Das Wichtigste in Kürze
Worum geht es?
Ein Mimikama-Leser bekommt Kaufanfragen per E-Mail, obwohl er die genannten Artikel nicht verkauft. Nach seiner Schilderung stammen die echten Inserate von Menschen mit demselben Namen.
Was haben wir herausgefunden?
Die Falle soll echte Verkäufer treffen, die auf ihr Geld warten. Eine gefälschte Zahlungsbestätigung lockt auf eine falsche Bankseite. Unser Leser hat die angebotenen Artikel gar nicht verkauft.
Wo liegt die Gefahr?
Das Formular fragt nach Bankingnummer und PIN. Wer seine Zugangsdaten dort eingibt, gibt sie auf einer fremden Seite preis. Die Aussicht auf eine Auszahlung ist der Köder.
Nach unserem Artikel „Kaufanfrage ohne Anzeige: So nutzen Betrüger Kleinanzeigen als Vorwand“ meldete sich ein Mimikama-Leser bei uns. Er bekommt Kaufanfragen und angebliche Zahlungsbestätigungen in sein privates E-Mail-Postfach. Die genannten Artikel hat er gar nicht angeboten. Zur Prüfung schickte er uns die Nachrichten und Screenshots.
Die Falle soll den echten Verkäufer treffen: jemanden, der tatsächlich etwas anbietet und auf sein Geld wartet. Für diesen Menschen kann eine angebliche Zahlungsbestätigung glaubwürdig wirken. Unser Leser weiss dagegen, dass er den Artikel gar nicht verkauft hat. Bei ihm fällt die Täuschung deshalb sofort auf.
Warum bekommt unser Leser dann diese Mails?
Er hat selbst ein Kleinanzeigen-Konto und dachte zunächst, jemand könnte es benutzen. Als er nach den Artikeln aus den Mails suchte, fand er die Inserate tatsächlich. Nach seiner Schilderung stammen sie von anderen Menschen, die genauso heissen wie er.
Eine mögliche Erklärung dafür beschreibt Kleinanzeigen: Betrüger lesen den Namen beim Inserat und probieren passende Mailadressen aus, etwa „Vorname.Nachname“ bei bekannten Mailanbietern. Gehört eine solche Adresse einem Namensvetter, landet die Anfrage beim falschen Menschen. Dafür muss dieser Mensch selbst kein Kleinanzeigen-Konto haben. So könnte auch unser Leser erreicht worden sein. Für seinen konkreten Fall ist das nicht abschliessend bewiesen.
Erst Kaufinteresse, dann eine gefälschte Zahlungsbestätigung
Beim Beistelltisch fragt eine angebliche Interessentin namens „Ewa“ nach dem Artikel. Später behauptet eine Mail, der Käufer habe bezahlt. Ein Button soll zur Bestellbestätigung führen. Die Karten zeigen gekürzte Originaltexte.
So wird der Klick vorbereitet
Redaktionelle Nachstellung · gekürzte Originaltexte aus weitergeleiteten E-Mails
1. November 2026 · 10:43 Uhr
Angebliches Kaufinteresse
Angezeigter Absendername: „Ewa“
Mailadresse: Adresse A
Haben Sie den Artikel noch?
1. November 2026 · 11:56 Uhr
Kaufabschluss wird angekündigt
Angezeigter Absendername: „Ewa“
Mailadresse: Adresse A
ich schließe den Kauf jetzt ab.
Bitte warten Sie kurz auf die Bestätigung.
1. November 2026 · 11:56 Uhr
Gefälschte Zahlungsbestätigung
Angezeigter Absendername: „KIeinanzelgen“
Mailadresse: Adresse A
die Zahlung des Käufers ist eingegangen.
Der Originalbutton führt auf eine fremde Domain. Hier ist er ohne Funktion nachgestellt.
Alle drei Mails zeigen dieselbe Absenderadresse. Die beiden letzten tragen dieselbe Minutenangabe. Wir zeigen Auszüge; Antworten des Lesers sind nicht enthalten.
Die Käuferin und die vermeintliche Plattform verwenden dieselbe angezeigte Mailadresse. Der Name wechselt zu „KIeinanzelgen“. So steht es tatsächlich in der Mail: Ein grosses I und ein kleines l ersetzen Buchstaben in „Kleinanzeigen“. Beim schnellen Lesen kann der Name echt wirken.
Der Link führt zur falschen Bank-Anmeldung
Der Button verlinkt auf eine Adresse unter clouddatasaver.com. Der davorstehende Text „kleinanzeigen-bestellung“ lässt die Adresse passend aussehen. Die Screenshots zeigen dort eine nachgebaute Kleinanzeigen-Seite. Sie verspricht 80 Euro für den Beistelltisch. Um die Auszahlung zu erhalten, solle der Empfänger seine Daten prüfen lassen.
Ein Formular verlangt Vorname, Nachname und Telefonnummer. Danach soll der Empfänger seine Bank auswählen. Die Seite stellt das als notwendigen Schritt dar, um das Verkaufsgeld zu bekommen.
Eine weitere Aufnahme zeigt eine nachgebaute Anmeldung der HypoVereinsbank. Das Formular verlangt die „Direct Banking Nummer“ und das „Passwort (Direct Banking PIN)“. In der Adresszeile steht weiterhin clouddatasaver.com. Wer hier Daten eingibt, meldet sich auf einer fremden Seite an.
Wie die Täter daraus Geld machen können
Die HypoVereinsbank warnt vor genau diesem Ablauf bei Kleinanzeigenportalen. Täter fragen Bankzugangsdaten ab und versuchen anschliessend, Zahlungsfreigaben zu erschleichen. Betroffene glauben dabei, eine Zahlung zu empfangen, während sie tatsächlich eine Zahlung von ihrem eigenen Konto bestätigen.
Die Aufnahmen in diesem Fall zeigen die gefälschte Bank-Anmeldung. Was die konkrete Seite nach einer Dateneingabe macht, haben wir nicht getestet. Ein Geldverlust unseres Lesers ist nicht dokumentiert.
So prüfst du, ob wirklich Geld für dich bereitliegt
Öffne die offizielle Kleinanzeigen-App oder rufe die Website selbst auf. Prüfe dort den behaupteten Zahlungsvorgang. Laut Kleinanzeigen finden alle Schritte von „Sicher bezahlen“ im Chat auf der Plattform statt. Gib auf einer fremden Seite keine Banking-PIN ein, um angeblich Verkaufsgeld zu erhalten.
Wenn du nichts anbietest, brauchst du die Kaufanfrage nicht zu beantworten. Falls du bereits Bankzugangsdaten eingegeben hast, kontaktiere umgehend deine Bank über einen bekannten Kontaktweg. Die Masche mit erratenen Mailadressen und falschen Zahlungsseiten ist auch für Willhaben dokumentiert.
Zur Recherche: Ausgewertet wurden 19 Maildateien, überwiegend Weiterleitungen, und die übermittelten Screenshots. Die Empfängeradresse und die private Favoritenleiste sind geschützt. Unser erster Beitrag behandelt Kaufanfragen ohne eigenes Inserat.
HypoVereinsbank
12. März 2026 (Datum des verwendeten Abschnitts)
onlinesicherheit.gv.at / ÖIAT
19. August 2025
Kleinanzeigen
Ohne Datumsangabe
Kleinanzeigen
Ohne Datumsangabe
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
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