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Streit um Millionen-Villa: Bushido gewinnt vor Gericht gegen Abou-Chaker-Sohn

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 2, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Streit um Millionen-VillaBushido gewinnt vor Gericht gegen Abou-Chaker-Sohn

Es geht um viel Geld: Bushido kann sich über einen juristischen Sieg freuen. (Foto: IMAGO/APress)

Im Streit um ein Anwesen, das Bushido und Arafat Abou Chaker einst zusammen erworben haben, geht nun der Rapper als Sieger hervor. Ahmed Abou-Chaker, der Sohn des Clan-Chefs, scheitert mit einer Klage.

Das Landgericht Potsdam hat eine Klage von Ahmed Abou-Chaker, dem Sohn des Clan-Chefs Arafat Abou-Chaker, gegen den Rapper Bushido (bürgerlich Anis Ferchichi) abgewiesen, wie die „Bild“-Zeitung berichtet. Es geht um einen Millionen-Streit um ein gemeinsames Grundstück in Kleinmachnow, auf dem hohe Grundschulden und Zinsen lasten.

Nach dem Zerwürfnis des Rappers und des Clan-Chefs, die einst Geschäftspartner waren, wurde das Anwesen 2022 zwangsversteigert. Der Käufer war der damals 21-jährige Ahmed Abou-Chaker, der Sohn von Arafat. Er soll 7,4 Millionen Euro dafür gezahlt haben. Laut einem Gutachten soll das Grundstück damals allerdings ungefähr 14,8 Millionen Euro wert gewesen sein.

Bei der Zwangsversteigerung verschwanden die Grundschulden nicht und mussten vom neuen Eigentümer übernommen werden – inklusive 18 Prozent Zinsen pro Jahr. Diese gehören heute je zur Hälfte Bushido und einer Berliner Baufirma. Dorthin hatte Arafat Abou-Chaker seinen Anteil abgetreten. Laut der „Bild“-Zeitung sollen auf dem Grundstück inzwischen 1,2 Millionen Euro Grundschulden plus circa 930.000 Euro Zinsen lasten. Auf Bushidos Anteil entfallen davon laut Recherche etwa 1,06 Millionen Euro und etwa 464.000 Euro Zinsen.

Ahmed Abou-Chaker wollte diese finanzielle Last loswerden und bot Bushido 365.465,44 Euro gegen dessen Zustimmung zur Löschung. Unter anderem mit dem Argument, dass sein Vater den Großteil der Kredite allein zurückgezahlt habe. Bushido lehnte ab. Daraufhin klagte Ahmed Abou-Chaker gegen ihn.

Gericht lehnt Klage ab

Das Landgericht Potsdam wies seine Klage nun jedoch ab (Az.: 1 O 358/24), wie die „Bild“-Zeitung zuerst berichtete. Zum einen, weil das Gericht die Ablöse-Summe von 365.000 Euro als zu gering erachtet haben soll. Die Grundschuld müsse grundsätzlich vollständig abgelöst werden, nicht in Raten. Abou-Chakers Angebot hätte nicht einmal die inzwischen aufgelaufenen Zinsen gedeckt. Die Kündigung sei zudem nicht korrekt verlaufen. Die Grundschulden hätten gegenüber allen Gläubigern gekündigt werden müssen. Die Baufirma wurde allerdings übergangen

Des Weiteren wurden die 18 Prozent Zinsen vom Gericht nicht als unzulässig angesehen. Hier gelte die Regel, dass wer ein Grundstück bei einer Zwangsversteigerung kauft, auch diese Belastungen entsprechend zu übernehmen habe. Zudem soll es Ahmed Abou-Chaker nicht gelungen sein, seine Behauptung, dass sein Vater Arafat die Kredite beziehungsweise die entsprechenden Zahlungen praktisch allein getragen habe, ausreichend zu beweisen.

Die Belastungen von inzwischen etwa 2,13 Millionen Euro bleiben somit bestehen. Ahmed Abou-Chaker muss zusätzlich die Kosten dieses Verfahrens tragen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Laut „Bild“-Recherche ist das Villengrundstück, das zuletzt von Ahmed Abou-Chaker bewohnt wurde, seit November 2025 offiziell beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) verweist auf ein laufendes Ermittlungsverfahren und hat auf Anfrage der Zeitung keine Angaben zum Grund der Beschlagnahmung genannt.

Quelle: ntv.de, csp

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