„Prorussischer U-Boot-Einsatz“Grüne empört über AfD-Bundestagstermin mit Julija Mendel
Bei einem AfD-Bundestagstermin schildert Selenskyjs Ex-Sprecherin Mendel ihre prorussische Sicht des Ukraine-Kriegs. Die Grünen reagieren verärgert und verweisen auf das EU-Parlament, das einen ähnlichen Auftritt verboten hat.
Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic hat den Auftritt der Ex-Sprecherin und Kritikerin des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj, Julija Mendel, bei einer AfD-Veranstaltung im Bundestag scharf kritisiert. „Mendel betreibt Täter-Opfer-Umkehr in Reinkultur, und die AfD nimmt diese Propaganda gerne für ihren prorussischen U-Boot-Einsatz im deutschen Parlament auf“, sagte Mihalic der „Rheinischen Post“. „Das hat mit Meinung nichts zu tun, Frau Mendel beschönigt einen verbrecherischen Akt und tut gleichzeitig so, als müsse die Geisel ihren Widerstand aufgeben, damit die Geiselnahme beendet werden kann. Diese Verdrehung ist einfach nur widerlich und darf in den Räumen des Deutschen Bundestages keinen Platz haben“, forderte sie.
Im September war eine ähnliche Veranstaltung von Abgeordneten im EU-Parlament in Straßburg geplant. Doch die dortige Parlamentspräsidentin entzog Mendel kurzfristig die Zutrittsberechtigung. Mihalic sagte: „Man hätte natürlich so handeln können, wie es jetzt das Europäische Parlament auch tut.“ Sie fügte hinzu: „Wir müssen uns sehr genau anschauen, wer hier im Bundestag auftritt. Da gibt es für mich klare Bedenken zum Beispiel, wenn Personen auftreten, die von einem befreundeten Land des Hochverrats beschuldigt werden.“
Bundestagsverwaltung äußert sich nicht
Ukrainische Behörden werfen Mendel vor, Informations- und Sabotageaktivitäten gegen die Ukraine zu betreiben. Der Inlandsgeheimdienst SBU beschuldigt sie, gezielt russlanddienliche Botschaften zu verbreiten, um den Ruf der Ukraine im Ausland systematisch zu schädigen. Durch ihre Behauptungen werde international der Eindruck erweckt, die ukrainische Führung sei das eigentliche Hindernis für einen Friedensschluss mit Russland.
Die Bundestagsverwaltung wollte für den Einzelfall auf Anfrage keine Auskunft erteilen. Ein Sprecher verwies auf Anfrage aber auf die Praxis der Zuverlässigkeitsprüfung bei Gastzutritten und sagte zugleich: „Etwaige anhängige Sanktionsverfahren in Drittstaaten sind für die Zuverlässigkeitsprüfung des Bundestages grundsätzlich nicht maßgeblich.“
