Analyse
Einschüchterung, Cyberangriffe, Anschlagspläne – Russland führe einen „Schattenkrieg“ gegen Deutschland, sagt BND-Chef Jäger. Ein offener Krieg sei das nicht, doch die Grenze verschwimme. Was bedeutet das?
Martin Jäger fällt quasi mit der Tür ins Haus. Der Präsident des deutschen Auslandsnachrichtendienstes soll bei diesem Termin im Bundestag als Erster Bericht erstatten, er soll die aktuelle Sicherheitslage aus Sicht des Bundesnachrichtendienstes (BND) darlegen. Einmal im Jahr müssen die Chefs der drei deutschen Nachrichtendienste öffentlich vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium auftreten.
Nach wenigen Minuten schon fallen Begriffe wie „Lageverschärfung“, „gefährliche Konfrontation“ und „Verteidigungsfall“. Und Jäger spricht von einem drohenden „gewaltsamen Konflikt mit Russland“. Es klingt wie eine außergewöhnliche Warnung. Aber die Wortwahl muss präzise gelesen werden. Der BND-Chef sagt nicht, dass ein Krieg mit Russland bevorstünde. Er beschreibt ein Risiko und stellt es in einen größeren Zusammenhang.
Nach Jägers Worten führt Russland bereits einen „Schattenkrieg“ gegen Deutschland und andere Staaten Europas. Dazu gehören Einschüchterungen, Cyberattacken und Vorbereitungen für Anschläge. All das sorge schon für Schäden in Deutschland. Die Botschaft des Chefs des Nachrichtendienstes könnte in etwa lauten: Ein Krieg beginnt nicht erst, wenn Panzer rollen.
Warnungen aus dem vergangenen Jahr erweitert
Diese Einschätzung ist nicht neu. Schon bei der öffentlichen Anhörung im Oktober 2025 hatte BND-Präsident Jäger von einem „eisigen Frieden“ gesprochen, in dem die Grenze zwischen Krieg und Frieden zunehmend verschwimme. Russland könne, wenn nötig, auch eine direkte militärische Auseinandersetzung mit der NATO nicht scheuen. Zusammengefasst heißt das: Während Jägers Warnung vor einem Jahr lautete, Russland könnte die NATO und Europa herausfordern, lautet sie nun: Deutschland selbst könnte in eine gewaltsame Konfrontation hineingezogen werden. Denn Deutschland gehört, nach Jägers Worten, zu einem Hauptziel Russlands.
Hintergrund ist der Krieg gegen die Ukraine: Die Bundesregierung unterstützt das von Russland überfallene Land so stark mit militärischem Material wie keine Regierung eines anderen EU-Staates. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Sinan Selen, sprach von russischer Bereitschaft zu Sabotage und Tötungsdelikten. Er verwies auf den Vorfall am Flughafen Halle/Leipzig Anfang August mit einer mit Sprengstoff präparierten Drohne.
Keine Informationen zu einem unmittelbaren Angriff
Neben den Warnungen vor weiteren hybriden Angriffen von russischer Seite lohnt auch ein Blick darauf, was die Nachrichtendienst-Chefs nicht gesagt haben. Sie haben keinen bevorstehenden russischen Angriff auf Deutschland oder die NATO ins Spiel gebracht. Wahrscheinlicher seien weitere militärische Provokationen, insbesondere in den baltischen Staaten, die an russisches Staatsgebiet grenzen.
BND-Chef Jäger griff die Jahreszahl 2029 auf, die immer wieder unter ranghohen Bundeswehrvertretern die Runde macht: Sie schätzen, dass ab 2029 Russland in der Lage ist, einen Angriff auf NATO-Gebiet zu starten. Das hält auch Jäger für möglich. Doch er stellte in der Anhörung klar, dass es keine Informationen über tatsächliche Vorbereitungen Russlands für ein solches Szenario gebe. Die Warnung vor einem gewaltsamen Konflikt ist daher nicht gleichbedeutend mit der Warnung vor einem unmittelbar bevorstehenden Krieg.
