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Lizenz zur Attacke für Spione?: BND-Chef: „Russland stellt uns auf die Probe“

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 5, 2026Keine Kommentare6 Minuten Lesezeit
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Lizenz zur Attacke für Spione?BND-Chef: „Russland stellt uns auf die Probe“

05.10.2026, 19:46 Uhr Von Frauke Niemeyer
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Russlands Präsident Wladimir Putin besucht den Truppenübungsplatz Tschebarkul in der Oblast Tscheljabinsk. (Foto: Getty Images)

Der BND erwartet weitere Eingriffe Russlands „auch bei uns“, sagt Dienst-Chef Jäger. Zur Abwehr brauchen Spione mehr Befugnisse. Doch Kritikern geht das geplante neue Gesetz zu weit.

Als Chef des Bundesnachrichtendienstes ist es Martin Jäger gewohnt, sich mit Blick auf Erkenntnisse seines Hauses bedeckt zu halten. Die öffentliche Anhörung der drei deutschen Nachrichtendienste vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags nutzt Jäger aber für klare Worte: „Russland stellt uns auf die Probe und beobachtet genau, wie wir mit dieser Situation umgehen. Jedes Zeichen von Wankelmut lädt aus Sicht der Führung im Kreml dazu ein, den Druck auf Deutschland weiter zu erhöhen.“

In der Anhörung, die einmal im Jahr vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium stattfindet, geht es an vielen Stellen um Russlands Situation im fünften Jahr des Angriffskrieges gegen die Ukraine. Und es geht um Putins Plan, die Ukrainer im kommenden Winter mit Attacken in die Knie zu zwingen, „wie wir sie bisher so in der Breite nicht gesehen haben“. Doch Jäger ist kein Militärexperte, sein Beritt ist die Frage, was Erkenntnisse dieser Art für die Sicherheit Deutschlands bedeuten. Wenn etwa Russland versucht, Produktion und Lieferung von Waffen und Wehrmaterial aus dem Westen zu unterbinden. „Auch kinetisch“, also nicht allein durch Propaganda und Desinformation, sondern auch durch unmittelbares Eingreifen. „Auch bei uns.“

Ein Leben an geheimen Orten

Worauf sich der Geheimdienstchef mit solchen Aussagen bezieht, kann jeder erahnen, der 2026 aktuelle Berichterstattung in deutschen Medien verfolgt hat. Im Sommer wurden Drohnen am Leipziger Flughafen gefunden, deren militärische Sprengstoffladungen wohl ausgereicht hätten, um eine bereitstehende ukrainische Transportmaschine zum Absturz zu bringen. Jüngst hat der Münchner Drohnenfabrikant Stefan Thumann erstmals öffentlich dargelegt, wie er als Waffenlieferant für die ukrainische Armee ins Fadenkreuz des russischen Militärgeheimdienstes GRU geraten war. Seine akute Bedrohungslage wird von der Polizei als so hoch eingeschätzt, dass Thumann seither unter Schutz und an wechselnden unbekannten Orten lebt.

Auch das europäische Ausland registriert immer wieder Attacken von russischer Seite – Drohnenüberflüge nahe der Grenze, Moskauer Kampfjets im eigenen Luftraum, Rüstungsfabriken, auf deren Gelände plötzlich eine Lagerhalle in Flammen aufgeht. Doch Jäger sieht unterm Strich Deutschland – Hauptunterstützer der angegriffenen Ukraine und der Staat, der die meisten gemeinsamen Initiativen europäischer Länder orchestriert – besonders im Visier des Kreml. „Die Gefahr von Anschlägen gegen Ziele in Deutschland ist weiter real und gegenwärtig“, sagt der BND-Chef. Sich dem entgegenzustellen, erfordere auch „eine Neuausrichtung des Bundesnachrichtendienstes“.

Damit kommt Jäger auf das Thema, das derzeit viele Politiker der Opposition ebenso umtreibt wie Juristinnen oder Wissenschaftler: das geplante Gesetz zur Reform von BND und Bundesamt für Verfassungsschutz. Derzeit handeln beide Dienste auf der Grundlage von Gesetzen, die beschlossen wurden, als man sich noch auf den Schutz der USA verlassen konnte.

Das neue Gesetz soll beiden Diensten neue Befugnisse verschaffen, um Gefahren aus dem In- und Ausland nicht nur aufzuspüren, sondern sie auch zu bekämpfen. Sogenannte „Annex“-Befugnisse, die es also „anhängend“ an das Erkennen einer Gefahrenlage erlauben würden, diese auch konkret zu bekämpfen. Demnach soll der BND in Zukunft „in Ansehung der vorliegenden Lage nötigenfalls auch mit kinetischen Mitteln“ agieren können. Aus dem Beobachter soll ein Akteur werden.

