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Erschießungskommando geplant: Trump billigt Hinrichtung von Fort-Hood-Amokläufer durch US-Armee

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 6, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Erschießungskommando geplantTrump billigt Hinrichtung von Fort-Hood-Amokläufer durch US-Armee

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Tat von der Ideologie des Terrornetzwerks Al-Kaida inspiriert war. (Foto: AP)

Nidal Hasan tötet 2009 auf einem Militärstützpunkt 13 Menschen. Verteidigungsminister Hegseth empfiehlt die Vollstreckung des Todesurteils durch Erschießung, US-Präsident Trump stimmt zu. Es ist das erste Mal seit 1961, dass die US-Armee eine Hinrichtung vollzieht.

Präsident Donald Trump hat nach Angaben des US-Verteidigungsministeriums grünes Licht für die Hinrichtung des zum Tode verurteilten Amokläufers Nidal Hasan gegeben, der 2009 auf einem US-Armeestützpunkt 13 Menschen getötet hatte. Verteidigungsminister Pete Hegseth habe „empfohlen, dass der verurteilte Terrorist Nidal Malik Hasan durch ein Erschießungskommando der US-Armee hingerichtet wird“, teilte Pentagonsprecher Sean Parnell bei X mit. US-Präsident Donald Trump habe dem „zugestimmt“.

Hegseth werde „Zeitpunkt und Ort“ der Hinrichtung festlegen, erklärte Parnell weiter. Er fügte hinzu: „Für Hasan ist nun endlich der Tag des Gerichts gekommen.“ Es ist das erste Mal seit 1961, dass die US-Armee eine Hinrichtung vollstrecken wird.

Der damalige Armeepsychiater Hasan, ein muslimischer US-Bürger palästinensischer Herkunft, hatte 2009 auf dem Armeestützpunkt Fort Hood im Bundesstaat Texas bei seinem Amoklauf zwölf Soldaten und einen Zivilisten erschossen sowie 30 Soldaten verletzt. Ein US-Militärgericht befand Hasan 2013 für schuldig und verurteilte ihn zum Tode. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass die Tat von der Ideologie des Terrornetzwerks Al-Kaida inspiriert war.

Hasan wurde bei dem Amoklauf angeschossen und ist seitdem teilweise gelähmt. Er hatte sich dafür entschieden, sich bei dem Prozess selbst zu verteidigen. Allerdings rief er keine Zeugen auf, sagte nicht aus und unternahm keinen Versuch, die Anklagepunkte zu bestreiten. Die Pflichtverteidiger vermuten, dass er die Vollstreckung der Todesstrafe anstrebt.

Quelle: ntv.de, bho/AFP

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