Starkes Bündnis – dank NATO und EU
Klar ist, dass Deutschland heute mit einer schwierigeren Sicherheitslage konfrontiert ist als noch vor ein paar Jahren. Die Nachrichtendienste berichten von häufigeren Versuchen der Spionage, Sabotage und Einflussnahme. Verfassungsschutzpräsident Selen sprach ausdrücklich davon, dass es bereits erfolgreiche Abwehraktionen gegeben habe – zugleich verschärfe sich die Lage aber weiter.
Die Tatsache, dass Nachrichtendienste Angriffe erkennen und abwehren können, gehört zur Sicherheitsbilanz. Dazu kommt, dass sich Deutschland in einem starken Bündnis befinde – dank NATO und europäischen Partnern.
Trotzdem haben die Nachrichtendienstchefs heute klargemacht: Sie brauchen für ihre Arbeit mehr Befugnisse. Martina Rosenberg, die Präsidentin des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), verwies darauf, dass das aktuelle MAD-Gesetz aus dem Jahr 2004 stammt. Die Kommunikation und das Internet hätten sich seitdem grundlegend verändert. Die Bundesregierung hat inzwischen eine Reform der Nachrichtendienste auf den Weg gebracht: Es geht beispielsweise um mehr Möglichkeiten der Computer- und Handy-Überwachung und eine Speicherung von Verbindungsdaten.
Nachrichtendienst oder Geheimdienst?
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Nachrichtendienst und Geheimdienst oft synonym verwendet. Dabei gibt es wesentliche Unterschiede.
In Deutschland gibt es bislang keine Geheimdienste, dafür aber drei Nachrichtendienste:
- das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bzw. den Inlandsnachrichtendienst mit den Landesbehörden
- den Auslandsnachrichtendienst (BND)
- und das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD).
Ein Nachrichtendienst darf nur Informationen beschaffen. Dafür kann er verdeckt arbeiten. Anders als ein Geheimdienst unterliegt er verschiedenen Formen der rechtlichen und parlamentarischen Kontrolle. Die Behörde hat keine exekutiven Befugnisse, sie kann also beispielsweise keine Personen festnehmen.
Ein Geheimdienst hingegen darf nicht nur verdeckt Informationen beschaffen, sondern auch geheime Operationen durchführen – etwa ein paramilitärischer Einsatz oder Auslandspropaganda. Auch die verdeckte finanzielle Unterstützung von ausländischen Parteien oder Kandidaten kann beispielsweise dazu zählen.
Die Sicherheit ist bedroht
Was von dieser öffentlichen Anhörung der Nachrichtendienste bleibt, ist aber vor allem ein Signal: Deutschland befindet sich längst in Auseinandersetzungen mit autoritären Staaten, ohne dass dafür ein offener Krieg herrscht. Die scharfen Worte des BND-Chefs drücken aus, dass sich die Sicherheitsbehörden auf diese Lage einstellen müssen.
Wie Deutschland darauf reagiert – etwa mit mehr Abschreckung oder mehr Befugnissen für die Nachrichtendienste – dürfte eine der zentralen sicherheitspolitischen Fragen der kommenden Jahre werden.
Parlamentarisches Kontrollgremium
Das geheim tagende Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) existiert seit 1978 (damals noch Parlamentarische Kontrollkommission). 1999 wurde seine Gesetzesgrundlage grundlegend erneuert. Die Bundesregierung muss demnach den Parlamentsvertretern umfassend Bericht ablegen über die allgemeine Tätigkeit der deutschen Nachrichtendienste und über „Vorgänge von besonderer Bedeutung“. Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch gegenüber anderen Parlamentariern. Sie haben die Aufgabe, Entscheidungen der Regierung in Bezug auf das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst zu überwachen. Das PKGr muss immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen.

