Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Gebäudemodernisierungsgesetz: Prinzip Hoffnung statt Klarheit

    Mai 6, 2026

    Abschaltung des Gasanschlusses darf nicht zur Kostenfalle werden

    Mai 6, 2026

    Stromversorgung sicher und kosteneffizient gewährleisten

    Mai 5, 2026

    Ex-E.ON-Kunden erhalten Erstattungen für verspätete Strom-Schlussrechnungen

    Mai 5, 2026

    Gefährliche Produkte werden trotz EU-Warnung auf Online-Marktplätzen verkauft

    Mai 4, 2026
  • Nachrichten

    Kauft der Bund Anteile zurück?: Finanzministerium nennt Commerzbank-Übernahme „inakzeptabel“

    Mai 6, 2026

    „Ganze Welt wird uns hören“: Superzelle, Hotel-Ärger, Ultras: München steht Kopf vor Bayern-PSG

    Mai 6, 2026

    Gamestop will Ebay für 56 Milliarden Dollar kaufen

    Mai 6, 2026

    „Nürnberg“ mit Russell Crowe: Ungeschickte Annäherung an Hermann Göring

    Mai 6, 2026

    „Gefährliche Schieflage“: Datenschutzbeauftragte wehrt sich gegen Entzug der BND-Kontrolle

    Mai 6, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Vorsicht: KI-Betrug – Spam wird gefährlicher für Verbraucher

    Mai 6, 2026

    Ist der Trump-Post über Friedrich Merz echt?

    Mai 6, 2026

    Microsoft Edge: Passwörter ungeschützt im Arbeitsspeicher!

    Mai 6, 2026

    Facebook-Seite gehackt: Der Fall „Gabis Bunte Bilder“ als Warnung vor Missbrauch

    Mai 6, 2026

    Zeigt dieses Bild den Leipzig-Amokfahrer mit AfD- oder Antifa-Shirt?

    Mai 5, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Geschichte der Demokratiebildung in der Schule | Bildung

    April 29, 2026

    Welcher Anteil junger Frauen und Männer erlangt das Abitur? | Bildung

    April 29, 2026

    Wer kann auf’s Gymnasium gehen? | Bildung

    April 29, 2026

    Schweigen ist nicht neutral | Bildung

    April 29, 2026

    Anwältin und Mechaniker | Bildung

    April 29, 2026
  • Politik

    Ein Jahr Merz: „Wir erleben gerade einen Kipppunkt in der Kanzlerschaft“

    Mai 6, 2026

    CNN-Gründer Ted Turner mit 87 Jahren gestorben

    Mai 6, 2026

    Wie das erste Jahr von Kulturstaatsminister Weimer verlief

    Mai 6, 2026

    EU-Kommission präsentiert Strategie gegen Armut

    Mai 6, 2026

    Marktbericht: Lufthansa trotz des Iran-Kriegs im Aufwind

    Mai 6, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Politik»EuGH-Urteil: Seniorenheim muss keine GEMA-Gebühren zahlen
Politik

EuGH-Urteil: Seniorenheim muss keine GEMA-Gebühren zahlen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerApril 30, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Stand: 30.04.2026 • 15:52 Uhr

Seniorenheime dürfen laut einem EuGH-Urteil Radio- und Fernsehprogramme ohne zusätzliche GEMA-Gebühr an ihre Bewohner weiterleiten. Das Urteil setzt Maßstäbe.

Klaus Hempel

Die GEMA vertritt die Urheberrechte und die damit verbundenen finanziellen Interessen von Musikern und Komponisten, deren Musik öffentlich gespielt wird – etwa im Radio oder im Fernsehen. Dafür fordert sie, stellvertretend für die Musikschaffenden, Gebühren ein.

Im konkreten Fall hatte die GEMA den Betreiber einer Seniorenresidenz in Rheinland-Pfalz verklagt. Dieser empfängt Hörfunk- und Fernsehprogramme über eine Satellitenanlage und leitet sie über ein hauseigenes Kabelnetz in die Zimmer der Bewohner weiter. Die GEMA meint, dass das Heim nach dem Urheberrecht eine kostenpflichtige Lizenz für die Weiterleitung der Programme benötigt.

Auslegung von europäischem Recht

Das Verfahren landete schließlich beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dieser muss klären, ob in einem solchen Fall die GEMA nach den urheberrechtlichen Vorschriften eine spezielle Lizenz und damit Gebühren verlangen kann oder nicht.

Da es dabei um die Auslegung von europäischem Recht geht – konkret um die EU-Urheberrechtsrichtlinie – legte der BGH den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor.

EuGH: Keine Lizenz notwendig

Nach der EU-Urheberrechtsrichtlinie kann eine Lizenz samt Gebühren nur dann verlangt werden, wenn es sich um eine „öffentliche Wiedergabe“ von geschützten Werken handelt. Die entscheidende Frage, die der EuGH beantworten musste: Wenn über Satellit empfangene Programme vollständig und unverändert über ein Kabelnetz einfach weitergeleitet werden, findet auch dann eine „öffentliche Wiedergabe“ statt?

Der EuGH hat dies verneint. Die Begründung: Eine öffentliche Wiedergabe im rechtlichen Sinne setze ein „spezifisches technisches Verfahren“ voraus, das sich von der ursprünglichen Ausstrahlung unterscheide. Bei der Weiterleitung über das interne Kabelnetz komme aber kein besonderes technisches Verfahren zum Einsatz. Das Kabelnetz diene vielmehr dazu, den Empfang der Programme technisch zu unterstützen.

Zum anderen seien die Bewohner des Heims kein „neues Publikum“. Es sei schon bei der ersten Ausstrahlung von Radio- und Fernsehsendungen eingeplant gewesen, dass alle Menschen im Empfangsgebiet sie hören und sehen können – auch Bewohner eines Seniorenheims.

BGH muss abschließend entscheiden

Der Fall geht nun zurück an den BGH. Dieser wird in einigen Monaten ein abschließendes Urteil fällen und höchstwahrscheinlich nach den Maßstäben des EuGH entscheiden.

Das Urteil wird von großer Bedeutung sein. Denn alle Altersheime in Deutschland, die technisch genauso arbeiten wie im vorliegenden Fall, können sich dann auf die höchstrichterliche Rechtsprechung berufen und die Zahlung von GEMA-Gebühren verweigern.

Aktenzeichen EuGH: C-127/24

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Ein Jahr Merz: „Wir erleben gerade einen Kipppunkt in der Kanzlerschaft“

Mai 6, 2026

CNN-Gründer Ted Turner mit 87 Jahren gestorben

Mai 6, 2026

Wie das erste Jahr von Kulturstaatsminister Weimer verlief

Mai 6, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

„Moby Dick“: Vor 60 Jahren: Belugawal im Rhein gesichtet

April 29, 20264 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20264 Aufrufe

„Inflationszahlen sind Warnsignal“ | Verbraucherzentrale Bundesverband

April 29, 20263 Aufrufe

Kommentar zur Gesundheitsreform: Gerecht sieht anders aus

April 29, 20263 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.