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Startseite»Aktuelle Warnungen»Abschaltung des Gasanschlusses darf nicht zur Kostenfalle werden
Aktuelle Warnungen

Abschaltung des Gasanschlusses darf nicht zur Kostenfalle werden

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 6, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Immer mehr Verbraucher:innen möchten auf nachhaltige Heizungen umsteigen und deshalb ihren Gasanschluss abschalten lassen. Dabei sind sie jedoch mit erheblichen Unsicherheiten konfrontiert. Eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt: Fehlende Transparenz, stark auseinandergehende Kosten und rechtliche Unsicherheiten können den Umstieg auf erneuerbare Energien unnötig erschweren.

„Der Wechsel von Erdgas zu erneuerbaren Heizsystemen wird in den kommenden Jahren für viele Haushalte relevant werden. Die daraus folgende Abschaltung des Gasanschlusses darf für Verbraucherinnen und Verbraucher aber nicht zur Kostenfalle werden“, sagt Florian Munder, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband.

Große Kostenbandbreite bei der Gasanschluss-Abschaltung

Der vzbv-Marktcheck zeigt eine große Spannbreite der Kosten für die Abschaltung von Gasanschlüssen. Während die Stilllegung oder der Rückbau eines Gasanschlusses bei manchen Netzbetreibern kostenfrei angeboten wird, verlangen andere einmalige Entgelte von mehreren tausend Euro.

  • Stilllegung: zwischen 0 und 6.545 Euro, Median: 455,18 Euro
  • Rückbau: zwischen 0 und 6.900 Euro, Median: 1.190 Euro
  • Pausierung: jährliche Kosten zwischen 21,42 und 230,62 Euro

Für Verbraucher:innen ist häufig nicht nachvollziehbar, welche Abschaltungsart angeboten wird und welche Kosten konkret anfallen. Zudem ist die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Abschaltungsarten für Verbraucher:innen nicht einfach: Netzbetreiber verwenden uneinheitliche und teils widersprüchliche Bezeichnungen für Pausierung, Trennung und Rückbau von Gasanschlüssen.

Die teilweise hohen Kosten und mangelhafte Informationen spiegeln sich auch in den Beschwerden aus der Beratungspraxis der Verbraucherzentrale wider: Verbraucher:innen berichten von unerwartet hohen Rechnungen, fehlenden Begründungen für Kosten und unklarer Kommunikation zwischen Netzbetreibern und Grundversorgern. Teilweise fallen sogar weiterhin Grundgebühren an, obwohl der Gasanschluss bereits außer Betrieb ist.

Verbraucherzentrale fordert klare Regeln und Transparenz

„Damit der Heizungsumstieg gelingt, brauchen wir klare gesetzliche Vorgaben für die Kosten der Gasanschluss-Abschaltung sowie Transparenzpflichten für alle Netzbetreiber“, sagt Munder. „Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen für ihre persönliche Energiewende Planungssicherheit, verlässliche Informationen und faire Bedingungen ohne unnötige Mehrkosten.“

Vor diesem Hintergrund begrüßt der Verbraucherzentrale Bundesverband den Vorschlag der Bundesregierung im Rahmen der Überarbeitung des Energiewirtschaftsgesetzes klarzustellen, dass für eine Stilllegung des Gasanschlusses keine Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen. Gleichzeitig sollten aber auch andere Aspekte hinsichtlich der Gasanschlussabschaltung eindeutig festgelegt werden, um die Rechtssicherheit für Verbraucher:innen und Netzanbieter zu verbessern.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert:

  • Gasnetzbetreiber müssen verpflichtet werden, die Stilllegung – also die dauerhafte Anschlusstrennung ohne aufwändigen Rückbau der Leitungen – als wirtschaftliche Standardmethode zur Abschaltung eines Gasanschlusses anzubieten.
  • Die Bezeichnungen für die verschiedenen Formen der Gasanschlussabschaltung (Pausierung, Stilllegung und Rückbau) sollten rechtsverbindlich definiert werden. Gasnetzbetreiber sollten anschließend verpflichtet werden, ausschließlich diese Begriffe zu verwenden.

Methode

Im Rahmen des Marktchecks hat die Marktbeobachtung der Verbraucherzentrale die Webseiten von 54 lokalen Gasnetzbetreibern in Deutschland untersucht. Die Datenerhebung erfolgte im Zeitraum vom 16. bis 17. Februar 2026.

Die Expert:innen der Marktbeobachtung der Verbraucherzentrale haben zudem 81 thematisch relevante Einzelfallschilderungen von Verbraucher:innen ausgewertet, die zwischen Juni 2024 und Januar 2026 in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erfasst wurden.

Weitere methodische Details finden sich im Untersuchungsbericht.

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