FAQ
Weniger Sonderfahrten, keine Präsenzpflicht im Theorieunterricht: Der Führerschein soll weniger kosten und die Fahrschulausbildung moderner werden. Heute stimmt der Bundestag über den Gesetzentwurf zur Führerscheinreform ab.
Die Ausgangslage
Die Kosten für den Führerschein der Klasse B waren zuletzt gestiegen. Sie liegen nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums derzeit im Schnitt bei rund 3.400 Euro. Die geplante Reform soll den Führerschein wesentlich günstiger machen. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) sagte im Gespräch mit der Welt, Fahrschüler könnten mehrere hundert Euro, im besten Fall sogar bis zu 1.000 Euro sparen.
Die Reform soll heute vom Bundestag verabschiedet werden; auch der Bundesrat muss zustimmen. Nach den bisherigen Plänen sollen die neuen Regeln möglichst Anfang 2027 greifen.
Wer bestimmt eigentlich die Preise?
Einen Pauschalpreis oder gesetzliche Vorgaben für die Preisgestaltung gibt es nicht. Das heißt, Fahrschulen bestimmen die Preise für Theorieunterricht und Fahrstunden selbst. Die Gebühren für die theoretische und praktische Führerscheinprüfung bei TÜV oder DEKRA sind dagegen gesetzlich festgelegt.
Laut Statistischem Bundesamt sind die Kosten von 2021 bis 2024 überdurchschnittlich stark gestiegen – jeweils stärker als die Verbraucherpreise insgesamt. Im Jahr 2024 waren die Kosten gegenüber dem Vorjahr um 5,8 Prozent gestiegen. Die Verbraucherpreise insgesamt stiegen im selben Zeitraum um 2,2 Prozent.
Was soll sich beim Theorieunterricht ändern?
Die Pflicht zu Präsenzunterricht soll entfallen. Fahrschulen sollen mehr digitalen Unterricht anbieten können, auch über Apps. Vorgaben zu Schulungsräumen und zur Reihenfolge der Lehrinhalte sollen abgeschafft werden. Der Katalog mit Fragen für die theoretische Prüfung soll reduziert werden.
Bei der theoretischen Prüfung soll künftig jede Frage mit einem Punkt bewertet werden – statt einer gewichteten Bewertung jeder einzelnen Prüfungsfrage mit zwei bis fünf Fehlerpunkten. Sicherheitsrelevante Fragen dürfen laut Ministerium aber nicht falsch beantwortet werden.
Was ändert sich bei der Praxis?
Für die Zahl der 45-minütigen Sonderfahrten etwa bei Dunkelheit oder auf Autobahnen soll die feste Vorgabe entfallen, dass es insgesamt zwölf sein müssen. Künftig sollen die Fahrschulen die Stundenzahl je nach Fähigkeiten der Fahrschülerinnen und Fahrschüler ansetzen.
Kann man künftig auch mit den Eltern Fahren üben?
Was in Luxemburg oder Österreich schon möglich ist, soll es auch in Deutschland geben: die sogenannte Laienausbildung. Übungsfahrten können dann in Begleitung „einer nahestehenden Person“ stattfinden, also etwa Eltern oder Großeltern. Voraussetzung dafür: die bestandene Theorieprüfung und sechs praktische Fahrstunden.
Für Begleitpersonen gilt ein Mindestalter und ein Maximum an Punkten in Flensburg. Auch müssen sie selbst den Führerschein seit längerer Zeit besitzen. Die genauen Grenzwerte sind im Gesetzentwurf noch nicht enthalten. Ein Eckpunktepapier vom Februar nannte maximal einen Punkt in Flensburg und sieben Jahre Führerschein. Die Bundesländer sollen die Möglichkeit bekommen, diese Neuerung fünf Jahre lang auszuprobieren.
Was ist noch geplant?
Vergleiche von Fahrschulen sind bisher häufig schwierig, auch wegen vieler Preis-Bestandteile von der Grundgebühr bis zu Kosten für Lernmaterial und Fahrstunden. Künftig sollen Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen online veröffentlicht werden.
Die Fahrschulen sollen entlastet werden, indem viele Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten wegfallen sollen.
