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Politik

Bundeswehr: Pistorius will Reservedienst verpflichtend machen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 15, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 15.10.2026 • 13:03 Uhr

Im Bundestag wird heute über das „Reservestärkungsgesetz“ beraten. Es soll dabei helfen, die Zahl der Reservistinnen und Reservisten zu erhöhen – auf 200.000 bis 2033. Aus der Wirtschaft kommt Kritik.

Katrin Aue

Ende September in der Nähe von Stendal in Sachsen-Anhalt. Rund 200 Bundeswehr-Soldatinnen und Soldaten üben im öffentlichen Raum. Ihr Auftrag: kritische Infrastruktur bewachen, in diesem Fall eine Autobahnbrücke der A14. Hier trainieren überwiegend Reservistinnen und Reservisten, also Menschen, die sonst einen zivilen Job haben – und einige Tage bis Wochen im Jahr eingezogen werden. Zum Beispiel der Fachinformatiker und Hauptgefreite Benny P.

Sein Anlass, sich zur Reserve zu melden, war Russlands Invasion in der Ukraine. Damals habe er sich gefragt, was er tun könne, um einen Beitrag zu leisten. Die Antwort: „Mein Weg war, mich den Streitkräften anzuschließen, denn ich finde Deutschland schützenswert.“

Gut 60.000 Reservistinnen und Reservisten sind derzeit bei der Bundeswehr fest eingeplant. Bis 2033 sollen es allerdings 200.000 werden, die Reserve soll wachsen – wie die gesamte Bundeswehr, erklärte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) im Sommer. „Eine moderne Demokratie muss in der Lage sein, ihre Freiheit zu verteidigen. Dafür brauchen wir eine Reserve, die schnell verfügbar, gut ausgebildet und engstens mit der aktiven Truppe verbunden ist.“

Rund 200 Bundeswehr-Soldatinnen und Soldaten übten Ende September im öffentlichen Raum.

Übungen bisher freiwillig

Doch bislang gilt die sogenannte „doppelte Freiwilligkeit“. Sowohl die Reservistinnen und Reservisten als auch ihre Arbeitgeber können Nein sagen, wenn die Bundeswehr zur Übung ruft. Und das passiert auch, schildert bei der Übung in Sachsen-Anhalt der Reservist und Oberstabsgefreite Alexander. „Das Hauptproblem ist, vom Arbeitgeber freigestellt zu werden. Es hat sich was geändert durch den Ukraine-Krieg, aber man muss ganz klar sagen, dass es weiterhin so ist, dass viele Arbeitgeber die Leute nicht freistellen für eine Wehrübung.“

Mit dem neuen Gesetz sollen Reservedienstleistungen nun verpflichtend werden. Auch Arbeitgeber können dann nur noch in bestimmten Fällen widersprechen, wenn ihre Leute in die Kaserne einberufen werden. Aus der Wirtschaft kommt Kritik. Rainer Kambeck von der Deutschen Industrie- und Handelskammer betont, dass er das Ziel, die Reserve zu stärken, unterstützt. Aber die Verpflichtung hält er für falsch. „Wir wären dafür, mit der Freiwilligkeit erstmal zu starten. Das haben wir beim Wehrdienstmodernisierungsgesetz auch so gemacht. Es geht ja darum, dass man möglichst viele Unternehmen mitnimmt und für sich gewinnt in der Gesamtstrategie.“

Herbstreuth: „Reservedienst muss planbar bleiben“

Die CDU-Politikerin Diana Herbstreuth, Berufssoldatin und Mitglied im Verteidigungsausschuss, will, dass die Bedürfnisse der Betroffenen auch künftig berücksichtigt werden. Sie hält den Wegfall der „doppelten Freiwilligkeit“ zwar für richtig, denn wer im Ernstfall bereitstehen soll, müsse auch regelmäßig üben. Aber Reservedienstleistungen müssten für die Reservisten und ihre Arbeitgeber planbar bleiben. „Hier werden wir im parlamentarischen Verfahren genau hinschauen und gegebenenfalls nachschärfen.“

Vogtschmidt: „Wehrpflicht durch die Hintertür“

Wer künftig wie lange zum Reservedienst herangezogen werden darf – das ist gestaffelt, je nachdem, wie lange man aktiv bei der Bundeswehr war. Ein Beispiel: Jemand, der bis zu einem Jahr gedient hat, kann laut Gesetzentwurf bis zu drei Wochen pro Jahr einberufen werden. Und für alle Reservistinnen und Reservisten gilt: sie können nur noch unter bestimmten Bedingungen ablehnen.

Für die Linksfraktion im Bundestag kommt das einer „Wehrpflicht durch die Hintertür“ nahe, sagt Donata Vogtschmidt, Mitglied im Verteidigungsausschuss. „Wer die Reserve stärken will, muss die Bedingungen für freiwilliges Engagement verbessern, statt die Selbstbestimmung der Betroffenen einzuschränken. Gerade im Frieden muss Freiwilligkeit der Grundsatz bleiben.“

Der Entwurf zum „Reservestärkungsgesetz“ wird heute in erster Lesung im Bundestag beraten. Wenn es nach dem Verteidigungsminister geht, ist das Gesetz noch in diesem Jahr beschlossene Sache, Mission erfüllt.

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Dr. Heinrich Krämer
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