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Politik

BR-Recherche zu Pestiziden – Mehr als 50 Wirkstoffe scheitern an EU-Prüfung

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 7, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Exklusiv

Stand: 07.10.2026 • 06:00 Uhr

Mehr als 50 Pestizid-Wirkstoffe sind seit 2011 bei der Wiederzulassung in der EU durchgefallen, zeigt eine Analyse von BR Data. Genau diese Überprüfung will die EU-Kommission abschaffen. Wissenschaftler befürchten Risiken für Mensch und Umwelt.

Von Constanze Bayer und Marco Lehner, BR

Ein Pestizid muss in der EU in einem komplexen Verfahren zugelassen werden. Nach zehn bis 15 Jahren wird ein Wirkstoff nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft neu bewertet und entschieden, ob er weiterhin eingesetzt werden darf.

Die EU-Kommission will das nun ändern. Nach eigenen Angaben, um Bürokratie abzubauen. Der Vorschlag der Kommission aus dem Dezember 2025 wird aktuell im Europäischen Parlament diskutiert. Demnach sollen die meisten Pestizide einmal zugelassen werden und dann ihre Zulassung behalten. Weiterhin regelmäßig geprüft werden sollen nur wenige Stoffe, die schon heute als besonders problematisch gelten.

BR Data hat alle 241 konventionellen Wirkstoffe in der EU-Pestizid-Datenbank ausgewertet, bei denen seit dem Inkrafttreten der aktuellen Regelung im Juni 2011 eine Wiederzulassung anstand. Das Ergebnis: 54 Wirkstoffe wurden nicht erneut genehmigt, weil sie gefährlicher waren als bei der Erstzulassung angenommen. Bei zwei weiteren konnte ein Risiko nicht ausgeräumt werden. Das Wiederzulassungsverfahren habe sich daher bewährt, sagt die Ökotoxikologin Martina Vijver von der Uni Leiden in den Niederlanden. Man könne nicht im Voraus wissen, wo versteckte Gefahren lägen. „Deshalb müssen wir dieses Verfahren beibehalten.“

Über die Daten

Für die Analyse hat BR Data die Daten aus der EU-Pestizid-Datenbank und EU-Durchführungsverordnungen sowie Review Reports ausgewertet. Dabei wurde der Fokus auf konventionelle Pflanzenschutzmittel gelegt. Grundstoffe, Repellentien und Lockmittel wurden für die Analyse ausgeschlossen.

56 Stoffe verboten, darunter Chlorpyrifos

Unter den 56 durchgefallenen Stoffen sind Mittel, die jahrzehntelang auf Europas Feldern eingesetzt wurden. Das Insektizid Chlorpyrifos wurde gegen Schädlinge im Obst-, Gemüse- und Getreideanbau gespritzt. Bei der Neubewertung zeigte sich, dass der Stoff die Gehirnentwicklung von Kindern schädigen kann. Seit 2020 ist er in der EU verboten.

Die BR-Datenauswertung zeigt außerdem: Für 111 weitere Wirkstoffe haben die Hersteller keine Verlängerung beantragt oder das Verfahren vor einer Entscheidung abgebrochen. Ein Beispiel dafür ist etwa Chromafenozid, das beispielsweise im Apfelanbau eingesetzt wurde. Die Herstellerfirma ließ die Zulassung des Stoffs aus Kostengründen auslaufen, wie sie auf BR-Anfrage mitgeteilt hat.

Die meisten anderen Firmen gaben auf Anfrage von BR Data keine Auskunft darüber, warum sie keine Verlängerungen für ihre Wirkstoffe beantragt haben. Einige führten an, die Neubewertung sei zu teuer und zu aufwendig. In einem Fall antwortete ein Unternehmen, es habe bereits absehen können, dass der Stoff die strengeren Anforderungen nicht erfüllen wird.

Genauso wie die 56 durchgefallenen Stoffe dürfen auch die 111 Stoffe mit der abgelaufenen Zulassung heute nicht mehr verkauft werden. Hätte es für sie bereits eine unbefristete Genehmigung gegeben, wären sie vermutlich weiter auf dem Markt.