Datenflüsse umleiten, Daten verändern oder gleich ganz löschen, Server abschalten, IT zerstören – all diese Maßnahmen sollen künftig zum Werkzeugkasten deutscher Nachrichtendienstler gehören. Etwa um Hackergruppen zu behindern oder staatliche Angreifer auszuschalten. Auch Sabotage soll mit dem neuen Gesetz möglich werden – indem man zum Beispiel die IT-Systeme in gegnerischen Waffenfabriken lahmlegt oder Lieferketten für ihre Produktion behindert. Im gegnerischen Nuklearlabor, das eine Atombombe entwickelt, dürfte der BND mittels eines eingebrachten Virus‘ das Zentrifugensystem zum Stillstand bringen.

Auch bei seinem bisherigen Fokus, dem Sammeln und Auswerten von Daten und geheimen Informationen soll der BND künftig mehr dürfen. Für das Evaluieren großer Datenmengen könnte er nach dem neuen Gesetz Künstliche Intelligenz benutzen, biometrische Daten mit dem Internet abgleichen. Die Speicherung von inhaltlichen Daten soll sechs Monate lang erlaubt sein, Meta-Daten ließen sich ein Jahr lang ohne Bearbeitung sichern.

Heimlich Spähsoftware installieren

Wenn das Gesetz beschlossen würde, dürfte der Verfassungsschutz Wohnungen und Geschäftsräume heimlich betreten, um zum Beispiel Waffen unschädlich zu machen oder Spähsoftware auf technischen Geräten zu installieren, mit der sich anschließend das Geschehen vor Ort observieren ließe.

Die Dienste dürften etliche Maßnahmen einleiten, die bisher der Polizei vorbehalten sind. Und nicht nur das wäre eine gravierende Veränderung. Die Dienste dürften bei diesen Maßnahmen weiterhin im Geheimen agieren. Ohne Protokollierung, ohne Betroffene zu informieren, ohne Auskunftspflicht gegenüber Anwälten, ohne richterlichen Beschluss.

Eine solche Erlaubnis wäre nicht nur eine grundlegende Ausweitung der Befugnisse deutscher Dienste. Das Gesetz werde „unseren Dienst grundlegend verändern. Wir werden ein anderer, ein neuer BND sein“, fasst es Jäger in der Anhörung zusammen und übertreibt damit nicht. Genau dieser „neue“ BND, der da entstehen soll, weckt in Wissenschaft und Politik vielfach die Befürchtung, hier könnte eine Art „Geheimpolizei“ entstehen.

Man füge den Terminus „Staats“ in der Mitte ein und weiß in dieser Sekunde, aus welcher historischen Erfahrung heraus die Bundesrepublik ihre Geheimdienste bislang so deutlich strenger in ihrer Handlungsfähigkeit beschränkt, als das befreundete Länder tun. Die Geheime Staatspolizei (Gestapo) der Nazis stand wie keine zweite Truppe in Hitlers Apparat für Willkür und Brutalität.

Eine neu entstehende „Geheimpolizei“ wäre also die Art von staatlichem Organ, die Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz niemals sein sollten. Weshalb sich ihre Befugnisse bis dato auf reine Beobachtung beschränken und das aktive Vereiteln von Straftaten unter strengen Auflagen der Polizei vorbehalten ist. Doch wie sollen die Dienste in Zeiten von KI das Land vor Angreifern schützen, wenn sie an Gesetze gebunden sind, die mehrheitlich aus einer Zeit stammen, in der Anrufbeantworter und Faxgeräte den Gipfel der Modernität darstellten?

Wären Unschuldige ausgeliefert?

Veränderung ist notwendig – darauf können sich auch viele Kritiker des geplanten Reformgesetzes verständigen. Doch sehen sie es vor allem mit den weitreichenden Handlungsoptionen für den Verfassungsschutz teils weit übers Ziel hinausschießen. Unter anderem, weil nicht immer alle Personen, die der Verfassungsfeindlichkeit verdächtigt werden, tatsächlich Verfassungsfeinde sind. Ohne Beteiligung der Justiz an operativer Bekämpfung wären diese Leute trotz Unschuld der Behörde womöglich ausgeliefert. Und würden zudem von ihrer Überwachung oder dem Eindringen in ihre Wohnung niemals etwas erfahren – könnten sich also auch nicht wehren.

Zwar soll es ein größeres Kontrollgremium für die Dienste geben, doch daran, dass es detailliert genug über einzelne Fälle informiert würde, hegen viele Beobachter Zweifel. Aus ihrer Sicht ist es mit dem aktuellen Gesetzentwurf nicht gelungen, die Balance zu finden zwischen gesicherter Rechtsstaatlichkeit und wirkmächtiger Antwort auf Deutschlands heutige Bedrohungen. Hinzu kommt die Sorge, was Staatsorgane anstellen könnten, würden sie einmal von einer Regierung kontrolliert und angewiesen, die nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Die Diskussion geht weiter: Mitte Oktober will der Innenausschuss des Bundestages zu diesen Fragen Sachverständige anhören.

Quelle: ntv.de

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