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Politik

Digitale Barrierefreiheit: Gesetzlich vorgeschrieben, aber oft missachtet

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 29, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Stand: 29.10.2026 • 05:07 Uhr

Die meisten Webseiten verfehlen die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards der Barrierefreiheit. Das zeigt eine Analyse von BR Data. Die Folge: Menschen mit Behinderung können digitale Angebote oftmals kaum oder gar nicht nutzen.

Von Julia Barthel und Marco Lehner, BR

„So, und hier komme ich jetzt nicht weiter.“ Melanie Fleischmann sitzt an ihrem Schreibtisch im Homeoffice. Der Browser ist geöffnet, sie drückt eine Taste, aber nichts passiert. Die Schriftdolmetscherin ist blind und bewegt sich mit Sprachausgabe und Tastatur durchs Internet.

Mehrmals die Woche aber stößt sie auf verschiedenen Webseiten auf Probleme, die sie viel Zeit kosten. Manchmal kann sie nicht direkt zum richtigen Link springen, sondern muss sich erst die ganze Seite vorlesen lassen.

Weitreichende Verstöße grundlegender Anforderungen

Dabei müssen seit 2020 alle Webseiten von öffentlichen Stellen barrierefrei sein – genauso wie mittlerweile auch Onlineshops oder Buchungsportale. Das heißt: Sie müssen bestimmte technische Standards erfüllen, etwa zum Farbkontrast, zur Schriftgröße oder zur Anzeige von Elementen.

BR Data hat zahlreiche deutschsprachige Webseiten automatisiert auf Barrierefreiheit getestet. Dazu gehören jeweils die Startseiten von mehr als 500 Webangeboten öffentlicher Einrichtungen, also beispielsweise von Ministerien oder Behörden auf Bundesebene. Im Test enthalten sind auch Angebote der Privatwirtschaft, insbesondere rund 100 große und beliebte Online-Shops. Die Analyse zeigt: Fast 80 Prozent der getesteten Seiten verstoßen gegen mindestens eines der gesetzlich vorgegebenen Kriterien.

Zusätzlich hat BR Data die Startseiten von knapp 1.300 bayerischen Städten und Gemeinden ausgewertet. Hier fand der automatisierte Test sogar bei 86 Prozent der Webseiten Barrieren. Manche kommunalen Informationen gibt es nur hier. Der Bayerische Gemeindetag schreibt auf BR-Anfrage, es sei wünschenswert, dass möglichst viele digitale Barrieren abgebaut werden, weist aber auch auf die finanziellen Herausforderungen für Kommunen hin.

Kostenfrage kein Argument

Barrierefreiheit primär als Kostenfaktor – dieses Argument will Katrin Langensiepen nicht gelten lassen. Sie sitzt für die Grünen im EU-Parlament und stellt klar: Nur wer sich selbstständig im Netz bewegen kann, kann sich dort informieren, das Internet für den Job nutzen oder ein Hotelzimmer buchen. Kurz: das eigene Leben unabhängig gestalten. „Wir haben die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und in Artikel 9 steht, dass Zugänglichkeit zu Informationen ein Menschenrecht ist. Wir haben hier eine ganz klare Gesetzeslage.“

Die Europäische Union hat bereits 2016 eine Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit beschlossen. Mitgliedsstaaten sind dadurch verpflichtet, Gesetze zu erlassen, damit Webseiten und Apps öffentlicher Stellen barrierefrei gestaltet sind. In Deutschland umgesetzt ist das im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) seit 2018.

Schlechte Zeugnisse für Angebote öffentlicher Stellen

Den Stand der Umsetzung muss Deutschland regelmäßig erheben und an die EU melden. Dafür ist die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) zuständig. Sie kommt in ihrem jüngsten Bericht aus dem Jahr 2025 zu dem Schluss: Der Stand der Barrierefreiheit von Webseiten habe sich im Berichtszeitraum „insgesamt nicht wesentlich verbessert und bei den mobilen Anwendungen eher verschlechtert“. Keine einzige Behördenwebseite und keine App habe die vollständige Barrierefreiheit nach allen Anforderungen erreicht.

Das Bundessozialministerium teilt auf BR-Anfrage mit: Für die öffentlichen Stellen in Deutschland bleibe es herausfordernd, alle Kriterien der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Allerdings habe die Sensibilisierung und das Bewusstsein für digitale Barrierefreiheit bei den öffentlichen Stellen insgesamt zugenommen.

Viele Startseiten könnten für Betroffene unbenutzbar sein

Die automatisierte Analyse von BR Data zeigt jedoch, dass auf den getesteten Startseiten öffentlicher und privater Anbieter zahlreiche kritische Verstöße gegen die Barrierefreiheit-Standards auftreten, die dazu führen können, dass die Seite für manche Menschen unbenutzbar wird.

Mal sind Links nicht ausreichend beschriftet, sodass blinde Menschen nicht wissen, wo sie hinführen. Mal sind die Seiten so aufgebaut, dass Menschen, die keine Maus bedienen können und auf die Tastatur angewiesen sind, nur schwer durch die Seite navigieren können.

„Vor allem bei Menschen mit chronischen Schmerzen kann jede motorische Bewegung eine große Belastung sein. Dann kommen sie bei ineffizienten Abläufen vielleicht gar nicht zum letzten Menüpunkt, wo sie hinwollen“, sagt Nina Gerling. Sie arbeitet als Beraterin für Barrierefreiheit und setzt sich im Vorstand des neu gegründeten Vereins Barrierenwatch für die Rechte von Betroffenen ein. Der Verein kritisiert, dass es für Menschen mit Behinderung oft zu kompliziert ist, sich an die Betreiber einer Website zu wenden, um auf die Hürden hinzuweisen.

Bitkom fordert Rechtssicherheit für Unternehmen

Auch bei Online-Shops verstoßen laut der BR-Analyse etwa 80 Prozent gegen mindestens ein Kriterium der Barrierefreiheit. Der Digitalbranchenverband Bitkom teilt dem BR dazu mit: „Bei der digitalen Barrierefreiheit gibt es weiterhin deutlichen Nachholbedarf.“ Auf Anfrage heißt es weiter, man brauche praxistaugliche Vorgaben und Rechtssicherheit für die Unternehmen.

Seit vergangenem Jahr können sich Unternehmen, aber auch Betroffene, an die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in Magdeburg wenden. Sie kann Bußgelder verhängen oder im Extremfall sogar den Betrieb eines Online-Shops verbieten.

Vorgekommen ist das bislang aber noch nicht, schreibt die Stelle auf Anfrage. Allerdings konnte sie nach eigenen Angaben in fast 300 Fällen Barrieren beseitigen. Damit Betroffene für digitale Hürden die richtige zuständige Stelle finden, bietet der Verein Barrierenwatch eine eigene Plattform an. Denn manchmal könne schon eine kleine Änderung den entscheidenden Unterschied machen.

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