<p>Krankenkassen dürfen Abrechnungsdaten ihrer Versicherten auswerten. Auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Versicherten dürfen sie diese auf mögliche individuelle Gesundheitsrisiken hinweisen. Mehr als die Hälfte der gesetzlich Versicherten (57 Prozent) findet dieses Vorgehen eher oder vollkommen falsch. Das zeigt eine repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands.</p>
