellen vdek-Zahlen für Juli 2026 zeigen diesen Effekt deutlich: Der pflegebedingte Eigenanteil liegt nach dem Zuschuss im ersten Jahr bei durchschnittlich 1.775 Euro, nach mehr als drei Jahren bei 522 Euro.

Was soll sich mit der Pflegereform ändern?

Der Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz, den die damalige Gesundheitsministerin Nina Warken im Juni vorgelegt hatte, sieht vor, die Stufen für diese Zuschüsse zu verlängern. Die höheren Zuschüsse sollen jeweils sechs Monate später greifen als bisher.

Konkret soll der Zuschuss:

  • bis zu einem Aufenthalt von 18 Monaten bei 15 Prozent liegen
  • ab 18 Monaten auf 30 Prozent steigen
  • ab 36 Monaten 50 Prozent betragen
  • ab 54 Monaten 75 Prozent erreichen

Damit würde die bisherige Staffelung von zwölf Monaten je Stufe auf jeweils 18 Monate verlängert.

Allerdings ist der Entwurf noch nicht endgültig. Der jetzige Gesundheitsminister Carsten Linnemann hat ihn nach eigenen Angaben im Grundsatz von seiner Vorgängerin übernommen. Änderungen an einzelnen Punkten sind aber möglich, die Verhandlungen innerhalb der Koalition laufen noch.

Was fordert die SPD?

Die SPD will die Eigenanteile stärker begrenzen. Ihr Konzept sieht in einem ersten Schritt den Deckel von 1.500 Euro für den pflegebedingten Eigenanteil vor.

In einem zweiten Schritt soll auf diesen bereits gedeckelten Betrag zusätzlich der Zuschuss der Pflegeversicherung angewandt werden. Dadurch würde der Eigenanteil für die Pflege unter 1.500 Euro sinken. Für den ersten Schritt veranschlagt die SPD rund eine Milliarde Euro, für den zweiten rund drei Milliarden Euro. Insgesamt geht es damit um rund vier Milliarden Euro.

Wie soll das finanziert werden?

Die SPD schlägt mehrere Möglichkeiten zur Gegenfinanzierung vor. Dazu gehören eine höhere Beitragsbelastung für Menschen mit höheren Einkommen beziehungsweise eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, eine stärkere Beteiligung der privaten Pflegeversicherung und ein höherer Finanzierungsbeitrag aus dem Bundeshaushalt.

Die Union lehnt den von der SPD geforderten „Pflegedeckel“ bislang ab. Linnemann argumentiert, dass eine Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils allein die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen nicht grundsätzlich löse, weil weitere Kosten für den Heimplatz hinzukämen.

Damit ist der „Pflegedeckel“ inzwischen ein zentraler Streitpunkt bei der geplanten Pflegereform. Noch ist offen, welche Änderungen am Referentenentwurf am Ende tatsächlich im Kabinett und anschließend im Bundestag beschlossen werden.

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Dr. Heinrich Krämer
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