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Große Kluft zwischen Ländern: Länge der Asylverfahren nimmt wieder zu

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 11, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Große Kluft zwischen LändernLänge der Asylverfahren nimmt wieder zu

Die Verfahrensdauer hängt auch davon ab, wie kompliziert die Lage im Herkunftsland ist. (Foto: picture alliance/dpa)

Seit 2021 schaffen die Gerichte Asylklagen in immer kürzerer Zeit. Diese Entwicklung ist zu Ende. Für das erste Halbjahr 2026 bilanziert die Bundesregierung eine durchschnittliche Verfahrensdauer von 15,3 Monaten. Allerdings sind die Differenzen von Bundesland zu Bundesland gewaltig.

Nach Jahren der Beschleunigung nimmt die Dauer der Klageverfahren zu Asylentscheidungen jetzt wieder zu. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der linken Abgeordneten Clara Bünger hervorgeht, dauerten Verfahren zu Klagen gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bei deutschen Gerichten im ersten Halbjahr dieses Jahres im Schnitt 15,3 Monate. Für das Vorjahr hatte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine frühere parlamentarische Anfrage eine durchschnittliche Dauer von 14,3 Monaten ausgewiesen, wobei die Daten für den Monat Dezember da nicht vorlagen. 

Fest steht: Nach einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 26,5 Monaten im Jahr 2021 waren die Klageverfahren Jahr für Jahr kürzer geworden. 2024 dauerten Gerichtsverfahren, in denen es um Klagen gegen Asylerstanträge oder Folgeanträge ging, im Schnitt 16,7 Monate. 

Allerdings ziehen sich in manchen Bundesländern diese Klageverfahren doppelt so lang hin wie in anderen Ländern. Das Schlusslicht bildete im ersten Halbjahr dieses Jahres nach Auskunft der Bundesregierung Sachsen mit einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 20,4 Monaten. Auch in Niedersachsen (20 Monate) musste, wer gegen einen Asylbescheid klagte, besonders lange auf eine Entscheidung des Gerichts warten. In Rheinland-Pfalz lag sie im Schnitt nach 9,2 Monaten vor, in Bayern nach 10,7 Monaten. 

Während die Dauer in Bayern in den vergangenen drei Jahren entweder sank oder zumindest nicht zunahm, war in Rheinland-Pfalz ein umgekehrter Trend zu beobachten. Im Jahr 2023 waren die Asylklageverfahren dort im Schnitt bereits nach fünf Monaten abgeschlossen gewesen. 

Mehr Verfahren – komplexe Lage im Herkunftsland 

Ein Grund für eine längere Verfahrensdauer ist die Zunahme der Zahl der Asylklagen. Einfluss auf die Dauer der Verfahren hat auch, ob am jeweiligen Verwaltungsgericht besonders viele Klagen von Menschen aus bestimmten Herkunftsländern eingehen, bei denen die Entscheidung für oder gegen Schutz in Deutschland schwierig ist. Bundesweit standen bei den Verwaltungsgerichten im November besonders viele Asylklageverfahren von Menschen aus der Türkei zur Entscheidung an. In Sachsen mussten sich die Gerichte damals am häufigsten mit Verfahren beschäftigen, in denen venezolanische Staatsangehörige gegen eine Entscheidung des Bamf geklagt hatten. 

Dass die Asylklageverfahren wieder länger dauern, erklärt sich Bünger auch damit, dass das Bamf 2025 vermehrt Geflüchtete aus Ländern abgelehnt habe, in denen sich die Menschenrechtslage eher verschlechtert habe. „Das betraf etwa die Herkunftsländer Iran, Russland, Afghanistan und die Türkei“, sagt die Abgeordnete der Linken. Etwa jeder zweite überprüfte Asylbescheid zum Herkunftsland Iran sei von den Gerichten korrigiert worden. 

Einige Bundesländer hatten in den vergangenen Jahren Maßnahmen ergriffen, um Asylklageverfahren zu beschleunigen. Sie setzen dabei unter anderem auf mehr Personal, spezialisierte Kammern, eine Konzentration von Verfahren sowie zentrale Dokumentationsdatenbanken. 

Fast 200.000 Klagen bei Gericht 

Zum Stichtag 15. August waren bundesweit 196.315 Asylklagen anhängig, am 15. Januar waren es 191.566 Verfahren im Bereich Asyl, in denen Entscheidungen ausstanden. Nicht nur Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, ziehen vor Gericht. Auch Asylbewerber, die subsidiären Schutz erhalten haben, klagen manchmal – etwa damit sie ihre Familienangehörigen nachholen können. Denn für diese Gruppe ist der Familiennachzug aktuell ganz ausgesetzt, nachdem es in den Vorjahren eine Kontingentregelung für 1000 Angehörige pro Monat gegeben hat. 

Anders als bei den Verwaltungsgerichtsverfahren zu Asylklagen sind die Verfahren beim Bamf im ersten Halbjahr dieses Jahres etwas kürzer gewesen als im vergangenen Jahr. An den neuen europäischen Asylregeln dürfte das aber nicht liegen. Denn die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) trat erst am 12. Juni in Kraft. 

Laut Bundesregierung bearbeitete das Bundesamt Asylanträge in den ersten sechs Monaten dieses Jahres im Schnitt innerhalb von 11,3 Monaten. Im vergangenen Jahr brauchten die Bamf-Mitarbeiter durchschnittlich 12,2 Monate und damit deutlich länger als in den Jahren zuvor. Der Anstieg der Verfahrensdauer im vergangenen Jahr – 2024 dauerten sie im Schnitt 8,7 Monate – hat damit zu tun, dass das Bamf viele Anträge bearbeitete, die schon vor geraumer Zeit gestellt worden waren. Anträge von Syrern wurden einige Monate gar nicht bearbeitet unter Verweis auf die nach dem Machtwechsel im Dezember 2024 noch unklare Lage im Herkunftsland. 

Nach Auskunft der Bundesregierung hat das Bamf zwischen Anfang Januar und Ende August den Schutz von 10.064 Menschen aus Syrien überprüft. In knapp 27 Prozent der Fälle wurde der Schutzstatus widerrufen.

Quelle: ntv.de, mau/dpa

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