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Startseite»Aktuelle Warnungen»Smart-Meter eingebaut, aber monatelang nicht nutzbar
Aktuelle Warnungen

Smart-Meter eingebaut, aber monatelang nicht nutzbar

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 22, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Ein intelligenter Stromzähler soll Verbraucher:innen dabei helfen, ihren Stromverbrauch besser nachzuvollziehen und von dynamischen Tarifangeboten zu profitieren. Doch eine aktuelle Onlinebefragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Etwa jeder sechste Haushalt (16 Prozent) mit eingebautem Smart-Meter kann diesen noch nicht nutzen. Knapp drei von zehn Haushalten (29 Prozent), die ihren Smart-Meter mittlerweile nutzen können, mussten länger als vier Monate auf die Inbetriebnahme warten. Etwa jeder achte befragte Haushalt wartete sogar länger als zwölf Monate (13 Prozent). Betroffene Verbraucher:innen können in dieser Zeit nicht von günstigen Stromtarifen profitieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert deshalb einen pauschalen Schadensersatz für Haushalte, deren Smart-Meter nach dem Einbau nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist. 

„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass ein eingebauter digitaler Stromzähler nutzbar ist. Die Ergebnisse unserer Befragung zeigen, dass es beim Smart-Meter-Rollout weiterhin erhebliche Probleme gibt“, sagt Henning Herbst, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband. „Ein noch schnellerer Einbau von Smart-Metern allein löst keine Probleme. Entscheidend ist, dass die Technik funktioniert und die Haushalte einen konkreten Nutzen haben. Bei nicht funktionsfähigen Stromzählern sollten Verbraucherinnen und Verbraucher pauschalen Schadensersatz erhalten.“ 

Smart-Meter müssen funktionieren

Eine aktuelle Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands unter 937 Haushalten mit Smart-Meter zeigt, dass intelligente Messsysteme mitunter erst längere Zeit nach ihrem Einbau tatsächlich genutzt werden können. Haushalte können dadurch nicht von den Vorteilen der Smart-Meter profitieren. Für betroffene Verbraucher:innen hat dies Folgen: Dynamische Stromtarife, Verbrauchstransparenz und die daraus resultierenden finanziellen Einsparpotenziale können nicht genutzt werden, obwohl die technischen Voraussetzungen eigentlich erfüllt sein sollten. 

Verbraucherzentrale fordert pauschalen Schadensersatz 

„Damit die Digitalisierung der Energiewende für Verbraucherinnen und Verbraucher zu einem Erfolg wird, muss sichergestellt werden, dass die Stromzähler kurz nach dem Einbau vollständig genutzt werden können“, sagt Herbst. „Wer die versprochenen Vorteile intelligenter Messsysteme aufgrund von Verzögerungen oder technischen Problemen nicht nutzen kann, sollte hierfür unkompliziert entschädigt werden.“ 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert einen pauschalen Schadensersatzanspruch für die Verbraucher:innen, deren Smart-Meter nach dem Einbau nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist. Zudem würde ein solcher Anspruch den Druck auf die beteiligten Marktakteure erhöhen, die Geräte zügig und vollständig in Betrieb zu nehmen. 

Hintergrund

Im Zuge der Energiewende sollen künftig alle privaten Haushalte mit digitalen Stromzählern ausgestattet werden. Bei bestimmten Verbraucher:innen sollen diese mit einer angebundenen Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway) zu einem intelligenten Messsystem (Smart-Meter) ergänzt werden. Dieses ermöglicht die sichere Übermittlung von Verbrauchsdaten an Messstellen-, Netzbetreiber und Stromversorger. Smart-Meter sollen die Nutzung dynamischer Stromtarife erleichtern, die Netze besser beobachtbar machen und zusätzliche Flexibilität im Stromsystem erschließen.

Wann ist ein Smart-Meter nutzbar?

Ein Smart-Meter ist erst dann voll nutzbar, wenn er die tatsächlichen Stromverbräuche in 15-Minuten-Intervallen automatisch an Netzbetreiber und Stromversorger übermittelt. Erst dann können Verbraucher:innen von dynamischen Tarifen und anderen Vorteilen intelligenter Messsysteme profitieren.

Methode

Onlinebefragung (20. bis 28. Juli 2026) von eye square im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Basis: 937 Haushalte, denen ein Smart-Meter eingebaut wurde. Statistische Fehlertoleranz:  max. ± 3 Prozentpunkte in der Gesamtstichprobe. 

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