Immer wieder gibt es Kritik am Score-System der Schufa. Zu undurchsichtig, lautet der Vorwurf. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden: Unter bestimmten Voraussetzungen muss die Schufa über die Berechnung informieren.
Für Banken oder Vermieter ist der Schufa-Score ein Mittel, um einschätzen zu können, ob ein Vertragspartner zahlen kann oder nicht. Um den Score zu erstellen, sammelt die Schufa Verbraucherdaten. Das Problem ist aber: Wie genau er gebildet wird, bleibt bislang meist undurchsichtig.
Verbraucheranwalt Thomas Schulte, der sich gut mit dem Thema auskennt, vergleicht den Schufa-Score mit einer Schulnote: „Und da möchte man natürlich als Schüler auch wissen, wie sind denn die Dinge gewichtet worden, wie ist es überhaupt dazu gekommen.“
Es gehe nicht darum, jedes Detail zu erfahren, aber man wolle als Verbraucher schon wissen: „Wenn ich mich so und so verhalte, wenn ich das und das mache, dann steigt oder fällt meine Kreditwürdigkeit“, so Schulte.
Privatpersonen wollten Auskunft über Score-Berechnung
Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH)über die Klagen von vier Privatpersonen entschieden. Auch sie wollten von der Schufa Auskunft darüber, wie diese ihren Score berechnet. Der BGH sagt: Die Schufa muss nur unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft darüber geben, wie der Score-Wert gebildet wird. Den Anspruch gibt es, wenn der Schufa-Score entscheidend dafür war, dass sich ein Unternehmen für oder gegen einen Vertrag mit der Verbraucherin oder dem Verbraucher entschieden hat.
Dass der Score maßgeblich war, muss zwar der Kläger beweisen. Das hat der BGH ihnen mit dem Urteil jetzt aber leichter gemacht. Ein Kläger muss nach der Entscheidung nur aufzeigen, dass die Schufa den Score an ein Unternehmen oder eine Bank weitergeben hat und er kurz darauf zum Beispiel einen Kredit nicht bekommen hat.
Gelingt ihm das, dann wird nach dem Urteil vermutet, dass der Schufa-Score tatsächlich ausschlaggebend für die negative Entscheidung war, und es gibt einen Anspruch auf umfassende Auskunft. Diese Grundsätze müssen nun die unteren Instanzen in den vier konkreten Fällen anwenden.
Schufa will nach eigenen Worten transparenter werden
Bei der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ging es um das alte Schufa-Score-System. Das kann wegen einer Übergangsfrist noch bis Ende 2028 genutzt werden. Mittlerweile gibt es aber auch ein neues System, das aus Sicht der Schufa klarer ist. Warum es dazu kam, erklärte Schufa-Pressesprecherin Tanja Panhans nach der Verhandlung so: „Wir kennen die Kritik an der Blackbox der Schufa, diese wollen wir auflösen.“
Die Schufa wolle den Verbraucherinnen und Verbrauchern klar zeigen, welche Daten über sie gespeichert werden und erklären, wie die Schufa arbeite. „Und wir wollen ihnen auch den Score-Wert erklären und damit auch unseren Beitrag dazu leisten, wie es zu einer Entscheidung kommt.“
Letztendlich flössen in eine Entscheidung einer Bank oder eines anderen Unternehmens aber viele weitere Informationen ein. „Aber den Teil, den wir zur Transparenz beitragen können, den liefern wir dazu“, sagte die Schufa-Pressesprecherin.
Auch alter Score soll nachgebessert werden
Aus diesem Grund will die Schufa im kommenden Monat auch den alten Score transparenter gestalten. Dazu ist sie aber auch gesetzlich verpflichtet, denn im November treten neue Regelungen im Datenschutzrecht in Kraft, die solche Auskünfte erleichtern sollen.
Wie genau sich das in der Praxis auswirken wird, ist aktuell noch nicht klar. Abzusehen ist aber schon jetzt, dass die neuen gesetzlichen Regeln die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern stärken dürften.
