KURZMELDUNG · EUROPÄISCHE UNION
In E-Mails ist von neuen Schengen-Regeln und einer digitalen „Migration Declaration“ die Rede. Reisende sollen binnen fünf Arbeitstagen ein Formular ausfüllen und ihren Reisepass hochladen. Kaspersky GReAT warnte am 5. Oktober 2026 vor der aktiven Kampagne – eine solche allgemeine Pflicht gibt es nicht.
Das europäische Entry/Exit System EES gibt es tatsächlich. Seit seiner vollständigen Einführung am 10. April 2026 erfasst es bestimmte Drittstaatsangehörige bei der Ein- und Ausreise an den Außengrenzen der teilnehmenden Staaten. Dazu gehören Österreich, Deutschland und die Schweiz.
Die offiziellen EU-Informationen nennen Möglichkeiten zur teilweisen Voranmeldung. Diese kann über Selbstbedienungssysteme an Grenzübergängen oder über eine App erfolgen, falls das jeweilige Reiseland eine solche anbietet. Daraus ergibt sich aber keine allgemeine Pflicht, vor der Reise ein zentrales Onlineformular über einen Link aus einer E-Mail auszufüllen.
Die gefälschte Seite imitiert das EES mit EU-Symbolen und mehreren Sprachen, darunter Englisch, Türkisch, Arabisch, Chinesisch und Spanisch. Sie fragt persönliche Daten, Reisezeitraum und Angaben zu Mitreisenden ab. Zusätzlich verlangt sie einen Passscan. Damit können spätere Phishing- und Identitätsbetrugsversuche glaubwürdiger gestaltet werden.
Eine deutschsprachige Variante ist bislang nicht belegt. Der Fall zeigt dennoch eine wichtige Prüfregel: Ein echter Anlass macht die verlangte Handlung nicht automatisch echt. Betrüger können bekannte Behördennamen und reale Änderungen übernehmen und nur den entscheidenden zusätzlichen Schritt erfinden.
Quellen
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