Deutliches Informationsdefizit bei Haushalten
Eine große Mehrheit der Haushalte hat den Strom- (76 Prozent) beziehungsweise Gasvertrag (79 Prozent der gasbeziehenden Haushalte) in den ersten drei Quartalen 2025 weder gewechselt noch war ein Wechsel in Planung. Haushalte, die angaben, zum Befragungszeitpunkt im Rahmen der Grundversorgung beliefert zu werden, haben signifikant häufiger ihren Energievertrag nicht gewechselt (89 Prozent, Gas: 96 Prozent).
Trotz Informationskampagnen der Verbraucherzentralen, regelmäßigen Wechselkampagnen der Vergleichsportale und speziellen Dienstleistungsangeboten für den Wechselprozess besteht unter Verbraucher:innen ein ausgeprägtes Informationsdefizit bezüglich der Grundversorgung. So gab zum Befragungszeitpunkt lediglich gut jeder fünfte Haushalt (21 Prozent) an, die Besonderheiten der Grundversorgung in Abgrenzung zu einem Sondervertrag zu kennen.
Auch bei der Einschätzung der Preise zeigt sich ein gewisses Informationsdefizit: Nur eine knappe Mehrheit der Befragten (55 Prozent) vermutete, dass die Strompreise der Grundversorgung im Vergleich zu Sonderverträgen höher liegen. Tatsächlich ergab sich laut einer vzbv-Untersuchung im Juli 2026 ein durchschnittlicher Preisvorteil für Strom von 272 Euro pro Jahr beim Wechsel aus der Grundversorgung in den günstigsten Sondervertrag, für Gas lag der durchschnittliche Preisvorteil bei 547 Euro.
Die Befragungsergebnisse deuten darauf hin, dass Verbraucher:innen immer wieder die tatsächlichen Preisunterschiede zwischen Grundversorgung und Sonderverträgen entweder systematisch unterschätzen oder sich nicht damit beschäftigen und deshalb in der Grundversorgung verbleiben.
Gutachten stellt Reformoptionen vor
Ein Gutachten des Wuppertal Instituts hat im Auftrag des Vebraucherzentrale Bundesverbands drei Reformoptionen untersucht, wie die Grundversorgung reformiert werden könnte. Dazu gehören eine Verpflichtung der Grundversorger zu mehr Transparenz, die Ausschreibung der Grundversorgung im jeweiligen Versorgungsgebiet sowie die Idee einer staatlichen Preisregulierung für einen bestimmten Teil des Marktes. Entsprechende Sozialtarife existieren in verschiedener Ausprägung bereits in einer Reihe europäischen Länder, wie zum Beispiel Frankreich, Italien und Spanien.
Transparenz erhöhen und Ausschreibung prüfen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert in einem ersten Schritt, dass alle Strom- und Gasanbieter dazu verpflichtet werden, ihren Kund:innen jährlich aktiv den günstigsten Tarif mitzuteilen. In einem zweiten Schritt sollte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die konkrete Ausgestaltung eines wettbewerblichen Ausschreibungsmodells für die Grundversorgung prüfen.
Die Grundversorgung ist die gesetzlich geregelte Lieferung von Strom und Gas durch den Grundversorger an Haushaltskund:innen. Sie tritt immer dann automatisch in Kraft, wenn kein gesonderter Energievertrag mit einem Energieanbieter geschlossen wird, beispielsweise nach einem Umzug oder im Falle der Beendigung eines Energievertrages. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass jeder Haushalt mit Energie versorgt wird. In diesem Sinne ist sie Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Jeder andere Energielieferungsvertrag gilt als Sondervertrag.
Bevölkerungsrepräsentative Telefonbefragung (20. bis 24. Oktober 2025) von forsa im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Basis: 1.002 Energie(mit)entscheider:innen ab 18 Jahren. Statistische Fehlertoleranz: max. ± 3 Prozentpunkte in der Gesamtstichprobe.
Im Rahmen eines Marktchecks untersucht der Verbraucherzentrale Bundesverband außerdem quartalsweise die Strom- und Gastarife in den 14 bevölkerungsreichsten Städten Deutschlands: Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt/Main, Stuttgart, Düsseldorf, Leipzig, Dortmund, Essen, Bremen, Dresden, Hannover und Nürnberg. Auf Basis des jeweils geltenden Grund- und Arbeitspreises werden repräsentative Gesamtpreise berechnet, wobei ein üblicher jährlicher Haushaltsverbrauch von 3.500 kWh für Strom und von 20.000 kWh für Gas angenommen wird. Neben Grundversorgungstarifen werden in dem Marktcheck auch die auf den meistgenutzten Vergleichsportalen Check24 und Verivox angebotenen günstigsten Sondertarife erfasst. Die hier dargestellten Ergebnisse beziehen sich auf einen Datenstand von Juli 2026.