In Zukunft nur anlassbezogene Prüfungen

Wenn das Gesetzesvorhaben so beschlossen wird, fallen die regelmäßigen Kontrollen weg. Die Sicherheit von Pestiziden soll weiter durch anlassbezogene Prüfungen von Wirkstoffen nach Artikel 21 der Pflanzenschutzmittelverordnung gewährleistet werden. Dem BR teilt die EU-Kommission mit: „Sollten neue Sicherheitsbedenken oder wissenschaftliche Erkenntnisse bekannt werden, die eine unbefristete Zulassung in Frage stellen, wird die Kommission für die betreffenden Stoffe ein Wiederzulassungsverfahren beantragen.“

Experten bemängeln hingegen, dass die Kommission in der Vergangenheit nur in wenigen Fällen dieses Verfahren angestoßen hat, obwohl es Hinweise aus der Wissenschaft gab. Auch Ökotoxikologin Vijver findet es unklar, wann das Artikel-21-Verfahren greift. Als Wissenschaftler wisse man nicht, „wie viele Panikknöpfe gedrückt werden müssen“, damit Behörden aktiv werden.

Beispiele aus der Vergangenheit zeigen zudem, dass Artikel-21-Verfahren zu anderen Ergebnissen als die Wiederzulassungsüberprüfung führen können. Zu den wenigen Anwendungsfällen gehören Chlorpyrifos und die für Bienen gefährlichen Neonikotinoide. In beiden Fällen wurden die Wirkstoffe nicht nach Artikel 21, sondern erst im Wiederzulassungsverfahren endgültig verboten.

Umweltschützer und Wissenschaft warnen

Ein breites Bündnis europäischer Umwelt- und Verbraucherschutzverbände protestiert gegen die geplante Deregulierung. Moritz Tapp vom Umweltinstitut München warnt: „Dieser Gesetzesvorschlag ist für uns ein noch nie dagewesener Angriff auf unsere Umwelt, unsere Gesundheit und unsere Natur.“

Auch die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina sieht das Gesetzesvorhaben kritisch. Sie kommt zu dem Schluss, dass „das aktuelle Schutzniveau für Mensch und Umwelt dann nicht mehr gewahrt werden kann“. Eine ungewohnt scharfe Kritik der sonst sehr zurückhaltenden Institution.

Landwirtschaft und Industrie befürworten Deregulierung

Die EU-Kommission weist diese Befürchtungen auf BR-Anfrage zurück: „Die Lebens- und Futtermittelsicherheit in der EU bleibt nicht verhandelbar und stützt sich stets auf fundierte wissenschaftliche Bewertungen.“ Sie begründet ihre Pläne damit, dass das „derzeitige System der Wiederzulassungsverfahren für jeden Wirkstoff nicht mehr praktikabel ist“. Chronische Verzögerungen im Prozess würden Kapazitäten binden und das führe dazu, dass neue innovative Wirkstoffe jahrelang nicht geprüft würden.

Hermann Greif vom Bayerischen Bauernverband, selbst Landwirt, beklagt den Verlust vieler Wirkstoffe durch die komplexe Wiederzulassung. So könnten die Landwirte nicht mehr abwechseln und das fördere Resistenzen. Gerade in Nischen wie dem Obst- oder Gemüseanbau seien viele Mittel verschwunden, „weil sie nicht mehr lukrativ für die Industrie waren“.

Der Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands Agrar, Frank Gemmer, spricht sich für einen großzügigeren Umgang mit der Risikobewertung von Pestizid-Wirkstoffen aus. Auch andere gefährliche Substanzen wie zum Beispiel Alkohol oder Benzol seien nicht verboten: „Wenn ich in der Lage bin, das Risiko entsprechend zu managen und verhindern kann, dass überhaupt jemand damit in Berührung kommt, kann ich auch so einen Wirkstoff zulassen.“

Gesetzgebungsverfahren läuft

Der Rat der EU hat kürzlich seine Position zu dem Kommissionsvorschlag vorgelegt. Demnach soll eine befristete Zulassung beibehalten werden, die Laufzeit aber auf bis zu 25 Jahre verlängert werden. Das Parlament wollte ursprünglich noch im Oktober über die Pläne abstimmen. Aufgrund einer Vielzahl von Änderungsvorschlägen rechnen Abgeordnete jedoch nicht mehr mit einer Entscheidung in diesem Jahr.

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