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Startseite»Nachrichten»Vergesellschaftungen in Berlin: Bundesregierung ist beim Enteignungsverbot noch nicht weiter
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Vergesellschaftungen in Berlin: Bundesregierung ist beim Enteignungsverbot noch nicht weiter

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 19, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Vergesellschaftungen in BerlinBundesregierung ist beim Enteignungsverbot noch nicht weiter

Bei ihren Sondierungen haben sich Linke, Grüne und SPD in Berlin auf die Umsetzung des Volksentscheids verständigt. (Foto: dpa)

Beim Volksentscheid vor fünf Jahren spricht sich eine deutliche Mehrheit in Berlin für die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände aus. Linke, Grüne und SPD wollen das Vorhaben im Falle einer Koalition umsetzen. Die Bundesregierung will das verhindern – aber kann sie das auch?

Die Pläne der schwarz-roten Koalition, die Verstaatlichung von Mietwohnungen zu verbieten, befinden sich noch in der Abstimmung der Bundesregierung. Das hat ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage mitgeteilt. Das Vorhaben liegt demnach in der Co-Federführung des Hauses von CSU-Innenminister Alexander Dobrindt und den beiden SPD-geführten Justiz- und Bauministerien. Das Innenministerium habe dabei eine sogenannte technische Federführung inne, erläuterte der Sprecher.

Linke, Grüne und SPD in Berlin wollen im Falle einer Koalition eine Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände angehen. Das geht aus dem gemeinsamen Sondierungspapier vom Wochenende hervor. Die Pläne betreffen private Wohnungskonzerne ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen in Berlin. Einen Grundbestand von 10.000 Wohnungen dürften die Konzerne dabei behalten. 

Bei einem Volksentscheid im Jahr 2021 hatte eine Mehrheit in Berlin für die Vergesellschaftung der Bestände großer Wohnungsunternehmen gestimmt. Eine Expertenkommission kam zwei Jahre später zu dem Schluss, dass die Pläne verfassungskonform sind. Den im Volksentscheid vorgesehenen Gesetzentwurf hat der Berliner Senat aber bislang nicht ausgearbeitet.

Im Juli hatte dann die Bundesregierung beschlossen, dass sie eine Verstaatlichung verunmöglichen will. Vor allem die Union befürchtet durch die rot-grün-roten Pläne einen Schaden für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Bislang gibt es allerdings noch keinen Gesetzentwurf, sondern nur einen Beschluss des Koalitionsausschusses. 

Rechtlich geht es vor allem um Artikel 15 des Grundgesetzes. Danach können „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ durch ein Gesetz, das auch die Entschädigung regelt, in Gemeineigentum überführt werden. In der politischen Debatte ist oft von „Enteignung“ die Rede. Verfassungsrechtlich ist dies jedoch ein anderes Instrument. 

Kann der Bund die Pläne verbieten?

Die Vergesellschaftung von Grund und Boden zählt zum Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung. Der Bund darf hier nur dann gesetzgeberisch tätig werden, wenn dies zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit erforderlich ist. Ein einfaches Gesetz, das lediglich festhält, dass Länder nicht vergesellschaften dürfen, könnte womöglich als unzulässige reine Negativgesetzgebung vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen werden. 

Insofern müsste ein Verbot wohl konkret mit einem positiven Ziel verknüpft werden, etwa der Schaffung zusätzlichen Wohnraums oder erleichterten Möglichkeiten für den Erwerb von Wohneigentum. Entsprechende Bedenken äußerten zumindest mehrere Juristen, die das Vorhaben auf der Plattform Verfassungsblog analysiert haben.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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